Frist abgelaufen Offenes Verfahren Facility Management & Gebäudetechnik
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle KMU-geeignet

Beauftragung von Winterdienstleistung am Universitätsklinikum Heidelberg

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)

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Beschreibung

Beauftragung von Winterdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg an den Standorten Im Neuenheimer Feld, Schlierbach, Campus Bergheim, Blumenstraße in Heidelberg, sowie des Hubschrauberlandeplatzes Im Neuenheimer Feld.

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Facility Management & Gebäudetechnik

Gegenstand ist die Beauftragung von Winterdienstleistungen (Schneeräumung, Streudienste) für das Universitätsklinikum Heidelberg an fünf Standorten einschließlich Hubschrauberlandeplatz.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Beauftragung von Winterdienstleistung am Universitätsklinikum Heidelberg
  • Preis 50 %

    Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte für ein Jahr bepunktet. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis 50 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte. Die Punkte werden ermittelt, indem der Angebotspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis aller Bieter gesetzt wird: Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl (50 Punkte) Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.

  • Ausführungs-/Servicekonzept 30 %
    Qualität

    Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich wie folgt: Höchster Zielerreichungsgrad: Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Hoher Zielerfüllungsgrad: Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Geringer Zielerfüllungsgrad: Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden. Nichterfüllung: Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Um die Gewichtung des Kriteriums "Ausführungs-/ Servicekonzept" von 30 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" mit dem Faktor 3 multipliziert. Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich demnach wie folgt: Punktwert Ausführungs-/Servicekonzept = Erreichter Punktwert * 3 Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" beträgt 30.

  • Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark 20 %
    Qualität

    Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" je Angebot ermittelt sich wie folgt: Höchster Zielerreichungsgrad: Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Hoher Zielerfüllungsgrad: Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Geringer Zielerfüllungsgrad: Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden. Nichterfüllung: Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüberhinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Um die Gewichtung des Kriteriums ""Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" von 20 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" mit dem Faktor 2 multipliziert. Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" ermittelt sich demnach wie folgt: Punktwert "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" = Erreichter Punktwert * 2 Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" beträgt 20.

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Angabe über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder alternativ gleichwertiger Einrichtung innerhalb der EU-Mitgliedstaaten

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir keine der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB erfülle(n): ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem noch bestehenden, nicht tilgungsreifen Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat (z.B. Verstoß nach § 21 Mindestlohngesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz), mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind: ja / nein; Falls "nein" ausgewählt wurde: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB erforderlich. Ich /wir führen folgende Nachweise der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB an: Tatbestand nach GWB / Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB (Erläuterungen ggf. auf separater Anlage) Bei Bietergemeinschaften: Die Erklärung ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben.

  • Gesamtjahresumsatz

    Folgende Eigenerklärungen: Angabe Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Folgende Eigenerklärungen: Angabe der Anzahl der Mitarbeitenden in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil prüfen wir Ihre Eignung gegen diese Anforderungen — und gegen jede neue Ausschreibung. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 01.04.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer Grundstückspflege Müller GmbH
    Zuschlagswert 451.628 €

Preiseinschätzung

Basierend auf 770 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 207.625 €
Median 420.368 €
Oberes Quartil 632.741 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg

Stammdaten
Angebotsfrist 01.04.2026, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer 2026-028
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Standort Heidelberg, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 02.03.2026
CPV-Codes (3) 90620000 · Abwasser, Abfall und Umwelt
44113910 · Baumaterialien
34143000 · Transportmittel
(Was ist das?)
Erfüllungsort Heidelberg
Laufzeit 15.11.2026 – 31.03.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar
Bindefrist (?) 3 Monate
Frist für Rückfragen 23.03.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Ø Bieter in der Branche 5.9

Historischer Durchschnitt aus 286.653 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 91%

Anteil der erfassten Verfahren in Facility Management & Gebäudetechnik mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.877 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 16 Tage
Schätzwert-Abweichung -9%
KMU-Bieteranteil 52%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →

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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Universitätsklinikum Heidelberg. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Daten korrigieren →