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SPGK_VDE 9 - Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof (KDH)
DB Netz AG (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
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Beschreibung
VDE 9 - Ersatzneubau EÜ Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof (KDH)
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für den Ersatzneubau eines Kreuzungsbauwerks (EÜ KDH) am Dresdner Hauptbahnhof.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
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103 Veröffentlichungen
- 01.07.2026 133 - Durch den Rückbau der vorhandenen Beleuchtungsanlage ist die Errichtung und Inbetriebnahme einer neuen Beleuchtungsanlage erforderlich. Auf Grund dessen, dass jedoch die Trassierung im Bereich der Gleise 327 und 328 mit dem Umbau des Kreuzungsbauwerks angepasst wird (Absenkung der Gleise), ist hier zunächst nur die Errichtung einer bauzeitlichen Beleuchtungsanlage möglich. Die Errichtung einer bauzeitlichen Gleisfeldbeleuchtung an den Gleisen 327 und 328 ist bis zum Umbau des Kreuzungsbauwerks erforderlich, da die beiden Gleise weiterhin als Abstellgleise/Rangiergleise verwendet werden. Ausgehend vom aktuell gültigen Regelwerk muss an den entsprechenden Verkehrs- bzw. Rangierwegen eine Beleuchtungsanlage vorhanden sein. Begründung: Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 04.05.2026 386:Gestellung eines Bahnerders für 2 Nachtschichten 08./09.12.2025 sowie 09./10.12.2025 einschl. Erdungsgarnituren. (für die Erbringung zusätzlicher Leistungen) Weder im Hauptvertrag noch im Vertrag für Oberleitungsarbeiten sind entsprechende Leistungen vereinbart. Für die sichere Durchführung der nachstehend aufgeführten Arbeiten ist jedoch die Abschaltung der OLA und entsprechende Erdungsleistungen unverzichtbar. • Nachtschicht 08. auf 09.12.25, 22:00 bis 05:00 Uhr, geplante Arbeiten: Stellen Signale Wzv360 und Wzv361 im Bereich Gleisdreieck • Gründung Signal Wzv362 (durch Heicon), Nachtschicht 10.12.2025, 00:00 – 04:00 Uhr, geplante Arbeiten: Stellen Signal Wzv362. Notwendigkeit // 326:Es muss eine funktionstüchtige Entwässerung der Rückseite der Stützwand gewährleistet werden. Je nach Situation vor Ort sind die bestehenden Entwässerungsanlagen zu schützen und funktionsfähig zu halten, oder es ist eine neue Entwässerung der Stützwand zu errichten. Gemäß der Festlegung des Bauherrn, dass auf ein Verdämmen der Bestandsentwässerung STW1 verzichtet werden soll, muss in der weiteren Planung auch der Anschluss dieser Entwässerung an die neue Streckenentwässerung berücksichtigt werden. //
- 09.02.2026 381: Da der Düker infolge des Bodenaustauschs unterhalb der Gründungssohle freigelegt wird und dadurch seine Lage ohne zusätzliche Maßnahmen nicht gewährleistet werden kann, ist eine Sicherung in Lage und Höhe zwingend erforderlich. Die im Vertrag angedachte Sicherung mittels HDI- Säulen ist bei dem anstehenden Baugrund nicht umsetzbar (HDI- Säulen können nicht im Pläner erstellt werden). Da der Übergangsbereich zwischen den festen Pläner und den darüber liegenden Schichten mit ausgebaut und durch einen Bodenaustausch ersetzt werden soll, würde die HDI- Sicherung untergraben werden. In der Planunterlage 3_03_02_01_01_04_EP_IB_BW_DUEKER_00_710 ist der im Dükerbereich notwendige Bodenaustausch nicht dargestellt. Vor diesem Hintergrund wurde eine Dükersicherung mittels Kanaldielen und dazugehörigem Bodenaustausch geplant. Aus dem o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten: - Planung und Ausführung Dükersicherung für Bodenaustausch - die LV- Pos. für die HDI kommen nicht zur Ausführung/ Abrechnung
- 09.02.2026 390: Die Gründung der Signale mittels Ankerkörben ist nicht Bestandteil des Vertrages und stellt eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Bau- Soll dar. Vertragsabweichung: Aus den o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten: - Planung, Materialisierung und Ausführung LST- Gründungen auf dem Überbau 1. BA. Bedingt durch die größere Planungstiefe im Zuge der AP (PT1- Planung) sind Signale auf dem Überbau des Kreuzungsbauwerks zu errichten. Dafür ist ein Betonfuß technisch nicht möglich. Dafür Entfall HLV- Position.
- 02.02.2026 328 - Alle bisherigen Bemühungen zur Abstimmung der Thematik Längskraft-abtrag mit der regelwerksverantwortlichen Stelle haben nicht zum Ziel geführt. Daher wurde in Abstimmung mit dem Prüfingenieur, BVB und Besteller entschieden, das Schienenprofil 60E2 entgegen der ursprünglichen Bestellung mit 54E4 im Bereich der 5 überführten Gleise auf dem Kreuzungsbauwerk anzuwenden. Bislang ist das Schienenprofil 60E2 das einzige Profil für das in der Richtlinie 804.3401 eine zulässige Schienenspannung definiert ist.Die zulässige Schienenspannung gilt jedoch nur für Gleisbögen ≥ 1.500 m. In Abstimmung mit dem Prüfingenieur sind die erwarteten auftretenden Schienenspannungen für Zug- und Druckbeanspruchung deutlich geringer als die zulässigen Werte. Für die Einhaltung der 2. Bedingung (Bogen ≥ 1.500 m) sollen daher zusätzliche oberbautechnische Maßnahmen vorgesehen werden (Einbau Sicherungskappen). Die oberbautechnischen Maßnahmen sind ebenfalls planerisch zu berücksichtigen und umzusetzen (Übergangsschienen, Schwellen etc.). 372 - Für den Rückbau- und Aufbau der Kettenwerke über den Gleisen 351, 352 und 358 sind Gleissperrungen und Oberleitungsabschaltungen notwendig, die in den Bft. Dresden- Altstadt hineinreichen und betriebliche Auswirkungen haben. Dadurch wären bei Ausschaltung der SG 442 keine elektrischen Fahrten aus den Gleisen 3 und 4 in Dresden- Altstadt zur Strecke 6243 (Gleis 565, 566) ab 12.01.2026 mehr möglich. Aus betrieblichen Gründen kann jedoch darauf nicht verzichtet werden. Dafür sind die Planung und der Bau eines Bauzustandstrenners mit Trennmesser in die Gleisverbindung der Kreuzung III – W 103 im Bft. Dresden- Altstadt notwendig. 378 - Die Weichen 460, 461, 462 und 468 inkl. Anschlussgleise gehen am 16.02.2026 in Betrieb. Der Belastungsstopfgang für diese Weichen ist im Zeitraum 08.05.2026- 12.05.2026 geplant. Die Weiche 468 ist eine Bauweiche, welche dann vom 25.06.2027 bis 05.07.2027 ausgebaut wird und durch ein Gleis im direkten Anschluss an die W462 ersetzt wird. Dieser Umbau schließt direkt an die W462 an. Somit muss im Zuge dieses Umbaus die W 462 mitgestopft werden. Das bedeutet das in den Weichen 460, 461, 462 sowohl ein Belastungsstopfgang als auch ein DUA- Stopfgang durchgeführt werden muss. Eine Verschiebung des Belastungsstopfgangs auf den Ausbautermin der Bauweiche 468 ist nicht möglich, da die Betriebsdauer von 26.02.2026 bis 25.06.2027 ohne Belastungs-stopfgang gemäß RIL zu lang ist. 380 - Für den Schutz des Dükers im Bereich der Bodenplatte ist ein Betonfertigteil notwendig, das an den Seiten in die Bodenplatte eingebunden wird. Aus dem o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten: - Planung, Lieferung, Montage und nachträgliche Einbindung in die Bodenplatte
