Nicht offenes Verfahren Kultur & Veranstaltungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur

Sächsische Staatskanzlei · Dresden · Sachsen · Oberste Landesbehörde

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Beschreibung

Strategische Planung und Gestaltung, Beratung, Organisation sowie Umsetzung von Veranstaltungen, wie Public Events (Kick-Offs, Bürgerfeste, Bürgergespräche, Empfänge und Ähnliches), Messen und Ausstellungen, Kongresse und Tagungen sowie Wettbewerbe und Preis-verleihungen der Sächsischen Staatskanzlei einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Werbemaßnahmen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Kultur & Veranstaltungen

Rahmenvertrag für umfassende Veranstaltungsdienstleistungen der Sächsischen Staatskanzlei mit geschätztem Wert von ca. 3,9 Mio. EUR.

Gefordert sind strategische Planung, Beratung und Umsetzung von Public Events, Messen, Kongressen und Preisverleihungen einschließlich Werbemaßnahmen. Bieter müssen nachweislich umfangreiche Erfahrung in der Organisation von Großveranstaltungen für öffentliche Auftraggeber, entsprechende Referenzen und Fachkompetenz in allen genannten Veranstaltungsformaten vorweisen.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

5–6 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Rahmenvertrag Veranstaltungsagentur
  • fachliche Leistung anhand der Arbeitsprobe 70 %
    Qualität

    Arbeitsprobe (siehe Vergabeunterlage)

  • Preis 30 %

    Angebotspreis

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Preiseinschätzung

Basierend auf 92 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 269.501 €
Median 485.504 €
Oberes Quartil 940.100 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Sächsische Staatskanzlei · Dresden

vergabestelle@sk.sachsen.de
+49 351564-0

3.926.890 €
Geschätztes Rahmen-Volumen

Vergabenummer SK.13.1-0453/20/3
Verfahrensart Nicht offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Hoch
Standort Dresden, Sachsen
Veröffentlicht 12.03.2026
CPV-Code 79952000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort Dresden
Laufzeit 30.07.2026 – 29.07.2027
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Nebenangebote nicht zugelassen
Rahmen-Maximum 5.890.336 €

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.2

Historischer Durchschnitt aus 75.697 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Kultur & Veranstaltungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 1.037 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -5%
KMU-Bieteranteil 31%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Sachsen
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Sächsische Staatskanzlei. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Angebotsfrist

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