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Lieferauftrag EU-Oberschwelle 2 Lose

Dynamische Spektroskopie

Universität Osnabrück · Osnabrück · Niedersachsen · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Vergabe in 2 Losen alle vergeben
  • Los 1 Vergeben
    Instrument zur dynamischen Spektroskopie
    🏆 Ultrafast Systems, s.r.o. · Bratislava
  • Los 2 Vergeben
    Modularer optischer Tisch
    🏆 Newport-Spectra-Physics GmbH · Darmstadt
Auftragnehmer (2)
  • Newport-Spectra-Physics GmbH · Darmstadt
  • Ultrafast Systems, s.r.o. · Bratislava
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 27.04.2026

Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.

Beschreibung

Ziel dieser Vergabe ist die Lieferung eines Messgeräts zur dynamischen Spektroskopie.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„Die Auftraggeberin verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch.“

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Alle Lose
  • Preis (P) 50 %
    Preis

    Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los nach der einfachen Richtwertmethode: Kennzahl Z = Leistungspunkte L / Preis P. Der Bieter, der die höchste Kennzahl Z erreicht, erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleich hoher Kennzahl, erhält das Angebot mit der höheren Anzahl von Leistungspunkten den Zuschlag.

  • Leistungspunkte (L) 50 %
    Qualität

    Für B-Kriterien (Soll-Kriterien) werden zusätzliche Punkte vergeben werden = Leistungspunkte L. Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los nach der einfachen Richtwertmethode: Kennzahl Z = Leistungspunkte L / Preis P. Der Bieter, der die höchste Kennzahl Z erreicht, erhält den Zuschlag. Bei Angeboten mit gleich hoher Kennzahl, erhält das Angebot mit der höheren Anzahl von Leistungspunkten den Zuschlag.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§160 Abs. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 56 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (2) Newport-Spectra-Physics GmbH · Ultrafast Systems, s.r.o.

    1 Veröffentlichung

    • 04.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

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Preiseinschätzung

Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.981 €
Median 308.403 €
Oberes Quartil 449.075 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Stammdaten
Vergabenummer UOS202601
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Standort Osnabrück, Niedersachsen
Veröffentlicht 04.05.2026
CPV-Codes (2) 38400000 · Labor-, optische und Präzisionsgeräte
39181000 · Möbel, Haushalts- und Reinigungsartikel
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1) (?)
Lose 2
Erfüllungsort Osnabrück
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (2)
Newport-Spectra-Physics GmbH · Darmstadt Ultrafast Systems, s.r.o. · Bratislava

Auftragnehmer (2) (?)
  • Newport-Spectra-Physics GmbH
  • Ultrafast Systems, s.r.o.
Vertrag 27.04.2026

Ø Bieter in der Branche 2.1

Historischer Durchschnitt aus 43.383 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 83%

Anteil der erfassten Verfahren in Gesundheitswesen & Medizintechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 16.185 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Niedersachsen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Zuschlagswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →