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Abschluss eines Vertrages über die technische Übernahme, Betrieb und Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München · Bayern · Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land)
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Die AOK Bayern ist eine von elf Krankenkassen in der AOK-Gemeinschaft. Mit 34 Direktionen, rund 200 Geschäftsstellen und über 4,6 Mio. Versicherte ist sie hierbei eine der größten im Verbund. Der Markt der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ist fragmentiert, mit einigen großen Krankenkassen neben der AOK Bayern, sowie mit kleineren, vor allem regional agierenden Betriebs- und Innungskrankenkassen. Auch wenn die Leistungen zu ca. 96 Prozent in der GKV gesetzlich geregelt sind, gibt es doch Unterschiede im Leistungsangebot. Die AOK Bayern sucht einen Dienstleister für den technischen Betrieb, Neu-, Weiterentwicklung und Support der https://einfachgesund.de/ inkl. deren Systeme und Services. Die Leistungsbeschreibung regelt im Detail die Leistungspflichten des Auftragnehmers zur Übernahme der beschriebenen Produkte sowie zu deren technischen Betrieb und zu deren kontinuierlichen Weiterentwicklung, Erweiterung und Support. Der Auftragnehmer fungiert als administrativer technischer Betreiber der einfachgesund.de sowie als Vermittler und Qualitätssicherer zwischen verschiedenen Agenturen und der AOK Bayern. Diese Leistungen werden heute bereits durch einen externen Dienstleister erbracht. Folgende Leistungen sind insbesondere vom AN zu erbringen: - Transition Übernahme der Produkte und Zentralen-Dienste - Betriebsleistungen Sicherstellung und Support des technischen Basisdienstes (siehe C. I. 6.) und der zentralen Dienste - Programmierleistungen Projektmanagement und Programmierung von marktgängigen CMS-Systemen und den zugehörigen Frameworks, Neu- und Weiterentwicklung von Diensten Das Inkrafttreten des Vertrags und die operative Umsetzung sind ab 01.11.2024 erforderlich. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr (bis 31.10.2025). Sofern sich die Zuschlagserteilung über den 01.11.2024 hinaus verzögert, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages entsprechend. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr auf höchstens insgesamt vier Jahre, sofern er nicht spät
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KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird ein Dienstleister für die technische Übernahme, den Betrieb und die Onlineentwicklung des vertrieblichen Internetauftritts der AOK Bayern.
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Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung teilweise möglich
Bestimmte fehlende Unterlagen dürfen nachgefordert werden — nicht alle.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
-
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Geschätzter Wert 1.800.000 €1 Veröffentlichung
- Frist 17.09.2024 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 90 Tage nach Fristende
Auftragnehmer mindbox GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.088 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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