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Rahmenvertrag Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg · Bayern
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Beschreibung
Zur Erneuerung und Absicherung des Netzwerkbetriebs im Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird ein Rahmenvertrag zur Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten ausgeschrieben.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Ausschreibung für einen Rahmenvertrag zur Beschaffung, Service und Wartung von CISCO Netzwerkkomponenten für das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Befähigung zur Berufsausübung
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Eintragung Berufs-/Handelsregister
Nachweis Gold-Partner-Status mit dem Hersteller CISCO
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Berufshaftpflichtversicherung
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/ac081368-9521-4dce-a1aa-116245a42781/suitabilitycriteria Versicherungsbestätigung (gem. Nr. 12 der RV)
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Qualitätsmanagement
ISO/IEC 20000 (Servicemanagement, SMS), ISO/IEC 27001 (Informationssicherheitsmanagement, ISMS) oder jeweils gleichwertige Zertifizierung für den relevanten Service Ausführungskonzept Ansprechpartner gem. Nr. 10 der Rahmenvereinbarung Die vorhandene Servicestruktur ist unter Angabe von Adressen und Kontaktdaten dem Angebot beizufügen. Adressen von Geschäftsstellen und Technikerstandorten sind gesondert aufzulisten.
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Eignungsanforderung
Der Zertifizierungsgrad (CCNP, CCIE, CCDE oder CCAr) einzelner Mitarbeiter im geforderten Technologiebereich (z. B. Enterprise, Enterprise Infrastruktur, Data Center, Security)
Sicherheit & Versorgung
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Eignungsanforderung
Der Bieter erklärt, dass das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal zuverlässig ist und keine Tatsachen vorliegen, die Zweifel an der persönlichen Integrität oder Vertrauenswürdigkeit begründen. Insbesondere versichert der Bieter, dass gegen die vorgesehenen Mitarbeiter keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Straftaten vorliegen, die geeignet sind, die Vertrauenswürdigkeit im Umgang mit sicherheitskritischer IT-Infrastruktur zu beeinträchtigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vor Zuschlagserteilung für das vorgesehene Personal ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregistergesetz (BZR) zu verlangen. Das Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
10 Veröffentlichungen
- 01.06.2026 Auch in TED EU publiziert
- 22.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 19.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 13.05.2026 Auch in TED EU publiziert
- 18.03.2026 Überarbeitung der Unterlagen - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile)
- 18.03.2026 Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten.
- 18.03.2026 Original-Veröffentlichung
- 18.03.2026 Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht. Im 5. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Cisco, hat am 30.04.2026 für die Produktgruppe der Switchserie WS-C3560CX ein End of Sale ausgesprochen. Diese waren im Preisblatt noch enthalten. Im 6. Korrekturzyklus wurde das Preisblatt angepasst. Hintergrund: Die expliziten Video-Komponenten wurden aus dem Preisblatt entfernt und mit einem reinen Rabattsatz hinterlegt. Außerdem wurden Positionen zur Wartung, welche nicht angeboten werden kann, entsprechend markiert und sind nur noch rein informativ vorhanden. Außerdem: Produktbezeichnung angepasst: PWR-C1-715WAC-P= für Netzteile der Catalyst Switche 9300 aktuell
- 18.03.2026 Überarbeitung des Preisblattes und der Leistungsbeschreibung 1) Preisblatt - Reiter „Pos. 3 – Serviceleistungen“ -Anpassung der unverbindlichen Annahme von Tagen pro Jahr in Spalte B in Bezug auf Angabe in Spalte D (PT auf vier Jahre) -Hinzufügen des Hinweises: „Die genannten PT pro Jahr (rote Schrift) in Spalte B stellen keine verbindliche Abnahmemenge dar. Der tatsächliche Leistungsabruf kann - abhängig vom Bedarf der Auftraggeberin - variieren.“ - redaktionelle Änderungen 2) Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung enthielt in den Passagen 2.1, 3.3.3.1 und 3.3.3.2 den Hinweis auf einen Kriterienkatalog. Das Wort „Kriterienkatalog“ wurde gelöscht und gegen den Wortlaut „ist in dem Vergabeverfahren auf einem gesonderten Blatt anzugeben“ getauscht.
- 18.03.2026 Überarbeitung der Unterlagen (3. Korrekturzyklus) - Rahmenvertrag: o Klarstellung der Vertrags- und Geltungsbestandteile der Vergabe und Vertragsunterlagen (Rahmenvertrag VOR Einzelvertrag) o Aufnahme von Herstellerbedingungen hinsichtlich der Softwarelizenzen o Anpassung der Hinweis- und Mitteilungspflichten – Spezifizierung auf den Leistungsgegenstand / im Rahmen der Leistungserbringung o Anpassung der „dead on arrival“ Regelung (Nr. 7.4) o Klarstellung / Lockerung der Modellwechsel-Regelungen (da vom AN nur begrenzt beeinflussbar) o Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gem. den EVB-IT Vertrags-AGB ergänzt. o Die Vertragsstrafen und Pönalisierungsregelungen wurden vereinfacht, transparenter ausgestaltet und gesamtheitlich begrenzt. o Zusätzlich zur bereits vorhandenen Preisanpassungsregelungen wurde eine zusätzliche Möglichkeit zur Anpassung der Rabattsätze ergänzt. o Die Endschaftsklausel wurde zeitlich begrenzt. - Leistungsbeschreibung: o Anpassung des allg. Teils von Ziff. 3.1 o Anpassungen hinsichtlich PICA-Account -> Cisco-ID o Anpassung der Erstreaktionszeit o Anpassung der Zertifizierungsanforderungen des IT-Architekten da der CCAr derzeit nicht mehr im Cisco-Zertifizierungsportfolio abgebildet ist. Alternativ wird die Kombination von CCDE UND CCIE als gleichwertig akzeptiert. - Preisblatt o Preispositionen ergänzt, Produktebezeichnungen aktualisiert o Dollar-Kurs aktualisiert, GPL-Listendatum auf den 02.05.2026 festgelegt o systematischen Konsistenz- und Integritätsprüfung der Kalkulation durchgeführt - Neue, geänderte AVV - Ergänzung der Geheimhaltungsvereinbarung hinsichtlich Rechte an Know-How und weiteren Schutzrechten. - Anpassung Checkliste Angebotserstellung - Zusätzliche bzw. neue Anlagen: o Eigenerklärung Eignungsleihe (fehlte) o Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (fehlte) o Die neue AVV wurde in die Anlagen verschoben (wird nach Zuschlag mit dem AN geschlossen) (Zuvor unter Vertragsbestandteile) Im 4. Korrekturzyklus wurde die Leistungsbeschreibung aufgrund eines Formatierungsfehlers bei 3.3.3.3 und 3.3.4 ausgetauscht.
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