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Innenstadt am Wasser - Stadthafen Nordhorn
Stadt Nordhorn · Nordhorn · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
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Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenInnenstadt am Wasser - Stadthafen Nordhorn🏆 Franz Büter GmbH & Co. KG · Ochtrup
- Franz Büter GmbH & Co. KG · Ochtrup
Bieter-Übersicht: 6 Angebote eingegangen, davon 1 Auftragnehmer namentlich publiziert: Franz Büter GmbH & Co. KG. Die übrigen 5 Angebote stammen von unterlegenen Bietern — diese werden in deutschen Vergabeergebnissen üblicherweise nicht namentlich genannt.
Beschreibung
Die Stadt Nordhorn plant die Umgestaltung des ehemaligen ZOB-Areals zum neuen Innenstadthafen als Teil des Leitprojekts "Innenstadt am Wasser". Kerninhalte sind der Bau eines ca. 37 x 51,5 m großen Hafenbeckens mit schwimmenden, barrierearmen Steganlagen, die Gestaltung einer Uferzone mit Terrassen und Stufenanlage, die Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke zur Anbindung an bestehende Wegeverbindungen sowie die Erweiterung und Reaktivierung der historischen Anlegestelle "Jantje". Ziel ist die städtebauliche Transformation der vormals versiegelten Fläche in ein attraktives Wasserquartier mit hoher Aufenthaltsqualität, das zur Vitalisierung der Innenstadt sowie zur Stärkung von Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel beiträgt.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis nach Wichtigkeit
Nieidrigster Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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EU-gefördertes Vorhaben
eu-funds
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
- Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Welcher Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist im Vergabeergebnis nicht aufgeführt — siehe Vergabe-Status in der Sidebar.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen
Auftragnehmer Franz Büter GmbH & Co. KGZuschlagswert 2.366.147 €1 Veröffentlichung
- 09.02.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 49.054 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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