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Vergabe Planungsleistungen Freianlagen - Umsetzung ISEK Teilbereich 1 'Innenstadt' - Stadt Netphen

Stadt Netphen · Netphen · Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) und zum Teil ergänzend der Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI) zur Umsetzung des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen Die Planungsleistungen sind für insgesamt sechs Teilmaßnahmen (M1 bis M6) auf Grundlage des ISEK Teilbereich 1 "Innenstadt" der Stadt Netphen zu erbringen. Die Planungsleistungen für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 des ISEK werden für die Objektplanung Freianlagen (Teilmaßnahmen M1 - M3 sowie M4a und M5) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen (nur Teilmaßnahmen M4b und M6) zunächst nur für die Grundleistungen der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und Leistungsphase 2 (Vorplanung) einschließlich der dazugehörigen Besonderen Leistungen (insb. Mitwirkung bei Förderantrag auf Basis der Vorplanung) abgefragt. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung Freianlagen (sowie der Objektplanung Verkehrslagen) für die Teilmaßnahmen M1 bis M6 erfolgt anschließend stufenweise (d.h. optional) und vorbehaltlich der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel (durch bestandskräftigen Zuwendungsbescheid) sowie politischer Entscheidungen zur Umsetzung weiterer Leistungsphasen in den einzelnen Teilmaßnahmen.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bauwesen & Infrastruktur

Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen und Verkehrsanlagen zur Umsetzung des ISEK Teilbereich 1 'Innenstadt' in Netphen.

Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 für sechs Teilmaßnahmen, mit der Option auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen. Anforderungen umfassen die HOAI-konforme Planung.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Verfahrensmerkmale

„- Frist für Bewerberfragen (Teilnahmewettbewerb) bis: 27. März 2024 - Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge: 2. April 2024, 12.00 Uhr - Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote: 12. April 2024 - Frist für Bieterfragen (Erstangebote) bis: 8. Mai 2024 - Ablauf der Frist zur Abgabe der indikativen Erstangebote: 14. Mai 2024, 12.00 Uhr - Verhandlungen / Bietergespräche auf Grundlage der indikativen Angebote: Zeitraum 21. bis 23. Mai 2024 - Aufforderung zur Abgabe der finalen Angebote: Freitag, 24. Mai 2024 - Frist für Bieterfragen (finale, verbindliche Angebote) bis: Donnerstag, 30. Mai 2024 - Ablauf der Frist zur Abgabe der finalen, verbindlichen Angebote: Mittwoch, 5. Juni 2024, 12.00 Uhr - Versand der Informationen nach § 134 GWB: Ende KW 23 oder Anfang KW 24/2024 - geplante Zuschlagserteilung: voraussichtlich KW 25/2024 - Ablauf der Bindefrist: 30. Juni 2024 - Beginn der Ausführung: unmittelbar nach Zuschlagserteilung (spätestens ab 21. Juni 2024) Der Auftraggeber hat sich dazu entschieden, von der Möglichkeit gemäß § 17 Abs. 11 VgV, den Zuschlag aufgrund des Vorbehalts in der Auftragsbekanntmachung bereits auf Grundlage der Erstangebote ohne vorherige Verhandlungen mit den Bietern zu erteilen, keinen Gebrauch zu machen. Dies bedeutet, dass Verhandlungen / Bietergespräche mit den Bietern in jedem Fall geführt werden sollen. Diese sind für die KW 21/2024 (Zeitraum 21. - 23. Mai 2024) beabsichtigt. Zudem sind die Erstangebote, aufgrund des Verzichts des Auftraggebers auf eine mögliche Zuschlagserteilung auf Grundlage der Erstangebote, nunmehr nicht mehr verbindlich, sondern indikativ. Die indikativen Angebote dienen als Grundlage für die nachfolgenden Verhandlungen / Bietergespräche. Die Bieter werden gebeten, die in der Anlage "Mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot vorzulegende Unterlagen" aufgeführten, die Angebote betreffenden Unterlagen bereits mit dem indikativen Angebot vollständig vorzulegen.“

Quelle: eForms-Pflichtangaben der Vergabestelle, erfasst über oeffentlichevergabe.de. Die Angaben werden von der Vergabestelle selbst ausgefüllt — wir prüfen sie nicht auf Richtigkeit.

Preiseinschätzung

Basierend auf 2.512 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 142.137 €
Median 334.153 €
Oberes Quartil 819.064 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Verfahrensverlauf

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung

    Angebote werden eingeholt

  2. Vergabeergebnis Sie sind hier

    Auftrag wurde zugeschlagen

    1 Veröffentlichung

    • 26.06.2024 Original-Veröffentlichung aktuell

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Stammdaten
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Stadt Netphen
Standort Netphen, Nordrhein-Westfalen
Veröffentlicht 26.06.2024
CPV-Code 71240000
Architektur und Ingenieurwesen (Was ist das?)
Angebote 2
⚠ dünner Wettbewerb (Ø 4,0 in der Branche) (?)
Erfüllungsort Netphen

Bieter (1)
clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH · Köln

Vergabe-Status (?)
Auftrag vergeben
Im Vergabeergebnis ist kein Auftragnehmer aufgeführt
Vertrag 18.06.2024

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 195.180 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Bauwesen & Infrastruktur mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 90.788 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 36%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Nordrhein-Westfalen
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Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Westfalen (bei der Bezirksregierung Münster), Münster

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 3/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragnehmer · Zuschlagswert

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