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Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Sangerhausen-Roßla A+B Richtung GE PSS km 60,1-65,2
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Beschreibung
Sicherungsleistungen Sangerhausen-Roßla A+B Richtung GE PSS km 60,1-65,2
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Bitte beachten Sie, dass mit Einspielung eines korrigierten LV, aufgrund von Bieterfragen, die Angebotsfrist auf den 17.01.2024 / 13:00 Uhr verlängert wurde.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Gesucht werden Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Strecke Sangerhausen-Roßla (km 60,1-65,2) in Richtung GE PSS.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
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Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 03.01.2025 LÄ06 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung:Im Zuge der Durchführung der Bauleistungen ist es technisch notwendig geworden eine Funk-ATWS Anlage mehrmals auf- und wieder abzubauen, vorzuhalten und durch entsprechendes Personal zu betreiben. Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ07 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Durch den AN Sicherung wurde am 24.03.2024 zur Errichtung des vorübergehenden Gleiswechselbetriebes im B-Gleis ein Kabel vom PZBMagnet bei km 64,100 bis zum Relaisraum des Stellwerkes in Wallhausen bei km 65,640 gezogen. Durch den AN Sicherung wurden 5 AK zur Leistungserbringung eingesetzt
- 03.01.2025 LÄ03 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für das Abladen von Gleisschotter ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ04 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für die Bettungsreinigung und das Abladen von KG1 und KG2 in den PSS-Bereichen ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ05 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für den Einsatz der Großmaschine im Abschnitt km 60,100 bis 65,592 ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. aktuell
- 24.07.2024 NT 2 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Für den Einsatz der Großmaschine ist es technisch notwendig die Feste Absperrung vor der Maschine abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen. Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart.
- 10.07.2024 LÄ01 Für den Einsatz der Großmaschine ist es technisch notwendig die Feste Absperrung vor der Maschine abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Die Feste Absperrung war bereits durch den AN Sicherung aufgebaut. Ein Wechsel schließt sich aus, da die Gefahr der Sicherstellung der Bauleistungen gefährdet gewesen wäre.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 100 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UPZ Sitech GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.633 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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