Expressverkehr Ostbayern (EVO)
KI Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RE 2 von München nach Hof.
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) · München · Bayern · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
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Kostenlos beobachten →Die zu beauftragenden Beratungsleistungen dienen der Unterstützung der BEG bei der Vorbereitung und Durchführung von Verfahren zur Vergabe von SPNV-Leistungen, bei möglichen Auftragsänderungen und von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
Rechtliche Beratungsleistungen und Überkompensationsprüfungen sind nicht Gegenstand der zu vergebenden Leistungen.
Die ausgeschriebenen Beratungsleistungen sind in 2 Lose aufgeteilt:
Los 1: Münchner S-Bahn
Los 2: Allgemeine Leistungen
Branche: Beratung & Dienstleistungen
Rahmenvertrag für verkehrswirtschaftliche Beratungsleistungen zur Unterstützung der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) bei SPNV-Vergabeverfahren, Auftragsänderungen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Dieses Verfahren ist in 2 Lose unterteilt — mit unterschiedlichen Auftragswerten je Los. Achten Sie auf das jeweilige Los, die Sie bearbeiten.
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister – sofern eine Registerpflicht besteht – nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, der nicht älter als 3 Monate zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote ist. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der "aktuelle Ausdruck" (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der "chronologische Ausdruck" (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Ausländische Teilnehmer haben eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes in amtlich beglaubigter Form vorzulegen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist der vorgenannte Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass ein in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24.02.2025, geregelter Bezug zu Russland für ihn nicht vorliegt. Einzelheiten sind der Anlage „Eigenerklärung Bezug zu Russland“ zu entnehmen, die unter der Internetseite https://www.subreport.de/E56581341 erhältlich und dem Angebot ausgefüllt beizufügen ist.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 600.000,- Euro ohne USt. (Los 1) gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E56581341 erhältlich ist.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter nach Einschätzung des Auftraggebers für die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistung über ausreichende wirtschaftliche und finanzielle Mittel verfügt.
Als Mindestanforderung für den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr ein Umsatz in Höhe von mindestens 800.000,- Euro ohne USt. (Los 2) gefordert. Zum Nachweis der Erfüllung der vorstehenden Anforderung hat der Bieter im Rahmen einer Eigenerklärung seinen Gesamtumsatz im letzten vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahr anzugeben und mit dem Angebot vorzulegen. Für die Eigenerklärung ist das Formblatt FB 2 zu verwenden, das unter der Internetseite https://www.subreport.de/E56581341 erhältlich ist.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist das Formblatt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft reicht es aus, wenn der vorgenannte Mindestumsatz in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen hervorgehen.
Der Bieter verfügt über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, wenn anzunehmen ist, dass er über die spezifischen Kenntnisse verfügt, die erforderlich sind, um die zu beauftragenden Dienstleistungen zu erbringen.
Der Bieter muss über mindestens drei geeignete Referenzen unterschiedlicher Auftraggeber über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren vor der Auftragsbekanntmachung verfügen. Vergleichbar mit den hier zu beauftragenden Leistungen ist eine Referenzleistung, wenn sie eine der folgenden Anforderungen erfüllt:
Die vorgelegten Referenzen haben übergreifend alle o.g. sieben genannten Anforderungen zu erfüllen.
Die Referenzen sind im Rahmen einer Eigenerklärung (aus Übersichtlichkeitsgründen pro Referenz ein gesondertes Blatt und maximal 1 Seite Umfang) zu beschreiben. Anzugeben sind darin mindestens:
1. der jeweilige Auftraggeber
2. die jeweils erbrachten Beratungsleistungen
3. der zeitliche Umfang des Auftrags
Die Vorlage von Referenzschreiben früherer Auftraggeber ist nicht erforderlich.
In der Eigenerklärung können über die geforderte Mindestanzahl an Referenzen hinaus weitere Referenzen (max. 20 Stück) angegeben und beschrieben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Hier wurden Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit verlangt. Für diese Ausschreibung ist die Frist vorbei — mit einem kostenlosen Suchprofil bekommen Sie vergleichbare Ausschreibungen am Tag der Veröffentlichung per E-Mail, statt sie Wochen später über eine Suchmaschine zu finden.
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Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
KI Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Schienenpersonennahverkehr auf der Linie RE 2 von München nach Hof.
KI Die Ausschreibung betrifft Beratungs- und Dienstleistungen zur sozialpolitischen Vernetzung im Bereich Arbeitsschutz und Gesunderhaltung.
KI Die Ludwig-Maximilians-Universität München sucht einen Prozessberater für eine Rahmenvereinbarung (geschätzter Wert 800.000 EUR) zur Optimierung von Prozessen in Vergabe, Beschaffung, Finanzen und Liegenschaftsmanagement.
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