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Anmietung von Hochleistungsdruckern
Bundeskanzleramt · Berlin · Berlin · Oberste Bundesbehörde
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenAnmietung von Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum des Bundeskanzleramtes Berlingesch. 300.000 €🏆 HP Schmitz X Digital GmbH · Hamburg
- HP Schmitz X Digital GmbH · Hamburg
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, davon 1 Bieter namentlich publiziert: HP Schmitz X Digital GmbH. Wer den Zuschlag erhalten hat, ergibt sich nur aus dem strukturierten Auftragnehmer-Feld bzw. der Original-Bekanntmachung.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Bundeskanzleramt.
- Vertragsdauer 4 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung.
- Umfassende Leistung inklusive Verbrauchsmaterialien (außer Papier), Ersatzteilen und Service.
- Geschätzter Auftragswert von 300.000 EUR.
- CPV-Code 30232100 deutet auf Bürogeräte hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Vertragsgegenstand ist die Anmietung von zwei Kopiergeräten für das Druck- und Kopierzentrum im Bundeskanzleramt für eine reguläre Vertragsdauer von 4 Jahren mit der Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Vertragsinhalt ist die betriebsbereite Maschinenanmietung, sämtliche Verbrauchsmaterialien (außer Papier), alle Ersatzteile u. Verschließteile sowie etwaige Serviceleistungen für den Betrieb und entsprechende Freikopien im Monat gem. Vergabeunterlagen.
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📅 Laufzeit endet am 27.01.2031
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 1× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Gewichtung Preis: 50 Prozent sowie Qualität/gerätetechn. Leistung: 50 Prozent nach WichtigkeitQualität
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode (UfAB). Hiernach wird das beste Preis-Leistungsverhältnis errechnet. Hierbei wird der zugrunde gelegte Angebotspreis (ggf. unter Berücksichtigung von mind. 14tägigen Skonto) errechnet aus dem Quotienten Leistungspunkten/ Angebotspreis. Das Angebot mit dem höchsten Quotienten ist das Wirtschaftlichste. Die Beurteilung der angebotenen Qualität erfolgt unter anderem anhand von Musterdrucken, die vom Bieter vorzulegen sind.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein am Auftrag interessiertes Unternehmen, das eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften sieht, kann den Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundeskanzleramt Referat 131 Willy-Brandt-Str. 1 10557 Berlin geltend machen, gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden. Sollte das Bundeskanzleramt der Rüge nicht abhelfen wollen, kann innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Rügeerwiderung ein Antrag auf Nachprüfung an die Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn gerichtet werden. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die Angebote enthalten, an die Vergabekammer herauszugeben. Nach § 165 Abs. 1 GWB haben die Verfahrensbeteiligten eventuell Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist. Jeder Beteiligte hat mit Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Geheimnisse gem. § 165 Abs. 2 GWB hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt dies nicht, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 300.000 €1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 21 Tage nach Fristende
Auftragnehmer HP Schmitz X Digital GmbHZuschlagswert 129.844 €1 Veröffentlichung
- 22.07.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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