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Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts für das Fördergebiet Bergedorf West im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE)
Bezirksamt Altona · Hamburg · Hamburg · Landesbehörde
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Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf, Fachamt Sozialraummanagement den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) im Fördergebiet des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung Bergedorf-West
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Beratung & Dienstleistungen
Gegenstand ist die Weiterführung der Gebietsentwicklung und Fortschreibung eines Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) für das Fördergebiet Bergedorf West im Rahmenprogramm RISE (Integrierte Stadtteilentwicklung) mit einem geschätzten Wert von ca. 358.540 EUR.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
3–5 Bewerber zugelassen · sukzessive Reduktion möglich · Zuschlag ohne Verhandlung möglich
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 70 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
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Preis 30 %
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit
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Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien müssen nicht ausschließlich auf die angegebenen Kategorien zutreffen, sondern können auch für weitere gelten: • Angaben für Registerabfragen (Identifikationsnummer, Registergericht) • Angaben zum Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister • Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit • Angabe von Umsatzzahlen • Erklärung zu den vorhandenen personellen und technischen Mitteln (Allgemeine Büroinformationen) • Erklärung zu vergleichbaren Leistungen • Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) • Referenzliste über bisher durchgeführte Leistungen ähnlicher Art • Falls zutreffend: Erklärungen bei Weitervergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Angaben des Unterauftragnehmers zur Eignung • Falls zutreffend: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer • Falls zutreffend: Erklärung zur Bietergemeinschaft • Allgemeine Büroinformationen • Projektteam
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 Abs. 3 GWB. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Angebote werden eingeholt
Geschätzter Wert 358.540 €1 Veröffentlichung
- Frist 27.03.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Vergabeergebnis
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor — beim Auftraggeber direkt erfragen
0 Veröffentlichungen
Preiseinschätzung
Basierend auf 112 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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