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Rahmenvereinbarung über Wertstofftrennbehälter
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 1 · München · Bayern · Kommunaler Auftraggeber
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Beschreibung
Rahmenvereinbarung über Wertstofftrennbehälter
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Entsorgung & Recycling
Ausschreibung für eine Rahmenvereinbarung über Wertstofftrennbehälter durch die Landeshauptstadt München.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
- Angemessene Arbeitsbedingungen
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
-
Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
-
Berufshaftpflichtversicherung
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummern pro Schadensfall: Personenschäden: 1.000.000 Euro Sachschäden: 1.000.000 Euro Vermögensschäden: 1.000.000 Euro
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Gesamtjahresumsatz
Los 1 Abfalltrennsystem für den Innenbereich: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 150.000,00 Euro netto pro Jahr betragen. Los 2 Modulare und nicht modulare Wertstoffsammler für den Innenbereich: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 100.000,00 Euro netto pro Jahr betragen. Los 3 Brandfeste modulare Wertstoffsammler: Der Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 380.000,00 Euro netto pro Jahr betragen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
-
Referenzen (vergleichbare Lieferungen)
Los 1 Abfalltrennsystem für den Innenbereich: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Lieferleistungen von Abfalltrennsystemen für einen (Groß-)Kunden mit einem Auftragswert von mindestens 160.000,00 Euro netto. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Los 2 Modulare und nicht modulare Wertstoffsammler für den Innenbereich: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Lieferleistungen von modularen und nicht modularen Wertstoffsammlern für den Innenbereich für einen (Groß-)Kunden mit einem Auftragswert von mindestens 80.000,00 Euro netto. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden. Los 3 Brandfeste modulare Wertstoffsammler: Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens eine vergleichbare Leistung vorweisen. Als vergleichbar gelten folgende Leistungen: Lieferleistungen von brandfestenWertsoffsammlern für einen (Groß-)Kunden mit einem Auftragswert von mindestens 350.000,00 Euro netto. Referenzen können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind. Maßgeblich ist das Ende der Angebotsfrist. Bei Rahmenvereinbarung gilt, dass diese einen Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen müssen, wovon ein Leistungszeitraum von mindestens einem Jahr abgeschlossen sein muss. Leistungen für die Auftraggeberin können nur berücksichtigt werden, wenn diese (genau wie externe Referenzen) als eigene Referenz angegeben werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
-
Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
- Frist 11.12.2025 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Verfahren noch offen
Preiseinschätzung
Basierend auf 60 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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