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Beschaffung eines Messsystems zur Analyse von Engineered Heart Tissues (EHTs)
TRON - Translationale Onkologie an der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gemeinnützige GmbH · Mainz · Rheinland-Pfalz
Beschreibung
Der Auftraggeber beschafft ein System zur hochauflösenden Messung physiologischer Parameter von humanen Engineered Heart Tissues (EHTs), wie sie in der Abteilung Cardiovascular Therapeutics am TRON hergestellt werden. Das System muss zuverlässig und präzise die physikalischen und elektrischen Eigenschaften von künstlich gezüchtetem Herzgewebe messen, insbesondere Kontraktionskraft, Dehnung und elektrische Aktivität. Diese Messungen sind essenziell für die Untersuchung von Herzkrankheiten, der Wirkung neuer Medikamente und der Früherkennung möglicher Nebenwirkungen auf das Herz. Das System soll dazu beitragen, präzise Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit von Therapien zu ermöglichen.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Gesundheitswesen & Medizintechnik
Beschaffung eines hochauflösenden Messsystems zur Analyse von Engineered Heart Tissues (EHTs) für die Messung physiologischer Parameter wie Kontraktionskraft, Dehnung und elektrischer Aktivität.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 134, 135 und 160 ff. GWB verwiesen. 1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sind zu beachten. 3) Nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union wird der Zuschlag erteilt. Nach § 135 Abs. 3 GWB endet damit die Möglichkeit eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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- 10.12.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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