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KWK-138 DT-Anlage MVA Weisweiler - Los 210 Balance of Plant (BoP)
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG · Eschweiler · Nordrhein-Westfalen
Angebote bis 03.09.2026, 23:59 Uhr (noch 18 Tage)
Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung, Herstellung, Lieferung, Einbringung, Montage, Inbetriebsetzung, der Probebetrieb sowie die vollständige Dokumentation in deutscher Sprache für die nachfolgend beschriebenen Anlagensysteme einschließlich der erforderlichen Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, des Stahlbaus sowie der verbindenden Rohrleitungssysteme. Der Auftragnehmer hat sämtliche ausgeschriebenen Leistungen so zu erbringen, dass eine vollständige, funktionstüchtige, sichere, montage- und wartungsfreundliche Gesamtanlage nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik sowie unter Einhaltung der vertraglichen und gesetzlichen Anforderungen entsteht. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer die Funktion des Verfahrensträgers und verantwortet die verfahrenstechnische sowie leittechnische Integration aller neu zu errichtenden Systeme und Anlagenteile einschließlich der Koordination ihrer Schnittstellen und ihres Zusammenwirkens mit den angebundenen Bestandsanlagen. Das Los umfasst im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Hauptsysteme einschließlich aller hierfür erforderlichen Neben-, Hilfs- und Versorgungseinrichtungen, soweit diese zur vollständigen und funktionsfähigen Errichtung sowie zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Anlage erforderlich sind. Der maßgebliche Lieferumfang sowie die jeweiligen Liefer- und Leistungsgrenzen ergeben sich aus den zugehörigen Rohrleitungs- und Instrumentenfließschemata (R&I), den technischen Spezifikationen sowie den weiteren Ausschreibungsunterlagen. Diese Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung. Der Lieferumfang umfasst insbesondere die nachfolgend aufgeführten Rohrleitungssysteme und dazugehörigen Komponenten: • 703DP2000001_~_Frischdampfsystem • 703DP2000002_~_Entnahmedampfsystem • 703DP2000003_~_Kondensatsystem • 703DP2000004_~_Fernwärmesystem Aachen • 703DP2000005_~_Fernwärmesystem Inden • 703DP2000006_~_Zwischenkühlwassersystem • 703DP2000007_~_Entwässerungssystem • 703DP2000008_~_Druckluftsystem • 703D
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand ist die Planung, Herstellung und Montage von Rohrleitungssystemen, Stahlbau und MSR-Technik für die MVA Weisweiler.
- Das Los 210 umfasst diverse Dampf-, Wärme-, Kühl- und Druckluftsysteme sowie zugehörige Komponenten und Stahlbau.
- Der Bieter übernimmt die Rolle des Verfahrensträgers und verantwortet die leittechnische Integration.
- Umfangreiche technische Spezifikationen und R&I-Fließschemata sind Bestandteil der Ausschreibung.
- Es werden Nachweise über technische und wirtschaftliche Eignung sowie Erfahrung in vergleichbaren Projekten erwartet.
Die Ausschreibung betrifft die Planung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Rohrleitungssystemen, Stahlbau sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik für die KWK-Anlage MVA Weisweiler (Los 210).
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Handelsregister
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Registereintragung gemäß den Vorgaben im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - jahresdurchschnittlicher Umsatz für Leistungen in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind - mindestens 3 vergleichbare Anlagen mit einem Investitionsvolumen von jeweils mind. EUR 4.000.000,00 errichtet und in Betrieb genommen Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Umweltmanagement-Maßnahmen
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14001 oder gleichwertig Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Qualitätsmanagement
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Arbeitsschutzmanagementsystem – wie bspw. OHSAS18001 oder entsprechend der Norm ISO 45001 oder gleichwertig Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Qualitätsmanagement
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Befähigung zur systemgerechten Anwendung des Kraftwerks-Kennzeichnungssystem gemäß den VGB-Richtlinien VGB-B105/106, VGB Standard VGB-S-811-01-2018-01-DE Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Qualitätsmanagement
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Nachweis (Zertifikat) über die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems entsprechend der Norm EN ISO 9001 oder gleichwertig Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Qualitätsmanagement
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - SI-Einheitensystem für alle technischen Angaben und Dokumentationen Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Erklärung über die in den letzten 10 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar sind. Vergleichbar ist die Leistung für Projekte die mindestens fünf der nachfolgenden Systeme, oder gleichwertig, beinhaltet hat: • Frischdampfsystem • Entnahmedampfsystem • Kondensatsystem • Fernwärmesystem • Zwischenkühlwassersystem • Entwässerungssystem • Druckluftsystem • Systeme für Luftkondensatoren • Absorptionswärmepumpe • Deionatsystem • Probenahmestation • Dosierstation • Wasserverwertungssystem • Erdgassystem • Kühlsystem • Trinkwassersystem Die jeweilige Referenz hat die Adresse und den jeweiligen Ansprechpartner bei dem Auftraggeber sowie dessen Telefonnummer zu enthalten. Das beigefügte Formblatt „Referenzen“ ist auch im Übrigen auszufüllen. Mindestbedingung: Mindestens 2 vergleichbare Referenzen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - erforderliche Qualifikation zur Erstellung der nötigen genehmigungsrelevanten Unterlagen unter Beachtung der am Projektort geltenden Gesetze, Verordnungen und Vorschriften Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
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Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals
Die Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Qualifikation und Erfahrung von Projektleiter, Stellvertretendem Projektleiter sowie Inbetriebsetzungsleiter gemäß den Anforderungen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
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Wertung
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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