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Nordumfahrung - Los 1 Neubau Lärmschutzwand (LSW) und Los 2 Straßen- und Leitungsbau
Stadt Heilbronn · Heilbronn · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.
Änderungen am Verfahren
2 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr
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📄 Unterlagen
Es erfolgte eine Anpassung der Vergabeunterlagen. Es erfolgt nunmehr eine Trennung der Gewerke in Los 1 Neubau Lärmschutzwand und Los 2 Straßen- und Leitungsbau. Im Zuge dessen wird der Submissionstermin auf den 19.05.2026 um 10:00 Uhr verschoben.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Neubau einer Lärmschutzwand (LSW) mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, inklusive angrenzender Bordstein-, Pflaster- und Asphaltarbeiten.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Los 1: Neubau einer Lärmschutzwand als Teilmaßnahme des Ausbaus der L1100 Neckartalstraße (Nordumfahrung): LSW mit Bohrpfahlgründung, Stahlpfosten und Betonelementen, Länge der LSW ca. 180 m, Höhe der LSW ca. 5,4 m bis ca.6,4 m, beidseitig hochabsorbierend. Los 2: Straßen- und Leitungsbau inkl. Bordstein- Pflaster- und Asphaltarbeiten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufsregister
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber: - nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt, - die gewerblichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt, in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist, - eine gültige Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/ Bewerber: — weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögen beantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde, — sich nicht in Liquidation befindet, — seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist, — in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
VgV 9-1 Erklärung Russlandsanktionen
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Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung (Ziff. 2.2.5 des Angebotsschreibens EU VOB 8) über den Umsatz des Unternehmens, soweit er Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Mindestanforderung: Für die letzten drei Geschäftsjahre. Die vorstehend zur Eigenerklärung Umsatz genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Kontrolle durch Qualitätsprüfstellen
Für alle geschweißten Stahlkonstruktionen sind Schweißzertifikate nach EN ISO 3834 als Nachweis erforderlich.
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Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)
Sofern der Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angabe des Zertifizierungscodes oder Vorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Die nachstehend zur Eigenerklärungen genannten Mindestanforderungen sind auch bei erfolgter Präqualifizierung zu erfüllen. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem Angebot (Ziff. 2.2.6 des Angebotsschreibens EU VOB 8) folgende Eigenerklärungen vorzulegen: - Tabellarische Aufstellung mit den in Ziff. 2.2.6 geforderten Mindestangaben über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind, gerechnet vom Tag des Fertigstellungstermins der Leistung an. Mindestanforderung: mindestens zwei Leistungen Mindestanforderung an Qualität/Quantität: Mindestens 2 vergleichbare Referenzprojekte für hochabsorbierende Beton-Lärmschutzwände mit einer Länge von jeweils mindestens 100 m und einer Höhe von mindestens 4 m, ausgeführt im Zeitraum der vergangenen 5 Jahre, mit Angabe des Ausführungsortes und des Auftraggebers.
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Technische Fachkräfte (Ausführung)
Für die Korrosionsschutzarbeiten gilt die ZTV-ING 4-3. Darin ist unter Punkt 6.2 auch die Qualifikation des Personals für die Korrosionsschutzarbeiten geregelt: Anforderungen an das Personal • Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das über die erforderlichen Qualifikationen verfügt. Nachweise sind beizubringen. • Bei Korrosionsschutzarbeiten muss der Kolonnenführer nachweislich eine Prüfung bestanden haben. Dies ist: o bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates beim Bundesverband Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), o bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen. Im Abstand von höchstens 5 Jahren ist eine Nachschulung nach den Vorgaben des Ausbildungsbeirates durchzuführen. • Der Kolonnenführer muss während der Ausführung der Arbeiten ständig an der Arbeitsstelle anwesend sein. • Als Nachweis der Qualifikation für das übrige Personal können z.B. ein erfolgreich absolvierter Grundlehrgang Korrosionsschutz (Mindestdauer 2 Wochen), für den Strahler ein Strahlerlehrgang (Mindestdauer 1 Woche) und für den Beschichter ein Beschichtungslehrgang (Mindestdauer 1 Woche) herangezogen werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB): (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
3 Veröffentlichungen
- Frist 26.05.2026 Neuer Submissionstermin 26.05.2026 um 10:15 Uhr · in TED EU + oev aktuell
- Frist 19.05.2026 Es erfolgte eine Anpassung der Vergabeunterlagen. Es erfolgt nunmehr eine Trennung der Gewerke in Los 1 Neubau Lärmschutzwand und Los 2 Straßen- und Leitungsbau. Im Zuge dessen wird der Submissionstermin auf den 19.05.2026 um 10:00 Uhr verschoben. · in TED EU + oev
- Frist 05.05.2026 Original-Veröffentlichung
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Wertung
Angebote werden geprüft
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.185 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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