- 30.01.2026 368 Aufgrund der fortgeschriebenen PT1- Planung werden Signalgründungen als Fertigteilgründungen in großer Bauform in den Hinterfüllbereichen und den Bereichen des HGT- Einbaus am Krbw (BA 1) erforderlich. 1.) Signalgründungen als Fertigteilgründungen in großer Bauform sind bislang nicht Bestandteil des Vertrags- LV 2.) Auf Grund der notwendigen Genauigkeit der Signalgründungen (Höhenlage, Ausrichtung zum Gleis, Seitenlage (Freihalten Lichtraum-profil) können diese erst nach Herstellung der Gleise erstellt werden. Auf Grund der Größe der Fertigteile der großen Bauform (Höhe 2,0 m) und der sich daraus ergebenden Größe der Baugrube kommt es zum einen zu einem massiven Freilegen der Gleisschwellen, ein ordnungsgemäßes Verfüllen der Baugruben unterhalb der Gleise ist nicht möglich. Zum anderen sind die Baugruben im Bereich des HGT- Einbaues tiefer als die HGT. Damit bilden sich unterhalb der HGT Hohl-räume, die nicht mehr ordnungsgemäß verfüllt werden können. Um den-noch die Signalgründungen gemäß PT1- Planung erstellen zu können, werden Schachtringe an den Signalstandorten in die Hinterfüllung und die HGT eingebaut. In diese werden nach der Gleismontage die Signalgründungen lage- und höhengerecht eingebaut und der Restraum zwischen Schachtring und Fertigteilfundament wird nachträglich verfüllt. Aus den o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehraufwendungen: Lieferung und Montage von Fertigteilsignalgründungen in großer Bauform Lieferung und Montage von Schachtringen zur nachträglichen Montage von Signalgründungen Nachträgliche Verfüllung des Restraumes 383 In der Bauphase 2.3 muss im Zeitraum vom 12.01.26 bis 14.02.26 die W468 eingebaut werden. Dabei ist die Bauphase in 2 Hauptsperrungen unterteilt. Vom 12.01.- 09.02. sind die Gleise 362 und 363 gesperrt. Vom 09.02.- 14.02. sind zusätzlich die Gleise 310, 311, 360 und 358 gesperrt., die Weiche 468 vollständig einzubauen, allerdings muss oberbauseitig die Anbindung der BW 8 an die W469 und die W510 mit Verbindung zur W508 eingebaut werden. Anschließend müssen Oberleitung und LST große Leistungspakete umsetzen, so dass keine Zeit für einen voll-ständigen Weicheneinbau BW 8 bleibt. Aus diesem Grund muss im Vorfeld (12.01.- 09.02.) die W 468 montiert werden. Aufgrund der Nähe des Gleises 311 zum in dieser Zeit in Betrieb befindlichen Gleis 312 ist es nicht möglich, den Langschwellenteil der Weiche 468 einzubauen. Um dennoch die Weiche 468 einzubauen und das Gleis 312 an den Bestand in Richtung Südhalle anzubinden, muss im Bereich des Langschwellenteils ein Interimsgleis aus B70- Schwellen eingebaut werden. Dieses Interimsgleis wird dann ab 09.02. wieder ausgebaut und im Zusammenhang mit der Weichenverbindung wird der Endschwellenteil eingebaut. Bedingt durch die größere Planungstiefe im Zuge der AP sowie Berücksichtigung der vertiefenden Schnittstellenbetrachtung ist die Herstellung des Interimszustandes erforderlich.
- 29.01.2026 201 Aufgrund der betrieblich hohen Auslastung der Betriebsgleise, erhalten wir derzeit in den erforderlichen Gleisen nur UVSperrungen in den Nächten. Zur Herstellung der Querung km 63,324 im unterirdischen Rohrvortrieb ist eine Überwachung der Betriebsgleise erforderlich: Während der Arbeiten in Intervallen alle 4 Stunden – das heißt zu Beginn, Mittags und zum Ende der Schicht. Diese Messungen können aufgrund der oben beschriebenen Zwangspunkte jedoch nicht in UV-Sperrpausen tagsüber erfolgen. Ein Ausweichen mit den Kontrollmessungen auf die Nächte ist jedoch nicht möglich, da: 1. Die Gleislage Arbeitsbegleitend überwacht werden muss. 2. Sollte es tagsüber während des Rohrvortriebs zu Setzungen kommen (welche den vom ALV definierten Eingriffswert überschreiten), muss noch in derselben Nacht gestopft werden. Für die Überwachung des URV unter Betriebsgleisen ist die meßtechnische Überwachung jedoch zwingend erforderlich. 347 Bedingt durch die größere Planungstiefe im Rahmen der AP ist die ursprünglich geplante Anordnung der Kettenwerksabspannung im Bereich der BW 8 sowie der Pioniermast an Gleis 311 anzupassen. Es ist notwendig, das Kettenwerk über der Weiche 468 (BW8) am Mast N63-16 zu verankern. Damit wird ein größerer seitlicher Abstand zum Streckentrenner zwischen den Weichen 461 und 462 erreicht. Das bisher am Mast N63-16 verankerte Kettenwerk (W460) wird verlängert und am Mast N63-22 verankert. Diese Änderungen werden Bestandteil der 1. Änderung zur AP OLA Bph. 2.2 (Teil 3) Weiterhin muss der Interimsmast BZ63-1 bahnrechts von Gleis 311 als Pioniermast ausgeführt werden. Diese Änderung wird Bestandteil der AP OLA Bph. 2.3. 358 Entsprechend Richtlinie 804.3401 ist der Nachweis der Schienen-spannung im Bereich der überführten Gleise 358, 360, 361, 362 und 363 zu führen. Wegen Abweichungen vom Regelwerk ist der vereinfachte Nachweis nicht möglich Aufgrund der geometrischen Randbedingungen werden die Grenzmaße für Gleisbögen ≥ 1.500 m deutlich unterschritten. Eine zulässige Schienenspannung ist nur für das Schienenprofil 60E2 im Regelwerk vorhanden. Wegen dieser Abweichungen vom Regelwerk ist die regelwerksverantwortliche Stelle einzubinden. Dieses ist erfolgt. Im Rahmen des Projektes kann keine Grundlagenarbeit für das Regelwerk der Deutschen Bahn erfolgen (hier gutachterliche Ermittlung einer zulässigen Schienenspannung für Schienenprofil 54E4). Aus diesem Grund musste entschieden werden, die Planung und Bauausführung auf des Schienenprofil 60E2 mit Übergangsschienen sowie zusätzlichen Sicherungskappen umzustellen. 359 Entsprechend Richtlinie 804.3401 ist der Nachweis der Schienen-spannung im Bereich der überführten Gleise 358, 360, 361, 362 und 363 zu führen. Wegen Abweichungen vom Regelwerk ist der vereinfachte Nachweis nicht möglich Aufgrund der geometrischen Randbedingungen werden die Grenzmaße für Gleisbögen ≥ 1.500 m deutlich unterschritten. Eine zulässige Schienenspannung ist nur für das Schienenprofil 60E2 im Regelwerk vorhanden. Wegen dieser Abweichungen vom Regelwerk ist die regelwerksverantwortliche Stelle einzubinden. Dieses ist erfolgt. Im Rahmen des Projektes kann keine Grundlagenarbeit für das Regelwerk der Deutschen Bahn erfolgen (hier gutachterliche Ermittlung einer zulässigen Schienenspannung für Schienenprofil 54E4). Aus diesem Grund musste entschieden werden, die Planung und Bauausführung auf des Schienenprofil 60E2 mit Übergangsschienen umzustellen. Aufgrund langer Lieferzeiten von werkseitigen Übergangsschienen muss bauzeitlich jeweils eine Übergangsschweißung zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für Logistik im Baufeld erfolgen. Mit Lieferung der Übergangsschienen im Januar 2026 ist der Endzustand herzustellen.
