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Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt ESTW Kassel Los 1: Hbf Los 2: Rbf Los 3: LST_
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Sicherung gegen die Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleis− und Weichenbereichen der Deutschen Bahn AG und unterstützende bauaffine Dienstleistungen zur Abwicklung der Baumaßnahme.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen im Bahnbetrieb.
- Das Projekt ist in drei Lose unterteilt: Hbf, Rbf und LST.
- Erforderlich ist die Absicherung gegen Gefahren aus dem Bahnbetrieb in Gleis- und Weichenbereichen.
- Die Dienstleistungen sind am Erfüllungsort Kassel zu erbringen.
Die Ausschreibung betrifft Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für das Projekt ESTW Kassel, aufgeteilt in drei Lose für verschiedene Bahnhöfe.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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📅 Laufzeit endet am 01.03.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Vertragsänderung Sie sind hier
Bestehender Vertrag modifiziert
3 Veröffentlichungen
- 08.06.2026 Original-Veröffentlichung
- 05.06.2026 01 - Aufgrund geänderter Bauweiße hat sich die Bauzeit und damit auch der Bedarf an Sicherungsleistungen verlängert.
- 03.06.2026 01 - Aufgrund geänderter Bauweiße hat sich die Bauzeit und damit auch der Bedarf an Sicherungsleistungen verlängert. 02 - Aufgrund geänderter Bauweiße hat sich die Bauzeit und damit auch der Bedarf an Sicherungsleistungen verlängert. aktuell
Preiseinschätzung
Basierend auf 880 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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