AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 20.04.2026 23:15 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9aed1dae-87ee-4b44-9027-fa0513b9cc2e/

Customer Relationship Management (CRM) für den Zweckverband Elektronische Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern

Notice-ID: 9aed1dae-87ee-4b44-9027-fa0513b9cc2e · Procedure-ID: 6c2c79db-53db-4f58-9b32-903f05c3e735

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Stammdaten

Auftraggeber
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV), Schwerin
Veröffentlicht
16.07.2025
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
72212445 — IT-Dienstleistungen
Branche
IT & Digitalisierung
Geschätzter Wert
300.000 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Zweckverband eGo-MV plant die Einführung eines Customer Relationship Managements (CRM), welches gleichzeitig das Vertragsmanagement ermöglicht, zur effizienteren Arbeit. Hintergrund der Beschaffung ist, dass der Zweckverband zahlreiche Mitglieder hat, zu denen sowohl Kundendaten, als auch Vertragsbeziehungen organisiert werden müssen. Insofern ist es wichtig, dass die Software besonders viele Eigenschaften erfassen kann. Vor allem für die Organisation der Vertragsbeziehungen müssen sowohl die dazugehörigen Unterlagen, als auch die Daten in das System eingebunden werden können, damit es zum Beispiel Fristen überwachen kann.

Vertragslaufzeit

Periode
48 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommernbei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).