AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 22.05.2026 13:51 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9bd8e9d0-95f5-47a9-8f97-a8cf5b788e49/

Hybridpost - Softwarelösung inkl. externer Druck, Kuvertierung, Frankierung und Versand von Briefpost

Notice-ID: 9bd8e9d0-95f5-47a9-8f97-a8cf5b788e49 · Procedure-ID: fa18ee29-29ce-4136-a783-5a07a8c8fc0c

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Hilden, Hilden
Veröffentlicht
27.08.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
64000000 — Post- und Telekommunikationsdienste
Branche
IT & Digitalisierung
Zuschlagswert
530.131 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Stadt Hilden beabsichtigt die Einführung eines hybriden Postausgangs, durch den insbesondere der Massenversand von Briefen automatisiert erfolgen soll. Ein externer Dienstleister soll hierbei die Bereitstellung einer Softwarelösung sowie den vollautomatisierten Prozess des Drucks, der Kuvertierung, Frankierung und den Versand der Briefe übernehmen. Ziel ist es, den Versand von Schreiben effizient und kostensparend zu gestalten, dabei aber umfassende Sicherheits- und Datenschutzstandards zu wahren.

Vertragslaufzeit

Periode
1 Jahr
Verlängerungsoption
bis zu 3× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
26.08.2025
Zuschlagsentscheidung
26.08.2025
Angebotsspanne
530.131 – 530.131 €

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, Köln

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).