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Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen Sangerhausen-Roßla A+B Richtung GE PSS km 60,1-65,2
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Sicherungsleistungen Sangerhausen-Roßla A+B Richtung GE PSS km 60,1-65,2
Änderungen am Verfahren
1 AktualisierungDer Auftraggeber hat dieses Verfahren nach der Veröffentlichung angepasst.
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📅 Frist verlängert❓ Bieterfragen
Bitte beachten Sie, dass mit Einspielung eines korrigierten LV, aufgrund von Bieterfragen, die Angebotsfrist auf den 17.01.2024 / 13:00 Uhr verlängert wurde.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Das Wichtigste auf einen Blick
- Auftragsgegenstand sind Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen auf der Bahnstrecke Sangerhausen-Roßla.
- Die Leistung umfasst den Bereich PSS km 60,1-65,2 in Richtung GE.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren der DB Netz AG.
- Erfahrung in Sicherungsleistungen im Bahnbereich ist wahrscheinlich eine zentrale Eignungsanforderung.
Die DB Netz AG sucht Sicherungs- und bauaffine Dienstleistungen für die Strecke Sangerhausen-Roßla im Bereich PSS km 60,1-65,2.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Es ist zu beachten, dass eine Präqualifikation der Deutschen Bahn AG erforderlich sein kann, falls dies dort ausdrücklich erwähnt ist. Eine dementsprechende Erklärung ist im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes Erklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften. Form der geforderten Erklärungen/Nachweise: Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Es sind nur die geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Die Vorlage der Präqualifikationsurkunde ist nicht erforderlich. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird. Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist. Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Erklärung, ob a) eine Person, deren Verhalten gemäß § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 123 Abs. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder b) eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutschen Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat. Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 f. AktG verbundenen Unternehmens a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln Erklärung, ob und inwieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat. Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s): 1. IDF Ingenieurdienste Fenchel, Meiningen 2. Ingenieurgesellschaft Hoeft mbH, Leipzig weiter siehe zusätzliche Informationen“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 100 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier
Angebote werden eingeholt
2 Veröffentlichungen
- Frist 17.01.2024 Bitte beachten Sie, dass mit Einspielung eines korrigierten LV, aufgrund von Bieterfragen, die Angebotsfrist auf den 17.01.2024 / 13:00 Uhr verlängert wurde. · in TED EU + oev
- Frist 15.01.2024 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vertragsänderung
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
4 Veröffentlichungen
- 03.01.2025 LÄ06 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung:Im Zuge der Durchführung der Bauleistungen ist es technisch notwendig geworden eine Funk-ATWS Anlage mehrmals auf- und wieder abzubauen, vorzuhalten und durch entsprechendes Personal zu betreiben. Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ07 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Durch den AN Sicherung wurde am 24.03.2024 zur Errichtung des vorübergehenden Gleiswechselbetriebes im B-Gleis ein Kabel vom PZBMagnet bei km 64,100 bis zum Relaisraum des Stellwerkes in Wallhausen bei km 65,640 gezogen. Durch den AN Sicherung wurden 5 AK zur Leistungserbringung eingesetzt
- 03.01.2025 LÄ03 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für das Abladen von Gleisschotter ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ04 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für die Bettungsreinigung und das Abladen von KG1 und KG2 in den PSS-Bereichen ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. // LÄ05 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages, Begründung: Für den Einsatz der Großmaschine im Abschnitt km 60,100 bis 65,592 ist es technisch notwendig die Feste Absperrung abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart.
- 24.07.2024 NT 2 Erforderliche zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des ursprünglichen Vertrages Für den Einsatz der Großmaschine ist es technisch notwendig die Feste Absperrung vor der Maschine abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen. Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart.
- 10.07.2024 LÄ01 Für den Einsatz der Großmaschine ist es technisch notwendig die Feste Absperrung vor der Maschine abzubauen und im Nachgang wieder aufzubauen.Diese Leistung ist vertraglich nicht vereinbart. Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich Begründung: Die Feste Absperrung war bereits durch den AN Sicherung aufgebaut. Ein Wechsel schließt sich aus, da die Gefahr der Sicherstellung der Bauleistungen gefährdet gewesen wäre.
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Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 100 Tage nach Fristende
Auftragnehmer UPZ Sitech GmbH1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.633 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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