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Bauleistungen für den Teilneubau der Heinrich-Grupe-Schule in 37124 Rosdorf (Verlängerung)
Gemeinde Rosdorf · Rosdorf · Niedersachsen · Kommunaler Auftraggeber
Beschreibung
Verlängerung der Vorinformation 2025-OJS088-00292613-de - Bauleistungen für den Teilneubau der Heinrich-Grupe-Schule in 37124 Rosdorf: Die Gemeinde Rosdorf wünscht die Heinrich-Grupe-Schule zu vergrößern, um Platz für insgesamt 400 Schüler zu bieten. Beim Planungsgrundstück handelt es sich um das Gelände der bestehenden Heinrich-Grupe-Grundschule im Ortskern der Gemeinde Rosdorf. Die Bestandsgebäude wurden in mehreren Abschnitten (von 1922 bis 2011) gebaut. Die Bestandsgebäude bestehen aus zwei Vollgeschossen (EG, OG) und sind teilunterkellert. Den oberen Abschluss bilden Satteldächer. Ziel der geplanten Maßnahmen ist eine zukunftsfähige barrierefreie Neuorganisation der HGS als vierzügige allgemeinbildende Schule im Ganztag. Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitte gegliedert. BA1 bildet hierbei der Neubau. Der Altbau wird in zwei direkt aufeinander folgenden Abschnitten saniert, wird aber inhaltlich und logistisch als ein Bauabschnitt geplant und ausgeschrieben. Der Neubau ist dreigeschossig und teilunterkellert. Der Baukörper wird in Massivbauweise errichtet und erhält eine Klinkerfassade mit Mineralwolledämmung. Die Geschossdecken werden als Stahlbetondecken ausgeführt und zum großen Teil mit Akustik-Abhangdecken versehen. Den oberen Abschluss bildet ein Flachdach. Die Räume im Bestandsbau behalten im Wesentlichen ihre bisherigen Funktionen. Vereinzelt werden Räume zur besseren Umsetzung des Nutzungskonzeptes getauscht. Im 1.Obergeschoss des Bestandes werden Sanitärräume ergänzt. Im Rahmen der baulichen Maßnahmen werden moderne Heizungssysteme, basierend auf erneuerbaren Energien, installiert. Die Heizwärmeversorgung des Neubaus wird durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, ergänzt durch eine PV-Anlage, sichergestellt. Der im Bestand vorhandene Gas-Brennwert-Kessel wird in ein bivalentes System mit Luft-Wasser-Wärmepumpe und Pufferspeicher eingebunden. Neubau und Altbau werden nach den Regeln der Technik elektrotechnisch neu ausgestattet und erhalten des We
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KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesucht werden Bauleistungen für den Teilneubau und die Sanierung der Heinrich-Grupe-Schule in Rosdorf.
- Der geschätzte Auftragswert beträgt 12.580.038,05 EUR.
- Die Maßnahme umfasst Neubau, Sanierung des Altbaus, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien und elektrotechnische Neuausstattung.
- Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitte gegliedert.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
Die Gemeinde Rosdorf beabsichtigt den Teilneubau und die Sanierung der Heinrich-Grupe-Schule in Rosdorf mit einem geschätzten Auftragswert von ca. 12,6 Mio. EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftraggeber beabsichtigt, nachfolgende Gewerke wie folgt in das 80 %-20 %-Kontingent des § 3 Abs. 9 der Vergabeverordnung (VgV) zu unterteilen: 80 %-Kontingent und damit "europaweite Beschaffung": - 120 - Schadstoff- und Rückbauarbeiten 1. Bauabschnitt (bereits vergeben) - 130 - Rohbauarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 140 - Zimmer- und Holzbauarbeiten - 150 - Dachdeckerarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 160 - Fenster / Außentüren - 180 - Putzarbeiten / Klinker außen - 190 - Putzarbeiten innen 2. Bauabschnitt - 200 - Estricharbeiten 2. Bauabschnitt - 210 - Fliesen- und Plattenarbeiten - 220 - Trockenbauarbeiten - 230 - Innentüren - 240 - Tischlerarbeiten - Sanitärarbeiten - Heizungsbauarbeiten - Lüftungsbauarbeiten - Elektrotechnik - Gebäudeautomation - Aussenanlagen Neubau - Aussenanlagen Altbau 20 %-Kontingent und damit "nationale Beschaffung": - 110 - Gerüstbauarbeiten (1. BA bereits vergeben) - 120 - Abbrucharbeiten 2. Bauabschnitt - 190 - Putzarbeiten innen 1. Bauabschnitt - 200 - Estricharbeiten 1. Bauabschnitt - 250 - Stahlbauarbeiten - 270 - Bodenbelagsarbeiten - 280 - Malerarbeiten - 300 - Baureinigung - 99 Feuerlöscher - Blitzschutz - Aufzug (bereits vergeben)“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Zuschlagskriterium Preis 100 %Preis
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungsnachweise nach § 6a VOB/A / § 6a EU VOB/A konkretisiert für die einzelnen Gewerke
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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