Umrüstung Digitalfunk Lichtsignalanlage
Stadt Neu-Ulm · Neu-Ulm · Bayern
Beschreibung
Die Stadt Neu-Ulm betreibt derzeit im Stadtgebiet 61 Lichtsignalanlagen (LSA). An vielen dieser Anlagen ist eine ÖPNV-Bevorrechtigung eingerichtet, die den Bus schneller durch den Knotenpunkt schleust, und somit einen attraktiven und wirtschaftlicheren Linienverkehr ermöglicht. Dies erfolgt momentan durch eine Analogfunk-Kommunikation der Fahrzeuge mit der FEA (Funk- und Auswerteeinheit), die mit dem LSA-Steuergerät in Hard- und Software verbunden ist. Gemäß Mitteilung der Bundesnetzagentur (253/2018; 418/2018; Vfg. 64/2024) wird der Analogfunk in der Kabelbandbreite 20 kHz mit Ablauf des Jahres 2028 abgeschaltet und der Frequenzbereich für den Digitalfunk bereitgestellt. Das betrifft auch die Kommunikation der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Die Stadt Neu-Ulm steht daher vor der Aufgabe, die Lichtsignalanlagen, die eine ÖPNV-Bevorrechtigung haben, auf die Kommunikation mit Digitalfunk umzurüsten. Da die vorhandenen FEA dazu nicht geeignet sind, müssen sie durch modernere Geräte, sogenannte „Road Side Units“ (RSU), ersetzt werden. Zusätzlich sind die neue Linieneinteilung und deren Verläufe ab dem 1.1.2027 (ÖV-Zielnetz 2027) zu berücksichtigen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Stadt Neu-Ulm sucht einen Auftragnehmer für die Umrüstung von 61 Lichtsignalanlagen auf Digitalfunk-Kommunikation zur ÖPNV-Bevorrechtigung.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Preiseinschätzung
Basierend auf 41 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Direktvergabe-Ankündigung Sie sind hier
Geplante Direktvergabe (VEAT) — 10 Tage Stillhaltefrist
2 Veröffentlichungen
- 26.11.2025 Die Organisationen zu den Auftragnehmern wurden nicht in Bekanntmachung übernommen, obwohl diese unter Organisation eingetragen wurden. aktuell
- 26.11.2025 Original-Veröffentlichung
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