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Unterstützungsleistungen für das Projekt -Umsetzung DORA-
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel · Schleswig-Holstein
Beschreibung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (der Auftraggeber) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit rund 800 Mitarbeitenden sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Beratungsleistungen bei der Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA). --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit DORA, der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act), hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, IKT-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Diese Verordnung trägt wesentlich dazu bei, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologe (IKT) zu stärken. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der DORA-Anforderungen in der IB.SH wird durch ein zentrales Projekt „Umsetzung DORA“ koordiniert und umgesetzt. In der IB.SH wurde eine DORA-GAP-Analyse durchgeführt, aus der die entsprechenden Maßnahmenpakete zur Umsetzung abgeleitet wurden (siehe Anhang 1). Die Aufzählung stellt den aktuellen Planungsstand des Projektes dar und wird regelmäßig überprüft. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Es wird eine Beratungsunterstützung gesucht, die im Rahmen des Projektes die Implementierung der DORA in der 1st und 2nd Line mit Beratern begleitet und umsetzt.
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert
Die Angebotsfrist für beide Lose wird um eine Woche verlängert.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gesucht wird ein Dienstleister für Beratungsleistungen zur Umsetzung der EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act) im Finanzsektor.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2026
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Zuschlagskriterium 1 55 %Qualität
8. Ausführliche Darstellung der Qualifikation des für einen Einsatz bei dem Auftraggeber geplanten Personals des Auftragnehmers (d. h. Lebenslauf, Skills, Erfahrung in bisherigen Projekten, Einstufung innerhalb des Unternehmens des Auftragnehmers; bei der Beschreibung der Skills und der Erfahrungen ist Bezug zu nehmen auf einzelne Sachverhalte und Mindestanforderungen dieser Leistungsbeschreibung und insb. ist die Erfahrung im Förderbankenbereich darzulegen) gem. Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
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Zuschlagskriterium 3 35 %Preis
10. Ausgefülltes Preisblatt.
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Zuschlagskriterium 2 10 %Qualität
9. Vertretungskonzept: Darlegung des Konzepts, wie der Auftragnehmer generell den in dieser Leistungsbeschreibung dargestellten Bedarf der IB.SH während der Vertragslaufzeit abdecken wird und insb. wie er auf einem ungeplanten längeren Ausfall des von ihm für die Leistungserbringung eingeplanten Personals reagiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 23.08.2026 In H2/2025 hat das Teilprojekt „ISM“ im DORA-Projekt die vollständige Erstellung der schriftlich fixierten Ordnung entsprechend der BaFin-Dokumentationsanforderungsübersicht abgeschlossen. Bedingt durch die im Projektverlauf konkretisierte fachliche Zielsetzung, insbesondere die Anweisungen, Prozesse und Instrumente in den Bereichen der ersten Verteidigungslinie prüfungsfest zu operationalisieren und zu implementieren, ergeben sich erweiterte Folgeaufgaben für 2026 und 2027, die zwingend zur Erreichung einer vollständigen DORA-Compliance erforderlich sind: • Ableitung konkreter Konzepte, Standards und Verfahren aus dem Sollvorgabenkatalog (einschließlich Reifegrade, Kontrolldesign, Prozesszuordnung, Priorisierung) • Weitere Verzahnung der Ergebnisse mit nachgelagerten Arbeitspaketen zwecks inhaltlichem „Sparring“ und der Erreichung konsistenter Gesamtlösungen • Weiterentwicklung von Rollen-, Gremien- und Kontrollmechanismen unter DORA Securenication GmbH hat bei der Konzeption und Abstimmung der bestehenden Lösungen im Projekt maßgeblich mitgewirkt und ist bereits in wesentliche projektbezogene Themenstellungen