Offenes Verfahren IT & Digitalisierung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle

Stadt-App und Stelen

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim · Baden-Württemberg · Kommunaler Auftraggeber

Angebote bis 27.08.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)

Beschreibung

Betrieb und Einführung einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: IT & Digitalisierung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gegenstand ist die Einführung und der Betrieb einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen.
  • Der Auftraggeber ist die Stadt Pforzheim.
  • Es handelt sich um ein offenes Vergabeverfahren für Dienstleistungen.
  • Erfahrung in der Entwicklung und dem Betrieb von Apps und digitalen Informationssystemen ist voraussichtlich erforderlich.

Die Stadt Pforzheim sucht einen Dienstleister für die Einführung und den Betrieb einer Stadt-App sowie die Beschaffung und Inbetriebnahme digitaler Informationsstelen.

Hinweis nach EU AI Act Art. 50: automatisiert erstellt (Google Gemini) — ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen. Mehr ▾

Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung

Grenzüberschreitendes Recht

Richtlinie 2014/24/EU, VGV, GWB

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.

Los 0 · Stadt-App und Stelen
  • Leistung 60 %
    Qualität

    Barrierefreiheitskonzeption, Anzahl der angebotenen Zusatzfunktionen der Stadt-App, Anzahl des angebotenen Zusatzfunktionen der digitalen Stelen (Software), Funktionsumfang und Robustheit der digitalen Stelen (Hardware)

  • Preis 40 %

    Die Bewertung des Preises erfolgt nach der Interpolationsmethode

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Anforderungen an Bieter (Eignung)

Was Sie zur Teilnahme nachweisen müssen — wie vom Auftraggeber gefordert.

Befähigung zur Berufsausübung

  • Eintragung Berufsregister

    Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Fristzur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt. Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen. Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigtenÜbersetzung vorzulegen. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB

  • Eintragung Handelsregister

    - Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.

Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Berufshaftpflichtversicherung

    Bestätigen Sie, dass die Haftungsrisiken für Schäden, die im Rahmen einer Auftragsabwicklung dem Auftraggeber zugefügt werden durch -eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall, mind. 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr sowie -eine Vermögenschadenshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Vermögensschäden pro Schadensfall, mind.2-fach maximiert pro Versicherungsjahr (diese kann auch Teil der Betriebshaftpflichtversicherung sein, sofern sich die Vermögensschäden nicht auf Personen- oder Sachschäden in Folge beziehen) abgedeckt sind, die im Rahmen und Umfang marktüblichen deutschen Industriehaftpflichtversicherungen oder vergleichbaren Versicherungen aus einem Mitgliedsstaaten der EU entsprechen. Ein Nachweis kann der ausschreibenden Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Besteht solch eine Versicherung noch nicht, wird die Bestätigung eines Versicherers vorlegt, dass im Fall eines Vertragsabschlusses eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Der Verischerungsschutz wird für die gesamte Vertragslaufzeit aufrechterhalten.

  • Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit

    Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung

  • Durchschnittlicher Jahresumsatz

    die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eingerklärung zur Eignung abzugeben

  • Gesamtjahresumsatz

    die Angaben sind anhand des Vordrucks der Eigerklärung zur Eignung abzugeben

  • Spezifischer Jahresumsatz (Auftragsbereich)

    die angaben sind anhand des Vordrucks der Eigenerklärung zur Egnung abzugeben.

Technische & berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen (vergleichbare Dienstleistungen)

    Referenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn: - in mind. drei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Einführung, Betrieb und Pflege einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Weiterentwicklung einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: UX-Leistungen Bestandteil waren, wie z. B. Usability Tests, Click Dummies, User Storys und vergleichbare. - in mind. einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht wurden: Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung von digitalen Stelen - in mind. drei Referenzen der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB sind Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden. Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen. Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber und Kontaktdaten (inkl. Art der Organisation), - Projektbezeichnung und Leistungszeitraum, - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, - eingesetzte Technologien, - aktuelle Laufzeit bzw. Status des Projekts.

  • Referenzen (vergleichbare Lieferungen)

    Der Bieter hat seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn die nachfolgenden Angaben vollständig vorliegen: - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, - Umsatzzahlen der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre. - Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen Es werden keine Mindestumsätze oder Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine wirtschaftliche Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen. Bietergemeinschaften können die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemeinsam erbringen.

  • Referenzen (vergleichbare Bauleistungen)

    Referenzprojekte (allgemein) Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit zwingend durch mindestens fünf (5) Referenzprojekte vergleichbarer Leistungen nachzuweisen. Abgeschlossene Referenzprojekte, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe immer noch vom Bieter im Auftrag einer Kommune betrieben werden, können unter 2. als Anzahl der aktiven Kunden im Geschäftsbereich App und digitale Stelen angegeben werden. Die Referenzprojekte sind hinsichtlich der Aufgabenstellung, technischer Umsetzung, Leistungsinhalt oder organisatorischem Umfang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar, wenn: - in mind. drei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Einführung, Betrieb und Pflege einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: Weiterentwicklung einer App - in mind. zwei Referenzen die folgenden Leistungen erbracht wurden: UX-Leistungen Bestandteil waren, wie z. B. Usability Tests, Click Dummies, User Storys und vergleichbare. - in mind. einer Referenz die folgenden Leistungen erbracht wurden: Bereitstellung, Inbetriebnahme und Wartung von digitalen Stelen - in mind. drei Referenzen der Referenzgeber ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des §99 GWB sind Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit müssen nicht kumulativ erfüllt werden. Die Projekte müssen seit mindestens sechs (6) Monaten produktiv betrieben werden oder worden sein. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf (5) Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist zurückliegen. Für jedes Referenzprojekt müssen mindestens folgende Angaben zu machen: - Auftraggeber und Kontaktdaten (inkl. Art der Organisation), - Projektbezeichnung und Leistungszeitraum, - Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen, - eingesetzte Technologien, - aktuelle Laufzeit bzw. Status des Projekts.