- 13.01.2026 161 - Für die Herstellung der Oberleitungsanlagen am Ende der Bauphase 1.3.2 muss für die Fahrzeuge der Oberleitung ein Interimsgleis geschaffen werden, damit von der Kreuzung Kr511 bis auf das ehemalige Gleis 363 gefahren werden kann. Diese Notwendigkeit ergibt sich sowohl aus den Aufstelllängen der Fahrzeuge als auch aus der Oberleitungs-ausführungsplanung. Die Kettenwerke, welche von der W518 über die Kreuzung Kr511 gezogen werden müssen, reichen deutlich über den ursprünglich im Entwurf betroffenen Gleisbereich hinaus. Damit diese Oberleitungsarbeiten technologisch durchgeführt werden können, ist die Herstellung des Interimsgleises Kr511- Gleis 363 notwendig. Dafür ist eine Verschwenkung des Bestandsgleises 363 auf einer Länge von ca. 100 m notwendig, damit die Trasse im geänderten Bogen angepasst werden kann. Dieser zusätzliche Bauzustand ist erst im Zuge der vertiefenden Betrachtung der Ausführungsplanung (OLA und damit im Zusammenhang Oberbauanpassung) erkennbar gewesen. 200 - Aufgrund der Entwurfsänderung der Gründungsart des Kreuzungsbau-werks von Pfählen auf eine Bodenplatte muss auch die Entwässerung entsprechend angepasst werden. Eine Tiefenentwässerung mit Teilsickerrohr ist für eine Tiefgründung auf Pfählen geeignet. Für den Bereich der Bodenplatte hingegen muss die Entwässerung mittels Vollrohr erfolgen. Die geänderten Leistungen sind in Länge und Dimensionierung den Entwässerungsplänen des Planpaketes 900_007 zu entnehmen. Folgende Mehrkosten entstehen: - infolge Änderung von Material und Dimensionierung gegenüber den LV Pos. - infolge Montage und Sicherung der Leitungen für die Betonage.
- 13.01.2026 234 - Für die Herstellung der Oberleitungsanlagen am Ende der Bauphase 1.3.2 muss für die Fahrzeuge der Oberleitung ein Interimsgleis geschaffen werden, damit von der Kreuzung Kr511 bis auf das ehemalige Gleis 363 gefahren werden kann. Diese Notwendigkeit ergibt sich sowohl aus den Aufstelllängen der Fahrzeuge als auch aus der Oberleitungs-ausführungsplanung. Die Kettenwerke, welche von der W518 über die Kreuzung Kr511 gezogen werden müssen, reichen deutlich über den ursprünglich im Entwurf betroffenen Gleisbereich hinaus. Damit diese Oberleitungsarbeiten technologisch durchgeführt werden können, ist die Herstellung des Interimsgleises Kr511- Gleis 363 notwendig. Dafür ist eine Verschwenkung des Bestandsgleises 363 auf einer Länge von ca. 100 m notwendig, damit die Trasse im geänderten Bogen angepasst werden kann. Dieser zusätzliche Bauzustand ist erst im Zuge der vertiefenden Betrachtung der Ausführungsplanung (OLA und damit im Zusammenhang Oberbauanpassung) erkennbar gewesen.
- 13.01.2026 290 - Aufgrund der Entwurfsänderung der Gründungsart des Kreuzungsbau-werks von Pfählen auf eine Bodenplatte muss auch die Entwässerung entsprechend angepasst werden. Eine Tiefenentwässerung mit Teilsickerrohr ist für eine Tiefgründung auf Pfählen geeignet. Für den Bereich der Bodenplatte hingegen muss die Entwässerung mittels Vollrohr erfolgen. Die geänderten Leistungen sind in Länge und Dimensionierung den Entwässerungsplänen des Planpaketes 900_007 zu entnehmen. Folgende Mehrkosten entstehen: - infolge Änderung von Material und Dimensionierung gegenüber den LV Pos. - infolge Montage und Sicherung der Leitungen für die Betonage.
- 13.01.2026 214 - Eine Beistellung des Weichenlieferwerkes für ein örtliches Biegen von Weichenzungen ist nicht möglich, obwohl die Weichen AG-seitig beigestellt werden.
- 16.12.2025 MKA 142 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 09.12.2025 MKA 349 Gemäß der freigegebenen Ausführungsplanung für den Bereich Gleis 358 wurden in Anlehnung an die AU die Leistungen zum Kabeltiefbau baulich umgesetzt. Ergänzend dazu wurde zum Ortstermin am 17.04.2025 das Erfordernis einer punktuellen Erweiterung der Kabelgefäßsysteme (2. parallel verlaufender BKK im gesamten Bereich Gl. 358) festgestellt und zur Umsetzung festgelegt. Nachfolgend wurde darüber hinaus die Notwendigkeit einer Abgrenzung zwischen dem vorhandenen Weg und der Kabelgefäßanlage am Gleis 358 erkannt und zum Ortstermin vom 21.08.2025 dokumentiert. Demnach soll hier als Anfahrschutz ein Hochbord sowie am Bestandsschacht eine Sonderkonstruktion errichtet werden. Neben den geschuldeten Leistungen am Gl. 358 werden zusätzliche Leistungen zur Errichtung von Kabelgefäßsystemen (BKK) einschließlich der hierzu erforderlichen Anpassungsarbeiten notwendig. - Herstellung eines zusätzlichen Kabeltroges an Gleis 359 - Herstellung eines Hochbordbandes entlang der Kabeltrogtrasse am Gl. 358 zur Sicherung der Kabeltröge gegen Befahren - Planung und Herstellung einer Kabeltrogsicherung gegen Befahren im Bereich des Bestandsschachtes
- 27.11.2025 MKA 341 Der im beigestellten Baugrundgutachten angegebene Festgesteinshorizont bzw. Felshorizont/ Pläner weicht partiell in der Örtlichkeit ab, dieser liegt in einem singulären Bereich um ca. 1 m tiefer als im Gutachten angegeben.
- 24.11.2025 MKA 248 In Bauphase 1.3.1 und 1.3.2 konnte die Weiche 512 nicht eingebaut werden, da die Weichenteile Herzstück und Endschwellensatz räumlich nicht neben das in Betrieb befindliche Gleis 360 gepasst haben. Da jedoch gemäß PT1 der Weichenantrieb der W512 eine Schlüsselabhängigkeit zur W514 hat, welche nach der Bph 1.3.2 in Betrieb genommen wird, musste das erste Weichenteil eingebaut werden, um den Antrieb befestigen zu können. Der restliche Weichenbereich wurde interimsmäßig mit B70-Schwellen gebaut. In der Bph 2.1 muss die W512 eingebaut werden, da einerseits zu einem späteren Zeitpunkt nie mehr die benachbarten Gleise im Grundsperrzustand enthalten sind und andererseits ein Stopfen der in Betrieb zu nehmenden W513 nur mit der Anschlussweiche W512 umsetzbar ist. Der Einbau der W512 ist allerdings aufgrund des Betriebs auf der Weiche W514 und Kr511 nur in einer Nachtsperrpause möglich. Dieser muss im Baufortschritt nach Einbau der Weiche W515 und W513 erfolgen (Da dies der Fahrweg der Krans für den Einbau der Großteile wird) und vor den Stopfarbeiten liegen. Aus dieser Abhängigkeit heraus ist die einzige mögliche Sperrung für den Einbau die Nacht vom 23./24.11. MKA 298 Zur Instandsetzung Bohrkrone: Diese ist gemäß VOB/B § 6 Abs. 6 zu ersetzen, da im WL-Bereich die Bohrkrone durch unbekannte eingeschlossene größere Stahlteile beschädigt wurde. Zur Vergütung Stillstand: Begründung analog vg. Punkt, da das beschädigte Werkzeug zu tauschen ist. MKA 351 Aus Sicht des Projektes handelt es sich um eine Planungsänderung, siehe PÄA Nr. 80, da das vertraglich vorgesehene Material im Zusammenhang mit seinem Einbau nicht umgesetzt werden kann. MKA 352 Der im beigestellten Baugrundgutachten angegebene Festgesteinshorizont bzw. Felshorizont/ Pläner weicht partiell in der Örtlichkeit ab, dieser liegt in einem singulären Bereich um ca. 1 m tiefer als im Gutachten angegeben.
