Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg · Sachsen-Anhalt
Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von SPNV-Leistungen im "Elektronetz Nord Magdeburg" (ENORM) mit einem Umfang von ca. 7,6 bis 8,4 Mio. Zugkilometern pro Jahr für einen Zeitraum bis 2043.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Die Auftraggeber führen als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit § 17 VgV und damit ein zweistufiges Vergabeverfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Vergabeverfahrens) wählen die Auftraggeber qualifizierte Bewerber aus. Qualifizierte Bewerber sind Unternehmen, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht haben, die an die Eignung gestellten Anforderungen (Eignungskriterien) erfüllen und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB oder sonst vom Verfahren auszuschließen sind. Die Auftraggeber werden nicht von der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 VgV vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, zu begrenzen. Anschließend werden die qualifizierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert (2. Stufe des Vergabeverfahrens). Zur Vorbereitung der Verhandlungen haben die Bieter die Möglichkeit, mit dem Erstangebot Sachverhalte der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen zu benennen, die in den Verhandlungen aus Sicht des Bieters thematisiert werden sollten. Die zu benennenden Sachverhalte sind jeweils mit einer indikativen wirtschaftlichen Bewertung des Bieters zu versehen, die für die Auftraggeber nachvollziehbar die Auswirkungen auf den Angebotspreis darstellt. Nach § 17 Abs. (10) VgV darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von den öffentlichen Auftraggebern in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Als Mindestanforderungen in diesem Sinne sind im vorliegenden Vergabeverfahren die Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der nachfolgend genannten Inhalte anzusehen: • Betriebsprogramm einschließlich Kapazitäten, • Anforderungen an die Fahrzeuge, • Finanzierungshilfen, • Personal, • Marketing, • vertragliche Regelungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung und Wertsicherung, • Vertrieb und Vertriebstechnik, • Minderungs- und Vertragsstrafentatbestände sowie • jeweils damit zusammenhängende Inhalte. Die Aufraggeber behalten sich ausdrücklich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag unmittelbar auf ein Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Bieter haben daher sicherzustellen, ein zuschlagsfähiges Erstangebot abzugeben. Auf Grundlage der Erstangebote werden die Auftraggeber entscheiden, ob sie den Zuschlag auf ein Erstangebot erteilen oder ob sie mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Erstangebote treten.Die Auftraggeber behalten sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, den Bieterkreis anhand der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote nach den mitgeteilten Wertungskriterien im Rahmen des rechtlich Zulässigen ggf. zu reduzieren und ggf. zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern (§ 17 Abs. 12 VgV). Sofern sich die Auftraggeber dazu entscheiden, in Verhandlungen einzutreten, werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, in denen die technischen und vertraglichen Anforderungen sowie die weiteren Konditionen verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen können die von den Bietern benannten Sachverhalte sein. Es ist vorgesehen, eine Liste mit den Verhandlungsgegenständen zu erstellen und diese den Einladungen an die Bieter zur Verhandlung über die Angebote beizufügen. Im Anschluss an die mit allen Bietern geführten Verhandlungsgespräche werden die Verhandlungsergebnisse durch die Auftraggeber zusammengeführt und die Bieter auf Grundlage von ggf. überarbeiteten Vergabeunterlagen aufgefordert, ihr Angebot zu optimieren und ein endgültiges Angebot zu legen. Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote soll auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt werden. Sollten im Falle der Reduktion des Bieterkreises die Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern scheitern oder ins Stocken geraten, behalten sich die Auftraggeber vor, unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplatzierten, zurückgestellten Bieter aufzunehmen. Die Auftraggeber behalten sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens im Rahmen des Zulässigen zu ändern (fortzuschreiben), soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist. Sofern Bieterfragen und/oder die Verhandlungen zu wesentlichen Anpassungen der Leistungsbeschreibung und/oder Vertragsbedingungen führen, werden diese durch die Auftraggeber in einem transparenten Verfahren fortgeschrieben. Auf Basis der aktualisierten Unterlagen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.495 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Verfahrensverlauf
Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- 01.03.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
- 01.03.2024 Original-Veröffentlichung
- 01.03.2024 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer DB Regio AG1 Veröffentlichung
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