umfassend eingebunden, insbesondere in den Bereichen IT-Projektmanagement, IT-Security und IT-Governance aber auch in den Funktionen der zweiten Verteidigungslinie. Aufgrund dieser bestehenden und für den Projekterfolg maßgeblichen Vorkenntnisse ist eine zwingende Fortführung der Projektbeteiligung erforderlich, um die inhaltliche Kontinuität sowie die fachliche Qualität der Projektbearbeitung sicherzustellen. Ohne diese wesentlichen Vorkenntnisse würden Kontextinformationen, die für den Projekterfolg maßgeblich sind, verloren gehen. Vor diesem Hintergrund wäre ein Wechsel des Auftragnehmers für die zusätzlichen Leistungen nicht lediglich mit üblichen Einarbeitungsaufwänden verbunden. Vielmehr würden aufgrund der engen inhaltlichen Verzahnung mit den bereits durch Securenication erbrachten Leistungen erhebliche zusätzliche Aufwände, Doppelarbeiten und Verzögerungen entstehen. Die Fortführung der Leistungen durch die Securenication vermeidet diese zusätzlichen Aufwände und ermöglicht die unmittelbare Weiterarbeit auf Basis der bereits im Projekt erarbeiteten fachlichen und technischen Grundlagen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In der Konsequenz wurden daraufhin weitere umfangreiche Arbeitspakete zur Herstellung der DORA-Konformität zusätzlich zu den bereits identifizierten Arbeitspaketen aufgesetzt, so dass der Umfang der relevanten Arbeitspakete von 18 auf 25 erhöht wurde. In der zu Grunde liegenden Gap-Analyse war die beauftragte Firma Securenication intensiv eingebunden. Zusätzlich haben nicht geplante personelle Abgänge in wesentlichen DORA-Bereichen (z.B. Informationssicherheit) dazu geführt, dass der Arbeitsaufwand in einigen Arbeitspaketen, der durch interne Mitarbeitende geleistet werden sollte, durch Mitarbeitende von Securenication substituiert werden musste. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Komplexität des Projektes ist im Vergleich zur ursprünglichen Annahme stark angestiegen und macht auch daher eine intensivere Unterstützung der Projektleitung und der Projektmitarbeitenden notwendig, um eine angemessene DORA-Konformität herzustellen. Aus diesem Grund ist das ursprünglich geplante Auftragsvolumen nicht mehr ausreichend und muss entsprechend erweitert werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ein Wechsel des Dienstleisters inmitten des laufenden Projektes ist nicht zielführend, da die IB.SH eine umfassende Ausschreibung durchführen und einen neuen Dienstleister intensiv einarbeiten müsste. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Firma Securenication auch in der operativen Projektarbeit sowie in der Vernetzung der internen Expertise über mehrere IB.SH-Ebenen intensiv eingebunden ist. Die Herstellung einer angemessenen operativen Resilienz und Sicherheit (z.B. gegenüber aktuellen Cyberangriffen) wäre daher einer erheblichen Verzögerung unterworfen. Dieses Risiko ist für die IB.SH nicht akzeptabel.
- 05.01.2026 Das Teilprojekt „ISM“ im DORA-Projekt hat in H2/2025 die vollständige Erstellung von 21 Richtlinien und 3 Leitlinien entsprechend der BaFin-Dokumentationsanforderungsübersicht abgeschlossen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bedingt durch die im Projektverlauf konkretisierte und erweiterte fachliche Zielsetzung, insbesondere die stärkere Fokussierung auf prüfungsfeste Operationalisierung sowie der Transformation einer bisher BSI-Grundschutz-gestützten hin zu einer ISO27001-basierten Methodik, ergeben sich folgende aufsichtsrelevante Folgeprodukte- und aufgaben für 2026, die zwingend zur Erreichung einer vollständigen DORA-Compliance erforderlich sind: • Erstellung eines Sollmaßnahmenkatalogs (einschließlich Reifegrade, Kontrolldesign, Prozesszuordnung, Priorisierung); • Operationalisierung der Richtlinien (run-the-bank (RTB) & change-the-bank (CTB)) und weitere Verzahnung mit nachgelagerten Arbeitspaketen zwecks inhaltlichem „Sparring“; • Weiterentwicklung von Rollen-, Gremien- und Kontrollmechanismen unter DORA bedingt durch den fachlichen Wechsel von BSI- auf ISO-Methodik. