Markterkundung gem. § 26 SektVO zur beabsichtigten Beschaffung eines FGI-Hintergrundsystem
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden · Sachsen
Beschreibung
Markterkundung gem. § 26 SektVO Zur beabsichtigten Beschaffung eines FGI-Hintergrundsystem Die DVB AG beabsichtigt, ihr Fahrgastinformationssystem zur Echtzeitauskunft (DFI-System) grundhaft zu modernisieren. Dabei soll auf den aktuell in Entstehung befindlichen VDV-Standard 435 (Internet of Mobility) sowie Standard-Internet-Technologie gesetzt werden. Die DVB betreibt gegenwärtig über 700 DFI-Anzeigen. Der Kernbestandteil ist dabei das FGI-Hintergrundsystem, welches gleichzeitig die Datenweiterleitung und das Anzeigermanagement übernimmt. Durch die lange Geschichte der dynamischen Fahrgastinformation in Dresden ist ein sehr zuverlässiges, historisch gewachsenes System entstanden. Dieses soll nun durch ein flexibleres, moderneres System ersetzt werden, wobei gänzlich neue Ansätze verfolgt werden. Dies wird im Folgenden als DFIS bezeichnet.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Die DVB AG plant die Modernisierung ihres Fahrgastinformationssystems (DFI-System) durch ein neues FGI-Hintergrundsystem.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„ACHTUNG! Dies ist eine Markterkundung nach § 26 SektVO und keine Ankündigung eines konkreten Wettbewerbes. Systembedingt ist eine eigene Bekanntmachung zur Markterkundung im Datenservice nicht für die SektVO vorgesehen. Daher wird die Ihnen hier vorliegende "Bekanntmachung" hierfür genutzt. Die Angabe einer Leistungsart ist verpflichtend für das Auslösen der Bekanntmachung, aber tatsächlich ist diese derzeit noch nicht festgelegt. Die DVB AG ist nicht an die Ergebnisse der Markterkundung gebunden. Es besteht damit insbesondere kein Anspruch auf die Durchführung des Vergabeverfahrens in einer bestimmten Form oder mit einem bestimmten Inhalt oder auf die spätere Vergabe. Es handelt sich bei dieser Markterkundung nicht um ein Verfahren, dass bereits die Vergabe eines Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Sie dient lediglich zum Informationsaustausch über mögliche technische und kaufmännische Lösungen. Die Beteiligung an der Markterkundung erfolgt für die Unternehmen auf eigene Kosten. Mit der Teilnahme oder Nichtteilnahme an der Markterkundung ist kein Anspruch auf und keine Vorfestlegung für die Beteiligung oder Nichtbeteiligung an einem späteren Vergabeverfahren verbunden. Die Beteiligung an einem etwaigen späteren Vergabeverfahren richtet sich allein nach den dann geltenden Kriterien.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 25 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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