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Planetenkugelmühle

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten · Halle (Saale) · Sachsen-Anhalt · Öffentliches Unternehmen

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Vergabe-Ergebnis

🏆 Auftragnehmer Retsch GmbH
💶 Zuschlagswert 41.061 €
👥 Eingegangene Angebote 2
📅 Zuschlagsdatum 06.05.2026

Bieter-Übersicht: 2 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Retsch GmbH. Die übrigen 1 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.

Beschreibung

Am IMWS wird eine Mühle zur Herstellung von Glas-, Glaskeramik- und Keramikpulvern benötigt. Hierfür soll eine Planetenkugelmühle mit ZrO2 Mahlbechern und Kugeln beschafft werden. Mit dieser soll durch Nassmahlen Pulver mit einer Korngröße im einstelligen Mikrometerbereich und kleiner erzeugt werden. Die Mühle soll größentechnisch an die Gegebenheiten am IMWS angepasst sein (Flächenbedarf max. 1 m²) und zeitgleich die Verarbeitung einer möglichst großen Menge an Pulvern erlauben. Hierfür soll die Mühle über vier Mahlbecher mit einer Größe von jeweils min. 500 ml verfügen.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Planetenkugelmühle
  • Preis 90 Pkt.

    Preis

  • Qualität 10 Pkt.

    Nachhaltigkeit

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • EU-gefördertes Vorhaben

    ERDF_2021

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichenAuftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist (etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist (etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungsoder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen) zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Eingegangene Angebote

Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.

Retsch GmbH 41.061 €

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen · 16 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Retsch GmbH
    Zuschlagswert 41.061 €

    1 Veröffentlichung

    • 06.05.2026 Original-Veröffentlichung aktuell

Preiseinschätzung

Basierend auf 62 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 173.981 €
Median 308.403 €
Oberes Quartil 449.075 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Vergeben). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Diese Vergabe ist abgeschlossen. Aktuelle, noch offene Ausschreibungen in dieser Branche:

Vergabestelle

Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten · Halle (Saale)

einkauf@imws.fraunhofer.de
000

41.061 €
Zuschlagswert

Vergabenummer E_2690_PR1181912
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Lieferauftrag
Schwierigkeit Gering
Auftraggeber Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten
Standort Halle (Saale), Sachsen-Anhalt
Veröffentlicht 06.05.2026
CPV-Codes (2) 38400000 · Labor-, optische und Präzisionsgeräte
42990000 · Industrie- und Baumaschinen
(Was ist das?)
Angebote 2
entspricht Branchen-Schnitt (Ø 2,1) (?)
Erfüllungsort Halle (Saale)
Laufzeit Unbefristet
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Bieter (1)
Retsch GmbH · Haan

Auftragnehmer (?)
Retsch GmbH
Vertrag 06.05.2026

Ø Bieter in der Branche 2.1

Historischer Durchschnitt aus 43.372 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.586 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 15 Tage
Schätzwert-Abweichung -3%
KMU-Bieteranteil 37%

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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammern des Bundes, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

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