- 18.11.2025 MKA 256 Gemäß HLV ist in der Position 21.13.90 der Einbau Gleis 361 als Bauzustand mit Aus- und Wiedereinbau vorhandener Oberbaustoffe Länge 137 m (vgl. AP Oberbau) km 63,277- km 63,414 vorgesehen. Die W 499 wird in dieser Bauphase noch nicht eingebaut. Erst in Bauphase 3.2 wird dieser Bereich durch den Einbau W 499 und Verbindung zur W 496 abgedeckt (vgl. MKA 257). Dieser Bereich als Bauzustand für die W 499 wurde im HLV mit einer Länge von ca. 67 m in den Teilpauschalen für Rückbau, Neubau und DUA- Stopfung nicht mit vorgesehen.
- 13.11.2025 MKA 210 Im Zuge der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass die gerade Anordnung der Gleise 325 und 326 nicht umsetzbar ist (Höhensprung zwischen Gleis 326/ 327, zu geringer Abstand GEA zu Oberleitungsmasten, …). Infolgedessen wurde ein neuer Trassierungsentwurf der Gleise 325/ 326 erstellt und mit Datenübergabe 094 (zur Prüfung eingereicht bzw. 114 (freigegeben) übergeben. Infolge der Verlängerung der Aufstelllänge muss die Anordnung der Schächte an der Doppelquerung km 0,515/ 0,520 angepasst werden. Dies führt zu zusätzlichen Planungsleistungen, geänderten Kabel- und Querungslängen und Montagevoraussetzungen. Dies war erst im Zuge der größeren Planungstiefe der AP erkennbar. MKA 211 Folgende Änderungen und Erweiterungen zur EP Bph 2.1 werden gefordert: - Änderung der OL-Maste an den Gleisen 351 und 352 von km 0,720 bis km 1,100 (Maste N0-3 bis N1-2) - Neubau Schalter S441 (geänderter Standort) und Speiseleitung SL DH1 - Anpassung der OL-Maste am Gleis 358 (Maste N63-24a bis N0-24) - Neubau Mast E0-14 (Ersatz Altmast) - Neubau Schalter M1 (Einspeisung NEA) - Neubau 15-kV-Kabel zum Anschluss der EZVA 2 MKA 249 Wegen Kollisionen mit den baubetrieblich vorgesehenen Baufeldgrenzen und der PT1- Planung musste der Umbaubereich angepasst werden. Der Umbaubereich würde über das geplante Baufeld hinausreichen – Das Baufeld müsste in Richtung Südhalle erweitert werden - daraus ergibt sich: Die im PT1-Plan für die Bauphasen 1.3.1, 1.3.2 und 2.1 enthaltene Baugleissperre, sowie ein Achszähler sind im direkten Umbaubereich. In der Folge müsste die signaltechnische Planung angepasst werden. Aufgrund der Prüfzeit-räume wäre eine Umsetzung der Oberbaumaßnahmen nicht mehr möglich. Daher ist es notwendig, die Verbindung in Gleis 310 verkürzt auszubauen und als Bauzustand mit 25 Stck. B 90- Schwellen auszustatten. Erst im Endzustand erfolgt der Einbau der w 10003- Schwellen (nach Ausbau der Bauweiche). MKA 252 Dieser Planungsstand ist im Zuge der Entwurfsplanung und somit als Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss definiert worden. Die Entwurfsplanung wurde 2015 erstellt und 2020 mit entsprechenden Überarbeitungsschritten final bestätigt. Zu diesem Zeitpunkt gab es im Hinblick auf die Wiederverwendbarkeit der Weichen keine Änderungen. Die Bearbeitung der WSK ist 2023 erfolgt. Im Zuge der Prüfung durch den Fachbeauftragten Fahrbahn wurde mit Hinweis auf den Zustand der Weichen die Notwendigkeit der Erneuerung erkennbar. Aus dem aktuellen Zustand der Anlagen macht ein Aus- und Wiedereinbau keinen Sinn. Es wurden in beiden Weichen bereits Großteile gewechselt. Dem Entsprechend würden bei einem Abbau der Weichenfahrbahn alle Schweißungen ausgeschält werden müssen, sodass entweder 50er Schweißlücken entstehen würden oder neue Zwischenschienen bzw. verlängerte Zungen oder verlängerte Endteile eingebaut werden müssten. Der Aufwand wäre in diesem Fall zu hoch, wenn man bedenkt, dass die Weichen bereits eine Liegedauer, in 2024, von 27 Jahren erfahren haben. Neben der Lieferung der Neuweichen (Beistellung AG) müssen auch die zugehörigen Bauleistungen entsprechend angepasst werden. MKA 272 Umsetzung der Besprechungspunkte 1 bis 7 für die Bauphase 2.2 (Änderungen) gemäß der Besprechungsniederschrift vom 25.02.2025 1. Punkt-Nr.: Umbau Streckentrennung GI. 502 (Sgr. 311), 2. Punkt-Nr.: Umbau Trenner GI. 314, 3. Punkt-Nr.: Rückbau Trenner GI. 292 (Sgr. 413), 4. Punkt-Nr.: Trassierung Weichenerneuerung Mittelhalle 2022, Auswirkungen OLA, 5. Punkt-Nr.: Kettenwerk W105-W110 (DA) und 6. Punkt-Nr.: Anpassung OLA für SWW Bph. 2.3 (Kr. 511, Sgr. 82, Sgr. 331).Dabei handelt es sich um erkannte ergänzende Leistungen im Rahmen einer vertiefenden Detaillierung im Zuge der Ausführungsplanung für die Oberleitungsanlage in der Bauphase 2.2. MKA 313 Im Zuge der Baugrundabnahme von der Stützwand 1 wurde durch den Baugrundsachverständigen des AG gefordert, dass die Böschung des Pfeilers der SÜ Budapester Straße mittels Magerbeton gesichert werden soll. Die Ausführung erfolgte am 24.04.2025 Aus den o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten: - Sicherung, Rückbau und Entsorgung der Böschungssicherung mit Magerbeton MKA 319 Die vorgesehenen Stabverpresspfähle sind Daueranker. Für Stabverpresspfähle gibt es 2 Arten von Korrosionsschutz: einen einfachen oder Standartkorrosionsschutz (Ummantelung des Stahlstabes im Bohrrohr mittels Zementverpressmörtel) und einen doppelten Korrosionsschutz (Stahl werksseitig mit einem Kunststoffripprohr überziehen, welches werksseitig mit dem Zementmörtel vorinjiziert wird). Gemäß der Zulassung Z -34.14-218 für SAS Mikropfähle ist ein doppelter Korrosionsschutz notwendig.
