AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php) · Abgerufen am 06.09.2026 12:40 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/93c60d51-585a-49a7-85d7-fb92b02a74a3/

Kauf, Installation und Wartung eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS)

Notice-ID: 93c60d51-585a-49a7-85d7-fb92b02a74a3 · Procedure-ID: b51941bc-8d4a-430d-a85e-e68273e0fe91

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Stammdaten

Auftraggeber
Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR, Berlin
Veröffentlicht
16.04.2026
Frist (Submission)
05.06.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung sind der Kauf (Überlassung) und die Pflege eines elektronischen Dokumentenmanagementsystems (DMS) sowie die Erbringung produktnaher Dienstleistungen für die Einführung eines DMS in den Bereichen Projektmanagement, Installation, Konfiguration, Migration und Schulung. Der AG behält sich darüber hinaus vor, produktnahe Dienstleistungen des AN nach Installation des DMS in Abstimmung mit dem AN zu beauftragen. Die genauen Angaben zu Leistung und Ausführung finden sich in den EVB-IT-Verträgen inklusive Anlagen.

Vertragslaufzeit

Beginn
01.08.2026
Ende
31.07.2030

Verfahrens-Bedingungen

Bindefrist
5 Monate

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Verfahrensverlauf — alle 3 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Berlin, Berlin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).