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EU-Oberschwelle

Rahmenvertrag über die Erstellung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission e. V.

Deutsche UNESCO-Kommission e.V. · Bonn · Nordrhein-Westfalen · Nachgeordnete Behörde

Frist vorbei — Zuschlag ansehen · an Brandt GmbH →

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung und Lieferung von Druckprodukten für die Deutsche UNESCO-Kommission an zwei Standorten in Bonn (Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn) und in Berlin Kreuzberg (Hasenheide 54, 10967 Berlin). Regelmäßig werden in der DUK Publikationen unterschiedlicher Art und Güte erstellt. Es ist dabei nicht vorhersehbar, welche Art von Produkten vorrangig angefordert werden wird. Die Angaben zu den einzelnen regelmäßigen Produkten in der Leistungsbeschreibung sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.

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KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gesucht wird ein Rahmenvertrag für die Erstellung und Lieferung diverser Druckprodukte für die Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

über einen Zeitraum von vier Jahren mit einem geschätzten Auftragswert von bis zu 400.000 Euro. Wesentliche Anforderungen sind die Zertifizierung der Druckprodukte mit dem Blauen Engel (DE-UZ 195) oder vergleichbar, sowie die Fähigkeit zur Lieferung an verschiedene Standorte im Bundesgebiet.

Weitere Eignungskriterien: Die genauen Produktarten sind vielfältig und nicht abschließend spezifiziert.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mit-teilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalenderta-ge nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 19.11.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Brandt GmbH

Preiseinschätzung

Basierend auf 45 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 218.854 €
Median 589.551 €
Oberes Quartil 1.000.000 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 19.11.2024, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer DUK_43_23
Verfahrensart Offenes Verfahren
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
Standort Bonn, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 18.10.2024
CPV-Codes (3) 79800000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
79810000 · Unternehmensberatung und -dienstleistungen
22900000 · Druck- und Verlagserzeugnisse
(Was ist das?)
Laufzeit 4 Jahre
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Ø Bieter in der Branche 6.2
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 78.063 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.405 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 32%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Deutsche UNESCO-Kommission e.V.. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 08.06.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de: