AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 10.07.2026 07:08 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/94fa9177-9de9-4c4f-bd17-dbe5de0e26c1/

Vertragsverlängerung Jira und Confluence

Notice-ID: 94fa9177-9de9-4c4f-bd17-dbe5de0e26c1 · Procedure-ID: c16cd3b8-5751-4f4a-a430-e7247a38434c

Zurück zur Vergabe

Stammdaten

Auftraggeber
Herzum Softaware Srl Unipersonale, Rende (CS)
Veröffentlicht
12.05.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48330000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
297.712 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Das Kraftfahrt-Bundesamt verwendet die zentralen Software-Werkzeuge Jira und Confluence des Herstellers Atlassian für sein Aufgabenmanagement und zur Projektverwaltung. Zurzeit werden Serverlizenzen für bis zu 1.000 Benutzer verwendet, die zum 18.04.2025 auslaufen. Einzelne Addons wurden gesondert beauftragt und verfügen über abweichende Ablaufdaten. Ziel dieser Beschaffung ist neben der jeweiligen Verlängerung der Lizenz um zwei Jahre die Bündelung aller für Jira und Confluence eingesetzten Produkte mit einer Konsolidierung der Laufzeiten auf ein gleichlautendes Enddatum, den 18.04.2027. Es geht ausschließlich um die Lizenzen einschließlich der Updates und des Supports. Darüberhinausgehende Dienstleistungen wie das Einspielen von Patches oder neuen Versionen etc. werden nicht benötigt. Aufgrund des vorhergegangenen erfolglosen offenen Verfahrens und dem Ablauf der vorhandenen Liezenzen liegt zwischenzeitlich eine besondere Dringlichkeit im Sinne des § 17 abs. 8 VgV vor, die zu einer Verkürzung der Angebotsfrist führt. Zudem behält sich das KBA vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Vertragslaufzeit

Beginn
19.04.2025
Ende
18.04.2027

Vergabe-Status

Auftragnehmer
Herzum Softaware Srl Unipersonale

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).