  • Ausbildungs-/Berufsqualifikation des Personals

    . Eignung zur Berufsausübung Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Angaben zu machen: - vollständige Bezeichnung des Unternehmens einschließlich Rechtsform, - Anschrift des Unternehmens, - Kontaktdaten (Telefonnummer und E‑Mail‑Adresse), - Angaben zur Vertretungsbefugnis (Name und Funktion der vertretungsberechtigten Person(en)), - Umsatzsteuer‑Identifikationsnummer.

  • Durchschnittliche Personalstärke

    Der Bieter hat darzustellen, dass er über für die Leistungserbringung ausreichende personelle Ressourcen verfügt. Hierzu sind folgende Angaben zu machen: - Anzahl der internen Mitarbeitenden (Festanstellung), - Anzahl der externen Mitarbeitenden (z. B. Nachunternehmer, Freelancer), - Beschreibung der für das Projekt vorgesehenen Schlüsselpersonen (Rollen, Aufgaben und Qualifikationen). Es werden keine Mindestmitarbeiterzahlen vorgegeben. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, Angebote auszuschließen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine personelle Überforderung des Bieters im Hinblick auf den Auftragsgegenstand bestehen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Erfüllen Sie diese Anforderungen?

Diese Ausschreibung verlangt Nachweise zu Befähigung zur Berufsausübung, Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit, Technische & berufliche Leistungsfähigkeit. Mit einem kostenlosen Firmenprofil gleichen wir die veröffentlichten Anforderungen automatisch mit Ihrem Profil ab — bei jeder Ausschreibung mit strukturierten Eignungskriterien. 14 Tage voller Zugang, keine Kreditkarte.

Vergabe- & Vertragsbedingungen

Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.

  • Nachforderung fehlender Unterlagen möglich

    Der Auftraggeber darf fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern (§ 56 VgV).

  • Elektronische Rechnung (eRechnung) zugelassen
  • Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung

    Der Auftrag ist an zusätzliche Ausführungsbedingungen geknüpft (§ 128 GWB) — Details in den Vergabeunterlagen.

Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht

In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Ausschreibung Sie sind hier noch 28 Tage

    Angebote werden eingeholt

    1 Veröffentlichung

    • Frist 27.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell

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  2. Wertung

    nach Ablauf der Angebotsfrist

  3. Vergabeergebnis

    Vergabeergebnis noch nicht veröffentlicht

Preiseinschätzung

Basierend auf 336 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 221.000 €
Median 221.000 €
Oberes Quartil 366.276 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

Stammdaten
Angebotsfrist 27.08.2026, 10:00 Uhr (noch 28 Tage)
Vergabenummer DigIT 2026.05
Verfahrensart Offenes Verfahren
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Standort Pforzheim, Baden-Württemberg
Veröffentlicht 27.07.2026
CPV-Codes (6) 72212100 · IT-Dienstleistungen
72262000 · IT-Dienstleistungen
72263000 · IT-Dienstleistungen
72267000 · IT-Dienstleistungen
72510000 · IT-Dienstleistungen
72611000 · IT-Dienstleistungen
(Was ist das?)
Erfüllungsort Pforzheim
Laufzeit 36 Monate
Verlängerungsoption bis zu 1× verlängerbar
Bindefrist (?) 66 Tage
Rückfrage an die Vergabestelle stellen über die Bieterkommunikation im Vergabeportal (oeffentlichevergabe.de)
Alert für ähnliche Ausschreibungen
CSV Export →
Vergabe-Status (?)
Verfahren laufend
Angebotsfrist läuft noch

Zuschlag noch nicht publiziert. Bei EU-Oberschwelle ist das nach §39 VgV meldepflichtig (Nachreichung möglich). Bei UVgO-Unterschwelle nicht meldepflichtig — Gewinner wird ggf. nie öffentlich.

Alert bei Zuschlag + Folgeausschreibungen →

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 60.931 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in IT & Digitalisierung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 18.528 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Schätzwert-Abweichung -2%
KMU-Bieteranteil 27%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Baden-Württemberg
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabeunterlagen erhalten Sie über die in der Bekanntmachung angegebene Vergabeplattform des Auftraggebers Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle. Oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die elektronische Einreichung über eVergabe-Plattformen (z. B. Vergabe.NRW, DTVP, evergabe-online.de, HAD) Pflicht.

Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karlsruhe

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 4/5 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Auftragswert

Zuletzt geprüft am 29.07.2026

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim