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Vergabeverfahren SPNV-Leistungen im „Elektronetz Nord Magdeburg“ (ENORM)
Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH · Magdeburg · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen (kommunal)
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an DB Regio AG →Beschreibung
Erbringung von Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 7,6 Mio. Zugkilometer p. a. im Zeitraum vom 10.12.2028 bis zum 08.12.2029 sowie in einer zweiten Betriebsstufe von ca. 7,9 Mio. Zugkm/Jahr ab 09.12.2029 bis zum 12. Dezember 2043 auf folgenden Linien: S 1 Schönebeck-Bad Salzelmen - Magdeburg - Burg, S 2 Magdeburg - Zielitz, RE 20 Magdeburg - Stendal - Salzwedel - Uelzen, RB 30 Halle (Saale) - Köthen - Magdeburg - Stendal - Wittenberge, RB 40 Braunschweig - Helmstedt - Magdeburg. Als optional zu beauftragende Betriebsstufe ist die Führung der Linie RB 40 über Magdeburg Hbf hinaus nach Dessau Hbf und gleichzeitig der Entfall der Leistungen auf der Linie S 2 im gegenständlichen Vertrag vorgesehen. Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsstufe kann durch die Aufgabenträger mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten erfolgen, die frühestmögliche Aufnahme der optionalen Betriebsstufe wird bei Beauftragung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2030 erfolgen. Die spätestmögliche Umsetzung der optionalen Betriebsstufe kann zum Fahrplanwechsel im Dezember 2036 erfolgen. Für den Fall der Beauftragung der optionalen Betriebsstufe verändert sich der Umfang der zu erbringenden Leistungen auf insgesamt ca. 8,4 Mio. Zugkilometer p. a.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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✏️ Änderung
Ergänzende Informationen
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Verkehr & Logistik
Die Ausschreibung betrifft die Erbringung von SPNV-Leistungen im "Elektronetz Nord Magdeburg" (ENORM) mit einem Umfang von ca. 7,6 bis 8,4 Mio. Zugkilometern pro Jahr für einen Zeitraum bis 2043.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Barrierefreiheit berücksichtigt
„Die Auftraggeber führen als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit § 17 VgV und damit ein zweistufiges Vergabeverfahren durch. Im Teilnahmewettbewerb (1. Stufe des Vergabeverfahrens) wählen die Auftraggeber qualifizierte Bewerber aus. Qualifizierte Bewerber sind Unternehmen, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht haben, die an die Eignung gestellten Anforderungen (Eignungskriterien) erfüllen und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB oder sonst vom Verfahren auszuschließen sind. Die Auftraggeber werden nicht von der nach § 51 Abs. 1 Satz 1 VgV vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert werden, zu begrenzen. Anschließend werden die qualifizierten Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert (2. Stufe des Vergabeverfahrens). Zur Vorbereitung der Verhandlungen haben die Bieter die Möglichkeit, mit dem Erstangebot Sachverhalte der Leistungsbeschreibung und der Vertragsbedingungen zu benennen, die in den Verhandlungen aus Sicht des Bieters thematisiert werden sollten. Die zu benennenden Sachverhalte sind jeweils mit einer indikativen wirtschaftlichen Bewertung des Bieters zu versehen, die für die Auftraggeber nachvollziehbar die Auswirkungen auf den Angebotspreis darstellt. Nach § 17 Abs. (10) VgV darf über den gesamten Angebotsinhalt verhandelt werden mit Ausnahme der von den öffentlichen Auftraggebern in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien. Als Mindestanforderungen in diesem Sinne sind im vorliegenden Vergabeverfahren die Leistungsbeschreibung mit Ausnahme der nachfolgend genannten Inhalte anzusehen: • Betriebsprogramm einschließlich Kapazitäten, • Anforderungen an die Fahrzeuge, • Finanzierungshilfen, • Personal, • Marketing, • vertragliche Regelungen einschließlich der Regelungen zur Vergütung und Wertsicherung, • Vertrieb und Vertriebstechnik, • Minderungs- und Vertragsstrafentatbestände sowie • jeweils damit zusammenhängende Inhalte. Die Aufraggeber behalten sich ausdrücklich vor, auf die Durchführung von Verhandlungen zu verzichten und den Zuschlag unmittelbar auf ein Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Die Bieter haben daher sicherzustellen, ein zuschlagsfähiges Erstangebot abzugeben. Auf Grundlage der Erstangebote werden die Auftraggeber entscheiden, ob sie den Zuschlag auf ein Erstangebot erteilen oder ob sie mit den Bietern in Verhandlungen über ihre Erstangebote treten.Die Auftraggeber behalten sich vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, den Bieterkreis anhand der Wirtschaftlichkeit der eingereichten Angebote nach den mitgeteilten Wertungskriterien im Rahmen des rechtlich Zulässigen ggf. zu reduzieren und ggf. zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern (§ 17 Abs. 12 VgV). Sofern sich die Auftraggeber dazu entscheiden, in Verhandlungen einzutreten, werden die Bieter zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, in denen die technischen und vertraglichen Anforderungen sowie die weiteren Konditionen verhandelt werden. Gegenstand der Verhandlungen können die von den Bietern benannten Sachverhalte sein. Es ist vorgesehen, eine Liste mit den Verhandlungsgegenständen zu erstellen und diese den Einladungen an die Bieter zur Verhandlung über die Angebote beizufügen. Im Anschluss an die mit allen Bietern geführten Verhandlungsgespräche werden die Verhandlungsergebnisse durch die Auftraggeber zusammengeführt und die Bieter auf Grundlage von ggf. überarbeiteten Vergabeunterlagen aufgefordert, ihr Angebot zu optimieren und ein endgültiges Angebot zu legen. Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote soll auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt werden. Sollten im Falle der Reduktion des Bieterkreises die Verhandlungen mit den ausgewählten Bietern scheitern oder ins Stocken geraten, behalten sich die Auftraggeber vor, unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit, der Transparenz und der Nichtdiskriminierung Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplatzierten, zurückgestellten Bieter aufzunehmen. Die Auftraggeber behalten sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens im Rahmen des Zulässigen zu ändern (fortzuschreiben), soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist. Sofern Bieterfragen und/oder die Verhandlungen zu wesentlichen Anpassungen der Leistungsbeschreibung und/oder Vertragsbedingungen führen, werden diese durch die Auftraggeber in einem transparenten Verfahren fortgeschrieben. Auf Basis der aktualisierten Unterlagen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“
Mindestens 3 Bewerber · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis des Angebots 70 %Preis
Die Vergabe der Leistungen wird an den bzw. die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erfolgen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird in drei Stufen vorgegangen. Hierbei wird vom Preis des Angebots ein fiktiver Betrag abgezogen, welcher sich aus der qualitativen Bewertung ergibt, maximal jedoch 30 Prozent des Angebotspreises beträgt. Die mit Preisstand 2023 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend ENORM_2001_Kalkulationsschema Blatt1_KalkSchema (Verweis bezieht sich auf Blatt1a, 1b und 1c gleichermaßen) werden für jede Betriebsstufe auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Unterlage ENORM_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2024 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom 5,0 %, Energienebenkosten 3,0 %, Index H49 2,0 %, PKI SPNV 3,5 % und Verbraucherpreis 2,0 %. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für jede Betriebsstufe in gleicher Weise, unabhängig vom zeitlichen Beginn der Betriebsstufe. Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise der Betriebsstufen wie folgt summiert: - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2029 der Betriebsstufe 1 für das Kalenderjahr 2029, - absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2030 der Betriebsstufe 2 für das Kalenderjahr 2030, - 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreis 2031ff. der Betriebsstufe 2 und 50% des absoluten wertgesicherten Angebotspreises 2031ff. der Betriebsstufe 3 für die Kalenderjahre 2031ff. Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2029 abgezinst. Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ersten Stufe. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
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Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Angebots. Der Abzugsbetrag, der sich aus der Bewertung der Leistungs- und Qualitätsmerkmale ergeben kann, beträgt max. 30 % des Preises des Angebots. Somit ist oben stehende Angabe als Maximalwert zu betrachten, da keine abweichende Angabe im Formularfeld möglich ist. 30 %Qualität
Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für die „eigenen Mehrleistungen“ welche die Bieter über die von den Auftraggebern benannten möglichen Mehrleistungen hinaus benennen können. Je Konzept haben die Bieter die Möglichkeit über die Mindestanforderungen und über die vorgegebenen Mehrleistungen hinaus „eigene Mehrleistungen“ anzubieten, welche je Konzept und je „eigener Mehrleistung“ zu einem Bewertungspunkt führen können. Zur Anerkennung einer „eigenen Mehrleistung“ im Sinne der Angebotswertung müssen definierte Voraussetzungen erfüllt werden. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 28,33 % mit maximal 17 Bewertungspunkten, Personalkonzept 30,00 % mit maximal 18 Bewertungspunkten, Vertriebskonzept 10,00 % mit maximal 6 Bewertungspunkten und Marketingkonzept 2,50 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 60 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
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Ermittlung des fiktiven PreisesPreis
In der dritten Stufe erfolgt die Gegenüberstellung der fiktiven Preise. Das Angebot mit dem geringsten fiktiven Preis Pf gilt als das wirtschaftlichste Angebot. Wird der geringste Wertungspreis von mehr als einem Angebot erreicht, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis Pa erteilt. Haben mehr als ein Angebot den gleichen geringsten Wertungspreis und den gleichen niedrigsten Angebotspreis Pa, wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem geringsten spezifischen Preis der Leistungserstellung gemäß ENORM_2001_Kalkulationsschema, Blatt 1c, Position 7 erteilt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret ENORM_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 15.04.2024 Ergänzende Informationen
- Frist 04.04.2024 Ergänzende Informationen aktuell
- 25.03.2024 Ergänzende Informationen
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 382 Tage nach Fristende
Auftragnehmer DB Regio AG1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.323 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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