- 10.11.2025 AO 096 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde. Herstellen von Gleislücken aus Anforderung PT1- Planung ist vertraglich nicht vereinbart. AO 110 Neben den in den Titeln 03.05. und 03.06. enthaltenen Transport- und Entsorgungsleistungen wurden/werden im Zuge der Baumaßnahme KDH weitere Transport- und Entsorgungsleistungen erforderlich, für die keine Abrechnungspositionen im LV vorhanden sind. Dies betrifft nach derzeitigem Kenntnisstand u. a. nachfolgende Sachverhalte: 1. Stellung und Entsorgung eines 10 m³-Containers für Sperrmüll im Rahmen von Arbeiten am ESTW gefordert (siehe Anlage 1 - AVV 200307). 2. Im Zuge der Baufeldfreimachungs- und Aushubarbeiten im Gleisdreieck entlang des Bereiches des Bodenaustausches am Gleis 360 wurden Asphaltflächen (HW 01 - AVV 170302) aufgebrochen und rückgebaut. AO 171 Gemäß AP Oberbau Bph 2.1 müssen in Bereichen, in denen die Bettungsdicke 20 cm nicht erreicht wird, Maßnahmen getroffen werden. Es handelt sich dabei um die Weichenverbindung W453- W 454. Dort ist aufgrund der Höhenunterschiede der Bestandsgleise 363, 362, 361 die Bettungsdicke am schmalsten Punkt bei ca. 5 cm. Als geeignete Maßnahme wurde nach Rücksprache mit BÜW, BVB und ALV in dieser Verbindung von 66 m unter dem Grundschotter der Boden ausgebaut und eine 20 cm starke KG2- Schicht als PSS eingebaut. Die Transporte der Ausbaustoffe und Neustoffe wurde dabei über zusätzliche Logistikbeistellungen realisiert. Für den Bauzustand ist die zusätzliche Leistung notwendig. AO 177 Der Einbau der Weichenverbindung zwischen der dem Ende Langschwellenteil W454 (BW03) (km 63,172) und dem Weichenende W455 (BW02) (km 63,184), sowie der Ausbau des Gleises 358 von km 63,178 bis km 63,184 und der anschließende Einbau des Langschwellenteils der Weiche 455 muss im Zusammenhang mit dem Umbau der dieser Weichen 454 und 455 ausgeführt werden und im Belastungsstopfgang mitgestopft werden. Diese Gleise und Weichen müssen beim Wiederausbau der Weichenverbindung auch wieder mit ausgebaut werden. Zusätzlich sind gemäß Weichenverlegeplan in der gesamten Weiche 455 Fangschienen einzubauen. Der Einbau der Weichenverbindung W454 (BW03) auf W455 (BW02) von km 63,172 bis km 63,184 inkl. Belastungsstopfgang ist in den Leistungspositionen unseres HLV nicht enthalten. Weiterhin ist der Rückbau des Gleises 358 von km 63,178 bis km 63,184, der Einbau des Langschwellenteils W455 in diesem Kilometerbereich und der dazugehörige Belastungsstopfgang nicht im HLV enthalten. Der Ausbau dieser Bereiche beim Rückbau der Bauweichen fehlt ebenfalls im HLV. Der Einbau von Fangschienen in der Weiche 455 fehlt auch im HLV. AO 250 Baustelleneinrichtung und Herstellen Arbeitsebenen für Ankerarbeiten STW 3. (Korrosionsschutz s. MKA 319/ AO 225) Für die Leistung ist im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungsposition vorhanden. AO 258 Gemäß Fortschreibung PT1- Planung vom 08.04.2025 sind zusätzliche Vorsignalwiederholer notwendig. Dies betrifft die Realisierung der Signale Wzv360 / Wzv361 / Wzv362 / Wzv363 bei km 63,531 vor. Diese Signale sind im Bz 2.2 zu realisieren und sollen mit Ibn Bz 2.3 zum 16.02.2026 in Betrieb genommen werden. AO 261 Neben den in den Titeln 03.05. und 03.06. enthaltenen Transport- und Entsorgungsleistungen wurden/werden im Zuge der Baumaßnahme KDH weitere Transport- und Entsorgungsleistungen erforderlich, für die keine Abrechnungspositionen im LV vorhanden sind. Im Zuge der Baufeldfreimachung im Bereich Feldschlösschenstraße wurden u.a. alte Autoreifen angetroffen. Für den Transport und die Entsorgung von Autoreifen- AVV 16 01 03 sind im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungspositionen enthalten.
- 12.09.2025 AO 251 Im Zusammenhang mit der Erstellung des Mischwasserkanals bei km 63,484 trat der Verdacht auf, dass sich im Baugrund an der Stelle des ehemals verfüllten Personentunnels Hohlräume befinden könnten. Daher war es für die Erkundungsbohrungen erforderlich, einen zugemauerten Ei-Kanal (50 cm dicke Wand aus Kanalklinker) zu öffnen. Die Notwendigkeit wurde im Zuge der vertiefenden Erstellung der Ausführungsplanung offenkundig.
- 25.08.2025 264 - Der Einbau und spätere Wiederausbau des Bauzustandsgleis 311 ist gemäß AP basierend auf der Trassierung geplant durch den AG im Kilometerbereich km 63,063 bis km 63,125 durchzuführen. Für diese Gleisbereiche ist ein Belastungsstopfgang durchzuführen. Der Einbau und spätere Wiederausbau des Bauzustandsgleis 311 ist von km 63,063 bis km 63,074 inkl. Belastungsstopfgang ist in den Leistungspositionen des HLV nicht enthalten. Der Gleisbereich km 63,063 bis km 63,074 mit einer Länge von 11 m ist in den Teilpauschalen für Rückbau, Neubau und DUAStopfung nicht mit vorgesehen. 277 - Im Titel des HLV - 76. Gleisfeldbeleuchtung (GFB) Neubau - ist der gesamte Neubau der Gleisfeldbeleuchtung beschrieben. Gemäß Leistungsverzeichnis Pos. 76.06.0090 und Entwurfsplanung soll die Gleisfeldbeleuchtung unterm Kreuzungsbauwerk mittels Wandleuchte an der Rahmendecke zwischen den Gleisen 327 und 328 erfolgen. Die Leitungsführung ist zusätzlich erforderlich. 306 (194) - Es handelt sich um erkannte erforderliche zusätzliche Leistungen im Rahmen einer vertiefenden Detaillierung im Zuge der Ausführungsplanung. Die aufgetretene Einschränkung des Rettungsweges ist nicht zulässig, sodass eine durchgehend sichere Nutzung gewährleistet bleibt. Ein Wechsel des AN würde erhebliche Verzögerungen im Leistungs-ablauf bei besonderen zeitlichen Zwängen bewirken. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden verloren gehen. Eine alternative Ausführung durch Dritte ist nicht möglich und würde unzulässig in den Gesamtablauf eingreifen. 335 - Im Zuge der Baumaßnahme waren weitere Leistungen gemäß DB MLV-OLA auszuführen (siehe Auszug DB Standard LVOLA je ausgeführte Lieferung/Leistung Position). Für diese Lieferungen und Leistungen sind keine abrechenbaren Positionen im HV-LV enthalten.
- 25.08.2025 014 (241) - Die im bestehenden Schriftverkehr behandelten Sachverhalte mit Ihren Bewertungen sind in Folge bereits konkludent zur vg. zeitlichen Abfolge/Entwicklung zur aktuellen Anordnung 170 (240) - Die Einführung einer neuen Verordnung, hier die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist Folge zu leisten, dies gilt gleichermaßen für die an die EBV angepasste neue Richtlinie 880.4010_V2_0 für Altschotter. 205 (205) - Der Einbau der KR 391 erfolgte als Leistungspaket mit den Weichen355, 356, 389, 393 und 394. Zusammen ergeben die Weichen eine komplexe Weichenplatte. Bei der Ausführung kam es hierbei zu zusätzlichen Aufwendungen bei der Ausführung. Aufgrund dessen kam es vor Ort zu Einbauproblemen und Behinderungen. Aufgrund dieser Behinderung kam es zu Wartezeiten für Maschinen (z.Bsp. Eisenbahnkran) und Verzögerungen im Bauablauf. Durch diese Verzögerungen mussten neue Schichten für die Maschinen und Personale bestellt werden. Weiterhin kann es aufgrund der weiterhin bestehenden Behinderungen dazu kommen, dass eine zusätzliche Stopfschicht bei einer Drittfirma bestellt werden muss, damit der weitere Bauablauf nicht gefährdet wird. Dies hat eine zusätzliche Zuführung / BE zur Folge. 301 (301) - Bei der Herstellung der Baugrube im Bereich des Trennschnittes zwischen dem Abbruchbereich und dem Bereich des verbleibenden Bestandes wurde festgestellt, dass im Bereich des verbleibenden Bestandes die Abdichtung aus einer Folienlage besteht und als Abdichtungsschutzschicht eine Ziegelwand vor die Abdichtung errichtet wurde. Es gibt keinerlei Verbund zwischen der Abdichtungsschutzschicht und der Stützwand. Durch den Entfall des Erddruckes löste sich die Ziegelschicht von der Abdichtungsfolie. Der Spalt zwischen der Ziegel-wand und der Betonstützwand wurde bis zu 3,0 cm groß. Um das Unfallrisiko zu vermeiden, dass sich die Ziegelsteine unkontrolliert lösen und möglicherweise Schaden anrichten, musste entschieden werden, die Ziegelwand im Baugrubenbereich vollständig rückzubauen. Dass die Abdichtungsschutzschicht im Bestandsbereich nicht standsicher ist, war aus der AU nicht erkennbar. Dieser rückwärtige Abbruch der Ziegelwand ist nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten, was zu Mehrkosten führt. Die hierfür anfallenden Kosten setzen sich zusammen aus: - Abbruch der Ziegelwand - Transport Ziegelwand - Entsorgung des Materials - Verzögerungen im Bauablauf - Wiederherstellung einer neuen Schutzschicht im Bestandbereich der STW 1. (Der Rückbau, der Transport und die Entsorgung des Ziegelabbruch wird über die HLV Pos. 43.01.0010; 03.05.0051 & 03.06.0020 abgerechnet.)
- 21.08.2025 197 - Der Umbau der Weichenverbindung zwischen der dem Weichenende W388 (neu W355) (km 0,407) und dem Weichenende W390 (neu W356) (km 0,414) muss im Zusammenhang mit dem Umbau der Weichen W388 (neu W355) und W390 (neu W356) ausgeführt und später im Belastungsstopfgang mitgestopft werden. Die Leistung ist entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Das Endteil mit einer Baulänge von ca. 6,80 m bei der Weichenform fehlt.
- 18.08.2025 185 - Der Umbau der Weichenverbindung zwischen der dem Weichenende W388 (neu W355) (km 0,407) und dem Weichenende W390 (neu W356) (km 0,414) muss im Zusammenhang mit dem Umbau der Weichen W388 (neu W355) und W390 (neu W356) ausgeführt und später im Belastungsstopfgang mitgestopft werden. Die Leistung ist entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Das Endteil mit einer Baulänge von ca. 6,80 m bei der Weichenform fehlt. 334 - Die ursprüngliche Planung hat in diversen Bauphasen Leistungen an LST- Anlagen vorgesehen. Im Zuge der vertiefenden Betrachtungen der PT1- Planung sowie der Fortschreibung der Bauzustandsplanung im Rahmen der Erstellung der Ausführungsplanung ist erkannt worden, dass zusätzliche LST- Leistungen notwendig sind. Für die sichere Betriebsdurchführung im Baufeld des Kreuzungsbauwerks sind diese unumgänglich. BZ. 1.2.0. DH - Aufhebung der Stilllegungen an den Weichen W483 und W484 BZ. 1.3.1. DH - LST - Begleitarbeiten Zungenbiegen BZ. 1.3.2. DH - Signal 30ZT380 Monolith - Befestigung LST - Kabel an Kabelleiter Stützmauer BZ. 2.1. DH - Demontage/ Montage Gleissperren wegen Schienen- bzw. Schwellenwechsel - Neugründung Bestandssignal LS380Y auf Grund Anpassung Trassierung Gl. 380 - Verschlusseinrichtung Weichenantrieb W512 - Riegelhandschloss Weiche W512 - LST Begleitarbeiten Zungenbiegen - Gründung Signal LS504Y - Weiche W514 Problem bei der Montage LST-Übertragungsteile BZ. 2.2. DA - Revision nach Bauausführung (PT1) - Einmessen/ Anzeichnen aller sicherungstechnischen Elemente Außenanlage - Mitwirkung Inbetriebnahme / Hilfeleistung bei Abnahme - Umbau/ Versetzung gekuppelte Gleissperre GSXII - Herstellung Gleisvermaschung Gleis 58/ 103 - Überbrückung Iso - Stöße Gleis 103 BZ. 2.2. DH - Verschlusseinrichtung Weichenantrieb W515 - Riegelhandschloss Weiche W515 - LST - Begleitarbeiten Belastungsstopfgänge + DUA
- 18.08.2025 163 (241) - Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die in der Entwurfsplanung vorgesehene Ausführung eines Pumpenschachts in dieser Form nicht umsetzbar ist. Stattdessen ist der Bau einer umfassenderen Pumpstation erforderlich, die den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entspricht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Planung umfassen: - Errichtung eines Pumpengebäudes mit: - einer Erschließungstreppe und Zwischenpodesten - Beleuchtung und erweiterter Haustechnik - Schaltschränken für die Pumpensteuerung sowie TK-Anbindung (Mas90) im Gebäude - Wärmedämmung - Umstellung der Pumpenanlage auf eine trocken aufgestellte Ausführung. 163 (278) - Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die in der Entwurfsplanung vorgesehene Ausführung eines Pumpenschachts in dieser Form nicht umsetzbar ist. Stattdessen ist der Bau einer umfassenderen Pumpstation erforderlich, die den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entspricht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Planung umfassen: - Errichtung eines Pumpengebäudes mit: - einer Erschließungstreppe und Zwischenpodesten - Beleuchtung und erweiterter Haustechnik - Schaltschränken für die Pumpensteuerung sowie TK-Anbindung (Mas90) im Gebäude - Wärmedämmung - Umstellung der Pumpenanlage auf eine trocken aufgestellte Ausführung.
- 18.08.2025 307 - Die örtliche Lage der Gründung der Oberleitungsmaste E62-41 und E62-43 liegen zwischen dem Bestandsgleis 310 und der Stützwand im Bestand. Die Gründungsarbeiten für die OLA-Maste müssen direkt neben dem Gleis erfolgen. Dazu ist bereichsweise temporär der Vorkopfschotter im angesprochenen Bereich bis zur Schwellenaußenkante zurückzubauen und zeitlich parallel Gleislagemessungen durchzuführen bis zur Fertigstellung der Gründungen. Ggf. in Verbindung mit partiellen Stopfarbeiten.
