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EU Vergabe Augmented Reality Guidance SaaS: Inhaltsvermittlung DB Systel
DB Systel GmbH (Bukr 2B, 44) · Frankfurt am Main · Hessen
Neue Ausschreibungen in „IT & Digitalisierung" — jede Woche per Email
Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Der AG als zentraler IT Provider und Digitalisierungspartner des DB-Konzerns strebt eine Erweiterung des Portfolios um Lösungen im Bereich immersiver Technologien an. Ziel ist die Etablierung konzernweiter Stan-dardservices, in diesem konkreten Fall für die Vermittlung oder Präsentation von Inhalten basierend auf Augmented Reality (AR) Technologie. Um weitere Konzerngesellschaften der Deutsche Bahn AG als Kunden des Auftraggebers mit Leistungen/Services dieser Art versorgen zu können, wird eine Softwarelösung benötigt, mit der AR-Szenarien niedrigschwellig erstellt und konsumiert werden können. Damit liegt der Fokus auf „Expert Gernerated Content“. Nutzer ohne Programmierkenntnisse sollen eigenständig mit einem Editor (Low-/No-Code) AR-Szenen intuitiv erstellen können. Mit diesem sollen unterschiedliche Elementtypen flexibel erstellt und räumlich platziert, sowie Interaktionsmöglichkeiten und eine Untergliederung in verschiedene Abschnitte definiert werden können. Der Fokus für die Erstellung und den Konsum dieser Inhalte liegt zunächst hauptsächlich auf mobilen Endgeräten (Smartphones und Tablet), da diese bereits flächendeckend im gesamten Konzern Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Für einzelne Anwendungsfälle, sowie zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Serviceangebots, sollen zudem auch XR-Endgeräte (HMDs) unter-stützt werden. Nicht gewollt sind daher Lösungen, die ausschließlich auf eine spezifische Hardware beschränkt sind. Die Softwarelösung des Auftragnehmers wird dem AG als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt, d.h. der Betrieb der Softwarelösung erfolgt vollständig durch den AN in einer der Cloud-Umgebungen des AN.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: IT & Digitalisierung
Gesucht wird eine Augmented Reality (AR) SaaS-Lösung zur niedrigschwelligen Erstellung und Konsumption von AR-Inhalten durch Nutzer ohne Programmierkenntnisse.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Preis 60 %
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Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog 40 %Qualität
Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Anforderungen an Bieter (Eignung)
Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.
Sicherheit & Versorgung
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Versorgungssicherheit
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/05e2f753-ca1e-4771-8162-40be8ca9b3bc/suitabilitycriteria
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
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Nachforderung fehlender Unterlagen möglich
Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).
- Elektronische Rechnung (eRechnung) verpflichtend
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Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung
Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtauftragswert 6,0 Mio. €
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Preiseinschätzung
Basierend auf 1.377 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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