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Publicis Sapient GmbH hat bei der Konzeption und Abstimmung der Richtlinienarchitektur maßgeblich mitgewirkt. Alle fachlichen Ableitungen für den Sollmaßnahmenkatalog basieren auf den Inhalten der Richtlinienarchitektur. Die Publicis Sapient GmbH ist bereits in wesentliche projektbezogene Themenstellungen umfassend eingebunden, insbesondere in den Bereichen IT-Betrieb, ZAM, BCM, Einkauf, Compliance, Recht und Revision. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund dieser bestehenden und für den Projekterfolg maßgeblichen Vorkenntnisse ist eine zwingende Fortführung der Projektbeteiligung erforderlich, um die inhaltliche Kontinuität sowie die fachliche Qualität der Projektbearbeitung sicherzustellen. Ohne diese wesentlichen Vorkenntnisse würden Kontextinformationen, die für den Projekterfolg maßgeblich sind, verloren gehen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ein Wechsel des Dienstleisters inmitten des laufenden Projektes ist nicht zielführend, da die IB.SH eine umfassende Ausschreibung durchführen und einen neuen Dienstleister intensiv einarbeiten müsste. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Firma Publicis Sapient GmbH auch in der operativen Projektarbeit sowie in der Vernetzung der internen Expertise über mehrere IB.SH-Ebenen intensiv eingebunden ist. Die Herstellung einer angemessenen operativen Resilienz und Sicherheit (z.B. gegenüber aktuellen Cyberangriffen) wäre daher einer erheblichen Verzögerung unterworfen. Dieses Risiko ist für die IB.SH nicht akzeptabel.
- 20.11.2025 Die Planung für das Los 1 im Projekt zur Umsetzung der DORA-Anforderungen in der IB.SH basierte aus den Annahmen aus der vorgelagerten Vorstudie zu diesem Thema. Nach Abschluss der Ausschreibung im April 2025 wurde der Zuschlag für dieses Los an die Firma Securenication erteilt. Gemeinsam mit dieser wurde dann eine Standortanalyse durchgeführt, die Annahmen der Vorstudie im Detail validiert und den Projektplan für die Jahre 2025 und 2026 konkretisiert. Es zeigte sich, dass der Umsetzungsaufwand in diesem Projekt höher als ursprünglich angenommen war. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- In der Konsequenz wurden daraufhin weitere umfangreiche Arbeitspakete zur Herstellung der DORA-Konformität zusätzlich zu den bereits identifizierten Arbeitspaketen aufgesetzt, so dass der Umfang der relevanten Arbeitspakete von 18 auf 25 erhöht wurde. In der zu Grunde liegenden Gap-Analyse war die beauftragte Firma Securenication intensiv eingebunden. Zusätzlich haben nicht geplante personelle Abgänge in wesentlichen DORA-Bereichen (z.B. Informationssicherheit) dazu geführt, dass der Arbeitsaufwand in einigen Arbeitspaketen, der durch interne Mitarbeitende geleistet werden sollte, durch Mitarbeitende von Securenication substituiert werden musste. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Komplexität des Projektes ist im Vergleich zur ursprünglichen Annahme stark angestiegen und macht auch daher eine intensivere Unterstützung der Projektleitung und der Projektmitarbeitenden notwendig, um eine angemessene DORA-Konformität herzustellen. Aus diesem Grund ist das ursprünglich geplante Auftragsvolumen nicht mehr ausreichend und muss entsprechend erweitert werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ein Wechsel des Dienstleisters inmitten des laufenden Projektes ist nicht zielführend, da die IB.SH eine umfassende Ausschreibung durchführen und einen neuen Dienstleister intensiv einarbeiten müsste. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Firma Securenication auch in der operativen Projektarbeit sowie in der Vernetzung der internen Expertise über mehrere IB.SH-Ebenen intensiv eingebunden ist. Die Herstellung einer angemessenen operativen Resilienz und Sicherheit (z.B. gegenüber aktuellen Cyberangriffen) wäre daher einer erheblichen Verzögerung unterworfen. Dieses Risiko ist für die IB.SH nicht akzeptabel. aktuell
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 70 Tage nach Fristende
Auftragnehmer (2) Publicis Sapient GmbH · Securenication GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 132 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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