AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 05:52 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/8bf2fe9f-7ebb-4648-b8f0-facbf31e1a97/

Innenstadt am Wasser - Stadthafen Nordhorn

Notice-ID: 8bf2fe9f-7ebb-4648-b8f0-facbf31e1a97 · Procedure-ID: 884c8b73-1059-4147-b025-507ecc0b6e2d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Nordhorn, Nordhorn
Veröffentlicht
09.02.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
45241000 — Bauleistungen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Zuschlagswert
2.366.147 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Nordhorn plant die Umgestaltung des ehemaligen ZOB-Areals zum neuen Innenstadthafen als Teil des Leitprojekts "Innenstadt am Wasser". Kerninhalte sind der Bau eines ca. 37 x 51,5 m großen Hafenbeckens mit schwimmenden, barrierearmen Steganlagen, die Gestaltung einer Uferzone mit Terrassen und Stufenanlage, die Errichtung einer Geh- und Radwegbrücke zur Anbindung an bestehende Wegeverbindungen sowie die Erweiterung und Reaktivierung der historischen Anlegestelle "Jantje". Ziel ist die städtebauliche Transformation der vormals versiegelten Fläche in ein attraktives Wasserquartier mit hoher Aufenthaltsqualität, das zur Vitalisierung der Innenstadt sowie zur Stärkung von Tourismus, Gastronomie und Einzelhandel beiträgt.

Vertragslaufzeit

Periode
9 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
08.12.2025
Angebotsspanne
2.366.147 – 2.888.940 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).