Frist abgelaufen Offenes Verfahren Bildung & Forschung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzucht- und Auswilderungsprojektes Großtrappe 2026

Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke · Brandenburg · Landesbehörde

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Beschreibung

Die Inhalte der ausgeschriebenen Leistungen dienen der Umsetzung verschiedener Rechtswerke zugunsten einer prioritären Vogelart, für die Brandenburg die Hauptverantwortung innerhalb von Deutschland hat: - EU-Vogelschutz-Richtlinie, aus der für die Großtrappe als Anhang-1-Art besondere Ansprüche an den Schutz der Art und ihrer Lebensräume hervorgehen - BNatSchG und BbgNatSchAG inkl. der Anlage 1 zu § 15 ("Schutz Europäischer Vogelschutzgebiete") - Bonner Konvention für den Schutz wandernder Arten, in der es als Unterabkommen ein "Memorandum of Understanding" für die Großtrappen in Mitteleuropa gibt.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Bildung & Forschung

Auftragsgegenstand ist die Durchführung praktischer Arbeiten im Rahmen eines Aufzucht- und Auswilderungsprojektes für Großtrappen, umgesetzt zur Erfüllung von EU-Vogelschutz-Richtlinie, BNatSchG und Bonner Konvention.

Der geschätzte Auftragswert beträgt 183.750 EUR. Bieter müssen nachweisen, dass sie über Fachkompetenz in Vogelaufzucht, Auswilderungsmanagement und Naturschutzprojekten verfügen sowie die Einhaltung strenger artenschutzrechtlicher Vorgaben gewährleisten können.

Weitere Eignungskriterien: Details in der vollständigen Analyse.

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Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Soziale Kriterien
  • Angemessene Arbeitsbedingungen

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Durchführung von praktischen Arbeiten im Rahmen des Aufzucht- und Auswilderungsprojektes Großtrappe 2026
  • Angebotssumme brutto
    Preis

    Angebotssumme Netto zuzügl. Nebenkosten und der vom Auftraggeber zu tragenden Umsatzsteuer

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Qualitätsmanagement

    Die sachgerechte Ausführung der Leistungen erfordert eine Mindestpersonalausstattung. In den Zeiträumen des höchsten Arbeitsanfalls (März bis August) ist eine Personalausstattung von mindestens 6,5 Vollzeitstellen zu gewährleisten. In den Teilleistungen Aufzucht und Auswilderung (siehe Leistungsbeschreibung) darf die Anzahl an Personen ohne Nachweis der vorstehenden praktischen Erfahrungen die Menge von 2 Personen pro Jahr und Teilleistung nicht überschreiten. Sie dürfen die vorstehenden Arbeiten nur unter laufender persönlicher Anleitung von Personen ausführen, für die die oben genannte Praxiserfahrung nachgewiesen ist. Die anleitenden Personen namentlich zu benennen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Die Aufzucht und tierärztliche Versorgung der Großtrappenküken ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Die letzte diesbezüglich erbrachte Tätigkeit soll nicht mehr als 5 Jahre zurückliegen. Als Nachweis genügt die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Andernfalls sind einschlägige Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person ohne dauerhafte, direkte Anleitung in der Aufzucht von Großtrappen-Küken zum Zwecke der Aufzucht und Auswilderung tätig war.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Die Auswilderung der jungen Großtrappen ist von erfahrenem Personal durchzuführen. Es wird eine mindestens einjährige einschlägige Erfahrung und praktische Tätigkeit vorausgesetzt. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Andernfalls sind einschlägige Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die betreffende Person selbständig und ohne unmittelbare Anleitung in der Auswilderung von Großtrappen-Jungvögeln tätig war. Die Wohnorte während der Auswilderung sind unter Angabe der Postleitzahl und des Ortsnamens anzugeben.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Die in der Auswilderung tätigen Personen müssen über Kenntnisse zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe in den Auswilderungsgebieten verfügen. Als Nachweis dient die namentliche Nennung der ausführenden Personen, sofern diese der Staatlichen Vogelschutzwarte bekannt sind und dort Unterlagen über die erbrachten Tätigkeiten vorliegen. Anderenfalls sind bewertungsfähige Darstellungen zu den Auswilderungsgebieten und zur spezifischen Habitatnutzung der Großtrappe vorzulegen. Soweit die bietende Einrichtung über keine eigenen Kenntnisse der brandenburgischen Auswilderungsgebiete verfügt, sind gleichwertige Kenntnisse anderer, in der Europäischen Union liegender Auswilderungsgebiete auszuführen und die persönliche Kenntnis der Gebiete glaubhaft zu machen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung teilweise möglich

    Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 183.750 €

    2 Veröffentlichungen

  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 341 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 320.647 €
Median 649.480 €
Oberes Quartil 1.247.225 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Landesamt für Umwelt · Potsdam OT Groß Glienicke

183.750 €
Geschätzter Wert
3.8× niedriger als Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 22.05.2026, 08:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer VB-26-090
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Landesamt für Umwelt
Standort Potsdam OT Groß Glienicke, Brandenburg
Veröffentlicht 17.04.2026
CPV-Code 90721700
Abwasser, Abfall und Umwelt (Was ist das?)
Erfüllungsort Nennhausen OT Buckow
Laufzeit 6 Monate
Bindefrist (?) 39 Tage
Frist für Rückfragen 13.05.2026
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 281.685 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 89%

Anteil der erfassten Verfahren in Bildung & Forschung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 13.216 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Brandenburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Landesamt für Umwelt. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Potsdam

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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