AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 01.06.2026 23:05 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d19f3c4-1394-4f0c-a206-ad978287c175/

Erweiterung eines KIS-Bestandssystems durch die Beschaffung zusätzlicher Module

Notice-ID: 9d19f3c4-1394-4f0c-a206-ad978287c175 · Procedure-ID: 4bbb21c0-cbbc-4249-a8b2-4ef992776d7b

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Stammdaten

Auftraggeber
Oberschwabenklinik gGmbH, Ravensburg
Veröffentlicht
25.11.2024
Notice-Typ
dir-awa-pre
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
CPV-Code
48000000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die Oberschwabenklinik gGmbH (Oberschwabenklinik) beabsichtigt, das KIS-Bestandssystem „i.s.h.med“ durch Beschaffung zusätzlicher Module vom Hersteller Cerner Health Services Deutschland GmbH (Oracle Cerner) unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach § 14a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Zuge der Umsetzung des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) zu erweitern. Mit den zusätzlichen Modulen soll die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie die Medikationssoftware entsprechend der Fördertatbestände 3, 5 und 6 eingeführt sowie die Schnittstellenanbindung zur digitalen Patientenplattform realisiert und in der bestehenden IT-Systemumgebung integriert werden.

VEAT — Direktvergabe-Ankündigung

Veröffentlichung
25.11.2024
Stillhaltefrist (10 Tage)
läuft bis 05.12.2024 — abgelaufen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Regierungspräsidium Karlsruhe – Vergabekammer, Karlsruhe

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).