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Beauftragung von Winterdienstleistung am Universitätsklinikum Heidelberg
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenBeauftragung von Winterdienstleistung am Universitätsklinikum Heidelberg🏆 Grundstückspflege Müller GmbH · Eppelheim
- Grundstückspflege Müller GmbH · Eppelheim
Bieter-Übersicht: 5 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Beauftragung von Winterdienstleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg an verschiedenen Standorten.
- Leistungsort ist Heidelberg, inklusive des Hubschrauberlandeplatzes Im Neuenheimer Feld.
- Es handelt sich um eine offene Ausschreibung für Dienstleistungen im Facility Management.
- Der CPV-Code 90620000 deutet auf Räum- und Streudienste hin.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Beauftragung von Winterdienstleistung für das Universitätsklinikum Heidelberg an den Standorten Im Neuenheimer Feld, Schlierbach, Campus Bergheim, Blumenstraße in Heidelberg, sowie des Hubschrauberlandeplatzes Im Neuenheimer Feld.
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📅 Laufzeit endet am 31.03.2028
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Für die Berechnung der Punkte im Zuschlagskriterium "Preis" wird die Summe der Angebotswerte für ein Jahr bepunktet. Dabei erhält der Bieter mit dem geringsten Angebotspreis 50 Punkte. Die weiteren Bieter erhalten anteilig Punkte. Die Punkte werden ermittelt, indem der Angebotspreis des jeweiligen Bieters ins Verhältnis zum niedrigsten Angebotspreis aller Bieter gesetzt wird: Punktzahl des jeweiligen Bieters = niedrigster Angebotspreis / Angebotspreis des jeweiligen Bieters * maximal zu erreichender Punktzahl (50 Punkte) Im Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
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Ausführungs-/Servicekonzept 30 %Qualität
Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich wie folgt: Höchster Zielerreichungsgrad: Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Hoher Zielerfüllungsgrad: Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Geringer Zielerfüllungsgrad: Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden. Nichterfüllung: Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Um die Gewichtung des Kriteriums "Ausführungs-/ Servicekonzept" von 30 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" mit dem Faktor 3 multipliziert. Der Punktwert für das Kriterium "Ausführungs- und Servicekonzept" ermittelt sich demnach wie folgt: Punktwert Ausführungs-/Servicekonzept = Erreichter Punktwert * 3 Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Ausführungs-/Servicekonzept" beträgt 30.
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Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark 20 %Qualität
Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" je Angebot ermittelt sich wie folgt: Höchster Zielerreichungsgrad: Der höchste Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im obersten Bereich der erreichbaren Punktzahl (10 bis 8 Punkte). Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte in besonderem Maße entspricht, insbesondere sämtliche Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte umfassend und mit kreativen Ideen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte vollständig abgebildet wurden und darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Hoher Zielerfüllungsgrad: Ein hoher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im oberen Bereich der erreichbaren Punktzahl (7 bis 5 Punkte). Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Wesentlichen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Wesentlichen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad: Ein durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im mittleren Bereich der erreichbaren Punktzahl (4 bis 2 Punkte). Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen noch den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte im Allgemeinen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte im Allgemeinen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Geringer Zielerfüllungsgrad: Ein geringer Zielerfüllungsgrad entspricht einer Bewertung im unteren Bereich der erreichbaren Punktzahl (2 oder 1 Punkt(e)). Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept erhebliche Mängel aufweist und den Anforderungen an die geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nicht entspricht, insbesondere Leistungen/ Darstellungen/ Inhalte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden, die in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nur in ihren Grundzügen abgebildet wurden und ggf. darüber hinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung nicht berücksichtigt wurden. Nichterfüllung: Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt beispielsweise vor, wenn erhebliche Teile von geforderten Leistungen/ Darstellungen/ Inhalten nicht abgebildet wurden oder erhebliche Teile der in der Beschreibung der Mindestinhalte benannten Zielerreichungsaspekte nicht abgebildet wurden, auch wenn ggf. darüberhinausgehende Aspekte in Bezug auf den Leistungsgegenstand und die Leistungserbringung berücksichtigt wurden. Um die Gewichtung des Kriteriums ""Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" von 20 % abzubilden, wird die gemäß oben aufgeführtem Schema erreichte Punktzahl im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark"" mit dem Faktor 2 multipliziert. Der Punktwert für das Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" ermittelt sich demnach wie folgt: Punktwert "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" = Erreichter Punktwert * 2 Der maximal zu erreichende Punktwert im Kriterium "Maschineneinsatz bzw. Fuhrpark" beträgt 20.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Eingegangene Angebote
Dies sind die je Los eingegangenen Angebotswerte. Wer den Zuschlag erhalten hat, steht im Vergabe-Ergebnis oben bzw. im Vergabe-Status (Sidebar) — die einzelnen Angebote sind in der Bekanntmachung jedoch keinem namentlichen Bieter zugeordnet.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 62 Tage nach Fristende
Auftragnehmer Grundstückspflege Müller GmbHZuschlagswert 451.628 €1 Veröffentlichung
- 02.06.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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