- 18.08.2025 311 - Die Bestandssubstanz Achse WL 10 ist aufgrund seiner bau- und materialtechnischen Eigenschaften für die vertraglich vorgesehene Fußverankerung und im Zusammenhang mit der temporären Schottersicherung und seiner vorgesehenen Verankerung für die in Betrieb befindlichen Bestandsgleise
- 12.08.2025 233 - Gemäß geänderter PT1-Planung muss nun in Bauphase 2.1 der Ausbau der Weiche 475 durchgeführt werden (gemäß LV). Anschließend soll als Lückenschluss 62m Gleis herge-stellt werden (Zusatzleistung). Auf diesem Gleis muss anschließend ein Belastungsstopfgang durchgeführt werden (Zusatzleistung). In Bauphase 3.4 muss das Gleis wieder ausgebaut werden (Zusatzleistung) und anschließend folgt der Einbau der Weiche 475 (gemäß Vertrag) Dieser zusätzliche Bauzustand ist erst im Zuge der vertiefenden Betrachtung der Ausführungsplanung (LST und damit im Zusammenhang Oberbauanpassung) erkennbar gewesen. 235 - Aufgrund der Gleislücken, geänderten Oberleitungsplanungen sowie der sperrpausenabhängigen Oberleitungsarbeiten war es in der Bauphase 1.3.1 notwendig, das Gleis 361 als Logistikgleis im Ursprungszustand zu belassen. Das hatte zur Folge, dass oberbauseitig nur der Einbau der Kreuzung Kr511 möglich war. Der Tiefbau (PSS+ Grundschotter) konnte nur im Bereich unter dem ehemaligen Gleis 362 hergestellt werden. Somit gab es in Bauphase 1.3.2 mit den im Bestand vorhandenen Gleisen keine Möglichkeit das Baufeld mit Gleislogistik zu erreichen. Um dennoch den Umbau der Weichen W512, W514, W517, W 519 realisieren zu können, musste im Bereich des ehemaligen Gleises 362 (mit neuer PSS und Grundschotter) ein Interimsgleis bis an das Bauende Gleis 504 hergestellt werden, um Altstoffe aus dem Baufeld zu befördern und Neustoffe hineinzubringen. Die Notwendigkeit der Herstellung war erst im Zuge der vertiefenden Betrachtung der Bauzustände im Rahmen der AP möglich. 260 - IGemäß HLV ist in der Position 21.11.30 der Einbau der neuen Kreuzung Kr494 (neu 511) im Kilometerbereich km 63,392 bis km 63,457 vorgesehen. In der Position 21.14.60 ist der Einbau der neuen Weiche W497 (neu W514) im Kilometerbereich km 63,476 bis km 63,529 vorgesehen.Der Umbau der Weichenverbindung zwischen der dem Kreuzungsende Kr494 (neu 511) (km 63,457) und dem Weichenende W497 (neu W514) (km 63,476) muss im Zusammenhang mit dem Umbau der Kreuzungen und Weichen Kr511 und W514 ausgeführt und später im Belastungsstopfgang mitgestopft werden. Der Umbau der Verbindung zwischen den 304 - Alle bisherigen Bemühungen zur Abstimmung der Thematik Längskraft-abtrag mit der regelwerksverantwortlichen Stelle haben nicht zum Ziel geführt. Daher wurde in Abstimmung mit dem Prüfingenieur, BVB und Besteller entschieden, das Schienenprofil 60E2 entgegen der ursprünglichen Bestellung mit 54E4 im Bereich der 5 überführten Gleise auf dem Kreuzungsbauwerk anzuwenden. Bislang ist das Schienenprofil 60E2 das einzige Profil für das in der Richtlinie 804.3401 eine zulässige Schienenspannung definiert ist.Die zulässige Schienenspannung gilt jedoch nur für Gleisbögen ≥ 1.500 m. In Abstimmung mit dem Prüfingenieur sind die erwarteten auftretenden Schienenspannungen für Zug- und Druckbeanspruchung deutlich geringer als die zulässigen Werte. Für die Einhaltung der 2. Bedingung (Bogen ≥ 1.500 m) sollen daher zusätzliche oberbautechnische Maßnahmen vorgesehen werden (Einbau Sicherungskappen). 340 - Lieferung und Einbau von Einbauteilen für die Entwässerung der Rahmendecke des Kreuzungsbauwerks. Für die Leistung ist im Leistungsverzeichnis keine Abrechnungsposition vorhanden.
- 12.08.2025 163 - Im Rahmen der vertiefenden Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass die in der Entwurfsplanung vorgesehene Ausführung eines Pumpenschachts in dieser Form nicht umsetzbar ist. Stattdessen ist der Bau einer umfassenderen Pumpstation erforderlich, die den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes entspricht. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Planung umfassen: - Errichtung eines Pumpengebäudes mit: - einer Erschließungstreppe und Zwischenpodesten - Beleuchtung und erweiterter Haustechnik - Schaltschränken für die Pumpensteuerung sowie TK-Anbindung (Mas90) im Gebäude - Wärmedämmung - Umstellung der Pumpenanlage auf eine trocken aufgestellte Ausführung. 175,225 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde. 198 - Bei km 0,475 war aufgrund der Abmessung des einzubauenden Mantelschutzrohres auch der Ausbau der Schienen in einem Gleis erforderlich, um das Rohr einfädeln zu können (erschwert durch vorgefundenes Bestandskabel, welches nicht geschnitten werden konnte). Hierzu wurde im Abzweig von W386 zu W395 eine Gleislücke hergestellt. 232 - Gemäß der Abstimmungsnotiz zum Vororttermin am 05.07.2023, die vom AG am 06.07.2023 bestätigt wurde. 282 - Für die Herstellung der neuen Kabeltrassen zur Schaffung der Baufreiheit auf dem KDH wurden in der AU Kabelwege und Querungen vorgegeben. Gemäß der Ausschreibungs- bzw. Entwurfsunterlagen sollten LST-Kabel mittels einer im Bestand vorhandenen Querung unter dem Gleis 314 bei ca. km 63,0 hindurchgeführt werden. Bei der Bauvorbereitung hat sich herausgestellt, dass die vorhandene Querung jedoch vollständig ausgelastet ist. Somit muss eine zusätzliche Querung hergestellt werden. 318 - Im Zusammenhang mit dem Umbau von Kettenwerken vor der Bahnhofshalle DD Hauptbahnhof wurde festgestellt, dass ein Abspannungsseil einer neuen Kettenwerksabspannung direkt über der Lampe der Gleisfeldbeleuchtung des Bestandsmastes M5.6 entlangläuft und auf der Lampe aufliegt. Als Zwischenlösung wurde das Abspan-nungsseil etwas angehoben. Im Rahmen einer Ortsbegehung am 07.05.2025 mit der Bauüberwachung wurde festgelegt, dass der Mast zu versetzen ist. Den OLA-Mast zu versetzen war aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Stützwand, Tiefenentwässerung) nicht möglich. 337 - Gemäß Ausschreibungsunterlagen sind teilweise die Entwässerungs-leitungen bei Gleis 351 und Gleis 352 im Bogen verlegt. Bei engen Radien ist dies jedoch nicht möglich und bei einer geraden Verlegung dieser Leitungen zwischen den AU-seitig vorgebeben Schächten würden ungünstige Abstände zu den Gleisachsen resultieren. Deshalb mussten zusätzliche Entwässerungsschächte ab ca. km 0,8 bis km 1,0 (Strecke 6258) vorzusehen werden, um dazwischen die Entwässerungsleitung gerade zu verlegen. Der so entstehende Leitungsverlauf würde dann im Wesentlichen den Entwurfsvorgaben entsprechen. (Anlage 2.1) Der Bauherr bestätigte den Lösungsvorschlag per E-Mail am 29.11.2024. Im Bereich der Weichenplatte West konnte die Anbindung der Tiefenentwässerung an den Bestand nicht wie in der Ausschreibung dargestellt umgesetzt werden. Es wurde ein Lösungsvorschlag erarbeitet und am 26.07.2024 per E-Mail übermittelt, dabei würde der Hochpunkt am ursprünglich geplanten Bestandseinbindeschacht ausgebildet werden. Was bedeutet, dass die Rohrsohle bei 113,18 und die Tiefenentwässerung mit 0,3%-Gefälle in Richtung Krbw verlegt werden würde. Am ursprünglich geplanten Anfang wird die Tiefenentwässerung um 28,4 m in Richtung Krbw verlängert, und in einen Interimsschacht eingebunden. Über diesen Interimsschacht kann in Bph. 2.2 am Weichenbeginn W395 eine Entwässerungsquerung DN150 eingebaut werden und das Wasser über einen zusätzlichen Schacht in den Schacht S351/1 (gem. EP) abgeleitet werden. Der Schacht S351/1 müsste dann aber tiefer als in der EP vorgesehen, ausgeführt werden. Der Bauherr bestätigte die Vorgehensweise am 29.07.2024 und wies an, die genaue Höhe der Schachtsohle unter Beachtung des Endzustandes, sowie der zukünftigen Trassierung nachzurechnen.Dies war erst im Zuge der vertiefenden Durcharbeitung der AP erkennbar.
