Frist abgelaufen Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beratung & Dienstleistungen
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Bergedorf West im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)

Bezirksamt Altona · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde

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Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf, Fachamt Sozialraummanagement den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Bergedorf-West

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Beratung & Dienstleistungen

Gegenstand ist die Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das Fördergebiet Bergedorf West im Rahmenprogramm RISE (Integrierte Stadtteilentwicklung) mit einem geschätzten Wert von ca. 358.540 EUR.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Zweistufiges Verfahren (Bewerberlimitierung)

3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 1 · Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Bergedorf West im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %
    Qualität

    Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

  • Preis 30 %

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf die angegebenen Kategorien zutreffen, sondern können auch für weitere gelten: • Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht) • Angaben zum Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Angabe von Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (Allgemeine Büroinformationen) • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Allgemeine Büroinformationen • Projektteam

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier

    Angebote werden eingeholt

    Geschätzter Wert 358.540 €

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen

    0 Veröffentlichungen

Preiseinschätzung

Basierend auf 112 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 219.200 €
Median 270.000 €
Oberes Quartil 502.699 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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Quelle: oeffentlichevergabe.de

Diese Ausschreibung ist abgeschlossen (Frist abgelaufen). Der ursprüngliche Eintrag im Vergabeportal der Vergabestelle ist nach Verfahrensende oft nicht mehr abrufbar — die dauerhafte Fassung finden Sie auf oeffentlichevergabe.de:

Vergabestelle

Bezirksamt Altona · Hamburg

ausschreibungen@altona.hamburg.de
+49 4042811

358.540 €
Geschätzter Wert
entspricht Branchen-Median (?)

Angebotsfrist 27.03.2026, 10:00 Uhr (abgelaufen)
Vergabenummer BAA VVN 2025-21-1973
Verfahrensart Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel
Auftraggeber Bezirksamt Altona
Standort Hamburg, Hamburg
Veröffentlicht 24.02.2026
CPV-Codes (2) 71410000 · Architektur und Ingenieurwesen
71240000 · Architektur und Ingenieurwesen
(Was ist das?)
Erfüllungsort 21043
Laufzeit 01.01.2027 – 31.12.2029
Frist für Rückfragen 18.03.2026
Bieterkommunikation ansehen Fragen & Antworten zum Verfahren im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de) · ggf. archiviert
Nebenangebote nicht zugelassen

Vergabe-Status (?)
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Bei Unterschwellenvergaben ist die TED-Veröffentlichung des Ergebnisses nicht zwingend — direkt beim Auftraggeber nachfragen.

Ø Bieter in der Branche 4.0

Historischer Durchschnitt aus 242.115 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 92%

Anteil der erfassten Verfahren in Beratung & Dienstleistungen mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 8.015 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 44 Tage
Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 37%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Hamburg
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Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Bezirksamt Altona. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke, Hamburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Vollständige Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 5/5 Kernfelder

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