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Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg
Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg · Baden-Württemberg · Anstalt des öffentlichen Rechts (Land)
Angebote bis 29.10.2026, 13:00 Uhr (noch 20 Tage)
Beschreibung
Beratungsleistungen im Rahmen der Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband für das Universitätsklinikum Heidelberg
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gegenstand der Ausschreibung sind Beratungsleistungen für Verhandlungen mit dem PKV-Verband.
- Der Auftraggeber ist das Universitätsklinikum Heidelberg.
- Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren.
- Die genauen Anforderungen an die Eignung und die Art der benötigten Expertise sind der vollständigen Ausschreibungsdokumentation zu entnehmen.
Gesucht werden Beratungsleistungen für das Universitätsklinikum Heidelberg im Rahmen von Leistungs- und Entgeltverhandlungen mit dem PKV-Verband.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾
Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 50 %
Das Zuschlagskriterium setzt sich aus zwei Preisbestandteilen zusammen: - einem verbindlichen Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und die Vorbereitung der Preisverhandlungen sowie - einem verbindlichen Provisionssatz (netto in %) auf den durch erfolgreich verhandelte höhere Entgelte erzielten Mehrerlös (neue und bestehende Komfortzimmerbetten). Der Pauschalpreis umfasst insbesondere die Analyse der verschiedenen Standorte. Die Provision wird auf den zusätzlichen Erlös erhoben, der aus den neu vereinbarten Entgelten und den tatsächlich abgerechneten Belegungstagen innerhalb des festgelegten Zeitraums resultiert. Mit Vorliegen der neu verhandelten und wirksam vereinbarten Entgelte erfolgt die Vergütung des Auftragnehmers gemäß dem angebotenen Provisionssatz. Bei der Angebotskalkulation ist von einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65 % auszugehen. Zur Berechnung des Punktwerts im Zuschlagskriterium "Preis" wird ein Verhandlungserfolg von 20,00 EUR pro Zimmer für neu zu verhandelnde Zimmer sowie von 15,00 EUR pro Zimmer für bereits bestehende Zimmer gegenüber den bisherigen Preisen bei einer durchschnittlichen Bettenauslastung von 65% angenommen und folgende Formeln angewendet: Preis/Angebotspreis pro Jahr = (Provisionssatz × erzielte Mehrerlöse durch höher verhandelte Preise) + Pauschalpreis für die Analyse der Standorte und Verhandlungsvorbereitung Punktwert = ((Preis des Bieters mit dem niedrigsten Preis) / (Preis des jeweiligen Bieters)) × 50 Punkte In Zuschlagskriterium "Preis" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
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Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals 50 %Qualität
Der Bieter hat folgende Angaben in freier Form mit seinem Angebot einzureichen: 1. Darstellung des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams 2. Qualifikation der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams 3. Erfahrung der Mitglieder des im Zuschlagsfalle eingesetzten Projektteams hinsichtlich mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbarer Projekte, insbesondere im Umfeld von Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten). Eine Referenzliste ist entsprechend beizufügen. Diese Angaben werden insgesamt nach folgendem Schema mit 0 bis 50 Punkten bewertet: 50 Punkte: Darstellung ist vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung vollumfänglich zufriedenstellend. 40 Punkte: Darstellung ist weitestgehend vollständig erfolgt und inhaltlich für die Auftragsausführung zufriedenstellend. 30 Punkte: Darstellung ist erfolgt, weist jedoch Lücken auf; inhaltlich für die Auftragsausführung in Ordnung. 20 Punkte: Darstellung ist teilweise erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nur beschränkt angemessen. 10 Punkte: Darstellung ist spärlich erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung gerade noch angemessen. 5 Punkte: Darstellung ist beinahe überhaupt nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung kaum angemessen. 0 Punkte: Darstellung ist nicht erfolgt; inhaltlich für die Auftragsausführung nicht angemessen. Eine Bewertung mit zwischen den o. g. Bewertungsstufen liegenden Punktwerten ist zulässig. In Zuschlagskriterium "Qualifikation und Erfahrung des im Zuschlagsfalle mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals" kann somit eine Maximalpunktzahl von 50 Punkten erreicht werden.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Technische & berufliche Leistungsfähigkeit
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind mindestens drei Jahre Erfahrung in der fachlichen Beratung, Konzeption, Weiterentwicklung sowie Vorbereitung, Begleitung und Durchführung von Entgeltverhandlungen für Komfort- und Wahlleistungsangeboten an Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) nachzuweisen. Darüber hinaus weist der Bieter die Fähigkeit nach, entsprechende Leistungen in einem Krankenhaus der Maximalversorgung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fachbereiche und organisatorischer Rahmenbedingungen zu erbringen.
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Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)
Es sind zwei Referenzprojekte nachzuweisen, in welchen der Bieter im Bereich der Entwicklung und Verhandlung von Komfortzimmer- und Wahlleistungskonzepten mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbare Tätigkeiten in deutschen Universitätsklinika oder Großkliniken (mindestens 900 Betten) in den letzten drei Jahren erbracht hat.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
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Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.
Mit der Anmeldung akzeptieren Sie unsere AGB und bestätigen, die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben. AusschreibungsRadar richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
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Reservierte Auftragsausführung
Die Ausführung ist bestimmten Einrichtungen vorbehalten (§ 118 GWB).
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung Sie sind hier noch 20 Tage
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1 Veröffentlichung
- Frist 29.10.2026 Original-Veröffentlichung · in oev + TED EU aktuell
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Wertung
nach Ablauf der Angebotsfrist
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht
Preiseinschätzung
Basierend auf 97 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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