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Anmietung von Hochleistungsdruckern
Bundeskanzleramt · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an HP Schmitz X Digital GmbH →Diese Frist ist vorbei — die nächste muss es nicht sein.
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Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Büro & Verwaltung
Gegenstand ist die Anmietung von zwei Hochleistungsdruckern (Kopiergeräten) für das Bundeskanzleramt Berlin über 4 Jahre mit optionaler Verlängerung um 1 Jahr.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gewichtung Preis: 50 Prozent sowie Qualität/gerätetechn. Leistung: 50 Prozent nach WichtigkeitQualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB). Hiernach wird das beste Preis-Leistungsverhältnis errechnet. Hierbei wird der zugrunde gelegte Angebotspreis (ggf. unter Berücksichtigung von mind. 14tägigen Skonto) errechnet aus dem Quotienten Leistungspunkten/ Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten ist das Wirtschaftlichste. Die Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt unter anderem anhand von Musterdrucken, die vom Bieter vorzulegen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
In der Anlage "Bieterdarstellung" der Vergabeunterlagen sind Angaben zur Eignung zu machen: - Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters sind die entsprechenden allgemeinen und leistungsbezogenen Informationen anzugeben. - Hiebei ist u.a. die aktuelle Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und die entsprechend Beschäftigten im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. - Der Bieter erklärt das Bestehen einer entsprechenden Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten. Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen verschiedener Auftraggeber einzureichen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung beim jeweiligen Referenzobjekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung dieses Verfahrens). Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen. Der entsprechende Vordruck der Bieterdarstellung ist zu verwenden.
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Nachunternehmer-Anteil
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ (Anlage 12 der Vergabeunterlagen) einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Erfüllen Sie diese Anforderungen?
Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 300.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 01.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HP Schmitz X Digital GmbHZuschlagswert 129.844 €1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 143 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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