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Bauauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet 2 Teilpositionen
Geändert: Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr

Nordumfahrung - Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW) und Los 2 Straßen- und Leitungsbau

Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

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Beschreibung

Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. ✏️ Änderung

    Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr

  2. 📄 Unterlagen

    Es erfolgte eine Anpassung der Vergabeunterlagen. Es erfolgt nunmehr eine Trennung der Gewerke in Los 1 Neubau Lärmschutzwand und Los 2 Straßen- und Leitungsbau. Im Zuge dessen wird der Submissionstermin auf den 19.05.2026 um 10:00 Uhr verschoben.

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Neubau einer Lärmschutzwand (LSW) mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, inklusive angrenzender Bordstein-, Pflaster- und Asphaltarbeiten.

Die LSW ist ca. 180 m lang und 5,4 m bis 6,4 m hoch. Es handelt sich um eine offene Standardausschreibung für Bauleistungen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend. Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis nach Wichtigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre. Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen

    Für alle geschweißten Stahlkonstruktionen sind Schweißzertifikate nach EN ISO 3834 als Nachweis erforderlich.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Die nachstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an. Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte für hochabsorbierende Beton-Lärmschutzwände mit einer Länge von jeweils mindestens 100 m und einer Höhe von mindestens 4 m, ausgeführt im Zeitraum der vergangenen 5 Jahre, mit Angabe des Ausführungsortes und des Auftraggebers.

  • Technische Fachkräfte (Ausführung)

    Für die Korrosionsschutzarbeiten gilt die ZTV-ING 4-3. Darin ist unter Punkt 6.2 auch die Qualifikation des Personals für die Korrosionsschutzarbeiten geregelt: Anforderungen an das Personal • Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Nachweise sind beizubringen. • Bei Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich eine Prüfung bestanden haben. Dies ist: o bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), o bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen. Im Abstand von höchstens 5 Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen. • Der Kolonnenführer muss während der Ausführung der Arbeiten ständig an der Arbeitsstelle anwesend sein. • Als Nachweis der Qualifikation für das übrige Personal können z.B. ein erfolgreich absolvierter Grundlehrgang Korrosionsschutz (Mindestdauer 2 Wochen), für den Strahler ein Strahlerlehrgang (Mindestdauer 1 Woche) und für den Beschichter ein Beschichtungslehrgang (Mindestdauer 1 Woche) herangezogen werden.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Wertung

    Angebote werden geprüft

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 288.866 €
Median 1.711.591 €
Oberes Quartil 5.111.809 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Stadt Heilbronn · Heilbronn

vergabemanagement@heilbronn.de
+49 7131561241

Stammdaten
Angebotsfrist 26.05.2026, 10:15 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer HN 66/23/26
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Bauauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Heilbronn
Standort Heilbronn, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 28.03.2026
CPV-Codes (3) 45233120 · Bauleistungen
34928230 · Transportmittel
45233140 · Bauleistungen
(Was ist das?)
Teilpositionen 2 (Was ist das?)
Erfüllungsort Heilbronn
Laufzeit bis 29.01.2027
Bindefrist (?) 38 Tage
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 7.0

Historischer Durchschnitt aus 330.767 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 100.457 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 59 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 9%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →

Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Heilbronn. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 03.06.2026

Daten korrigieren →