- 14.07.2025 Im Titel 73.05 sind diverse Erdkabel mit Querschnitten 4x 4 mm² bis 4x 50 mm² ausgeschrieben. Ein Kabel mit Querschnitt 4x 35 mm² ist nicht vorgesehen. Entsprechend der fachtechnisch freigegebenen Planung ist das Erdkabel NYY-0 4x35 mm² einzusetzen. Dies war erst im Zuge der vertiefenden Leistungsberechnung der AP erkennbar. Dafür entfallen anteilige Leistungspositionen aus dem HLV.
- 10.07.2025 AO215: Die Messdauer umfasst einen Zeitraum von 56 Messmonaten, um die Anpassung an die veränderten rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen nachzukommen, damit der Schutz der Nachbarschaft und der Bauwerke im Bestand gewahrt wird. // AO221: Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 10.07.2025 AO 227: Der Verbau zur Sicherung der Bestandsstützen des sich noch in Betrieb befindlichen Teils des Kreuzungsbauwerkes ist zur Umsetzung des Projektes aber zwingend notwendig. (siehe hierzu MKA 305) Die notwendigen Planungen wurden erstellt und mit der Ausführung wurde begonnen. Nach dem Einbringen der Träger wurde mit der Montage der Totmannkonstruktion begonnen. Hierbei wurde festgestellt, dass die OK Fundament der Bestandsstützen nicht mit den Bestandsplänen, die Grundlage unserer Planungen für diesen Verbau sind, übereinstimmen. Höhe Bestandsplan 111,16; Höhe Ist 111,80 - Die GEWI-Anker kollidieren mit den Fundamenten Aus den o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten: . stat. Prüfung des Sachverhaltes und Erarbeitung einer Lösung . Schlitzen der Bestandsfundamente zur Montage der Ankerstangen der Totmannkonstruktion; mehrfache Einsätze zum Schlitzen notwendig // AO 229: Die Abnahme und Inbetriebnahme für die Umschaltung/ Softwarewechsel der Bph. 2.3 OLA ist nicht in einem Arbeitsschritt möglich. Für die Erreichung dieses Zieles sind Zwischenschritte erforderlich, die planerisch darzustellen sind. Aufgrund der vertiefenden Betrachtung in der Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Schnittstellen LST- Planung und Schaltzustände DB Energie konnte dies in der EP nicht abschließend betrachtet werden. // AO 230: Im Rahmen der Planung wurden die Vorgaben des Vertrages umgesetzt. Bei der Planprüfung wurde durch die Bauüberwachung (Prüfbericht von Fr. Hartmann vom 15.05.2025) und vom BVB (abweichend zu vorherigen Abstimmungen mit dem Planer) der vertraglich vorgegebene Einsatz des FA 70 abgelehnt. Es soll nunmehr ein Fugenband mit 4 Sperrankern (FA 90) zum Einsatz kommen. Aufgrund der vertiefenden Betrachtung in der Ausführungsplanung konnte dies in der EP nicht abschließend betrachtet werden. // AO 234: Im Titel 73.05 sind diverse Erdkabel mit Querschnitten 4x 4 mm² bis 4x 50 mm² ausgeschrieben. Ein Kabel mit Querschnitt 4x 35 mm² ist nicht vorgesehen. Entsprechend der fachtechnisch freigegebenen Planung ist das Erdkabel NYY-0 4x35 mm² einzusetzen. Dies war erst im Zuge der vertiefenden Leistungsberechnung der AP erkennbar. Dafür entfallen anteilige Leistungspositionen aus dem HLV.
- 17.06.2025 AO 142 Zusätzliche Planungsleistungen im Zuge der Erstellung der AP für die OLA-Maste N63-8a, N63-27a, N63-42, N63-32a wegen Eintragung Lichtraumprofil AO 222 Aufgrund des Vorhandenseins mehrerer Störstellen im Bereich der Gleise 360/61/62 und der daraus resultierenden Unmöglichkeit, diese aufzugraben, wurden auf dem Außenring des Rohrvortriebes des Durchlasses vier weitere Pilotbohrungen angesetzt, um die Störstellen zu verifizieren und ggf. die Kampfmittelfreiheit im Vortriebsbereich zu gewährleisten. Eine Bohrung musste aufgrund von Bohrhindernissen abgebrochen werden. Die Auswertung der drei erfolgreich durchgeführten Pilotbohrungen auf dem Außenring zusammen mit der Pilotbohrung in der Achse ergab eine Metallfreiheit im Durchörterungs-bereich. (Bei einer der auf dem Außenring durchgeführten Pilotbohrungen wurde ein Schaden am Bohrrohr festgestellt, der auf das Vorhandensein eines Hindernisses in diesem Bereich hindeutet.) Folgende Mehraufwendungen wurden erforderlich: • Herstellung von vier zusätzlichen Pilotbohrungen (davon eine abgebrochen aufgrund eines Bohrhindernisses) • Durchführung von drei Kampfmittelsondierungen in den Pilotbohrungen • Durchführung einer Kamerabefahrung in der abgebrochenen Bohrung • Stillstandskosten infolge des Bohrabbruchs • Auswertung sämtlicher Kampfmittelsondierungen zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit im Bereich des Durchlasses
- 11.06.2025 MKA 321 Für den Umbau der Gleisanlagen Gl. 351 müssen die genannten OSE- Bestandskabel aus dem Baufeld verlegt werden, es wird eine Ersatzverlegung notwendig. Wegen unvollständiger Bestandsunterlagen war dies im Vorfeld nicht absehbar. Der Ersatzkabelweg wurde im Rahmen von Ortsterminen am 17.04.25 sowie am 16.05.25 besprochen und festgelegt. Aus den o.g. Sachverhalt ergeben sich folgende Mehrkosten, die überwiegend als Mengenmehrungen zum HLV abgerechnet werden können: . 2x OSE-Kabel liefern und verlegen . OSE-Kabel an Bestand anmuffen / anschließen . Mess-, und Umschaltarbeiten . Logistik, Abstimmungen mit DB Energie . Dokumentation . Rückbau Bestandskabel . fachliche und technische Koordinierung durch ARGE-TPK . notwendige Begleitleistungen KTB
- 22.05.2025 MKA267 Zustandprüfung des Bestandskabels EZVA02, Verlängerung durch Anmuffen, Einmessung und Dokumentation in Revisionsplanung, siehe auch Protokoll der Planungsbegehung vom 06.09.2024 Punkt 1.9 Mit Rückbau Mast 0-14 (Erstelektrifizierung) muss das Speisekabel zur EZVA 2 erneuert werden. Die Notwendigkeit resultiert aus der Maßgabe des EBA, zusätzlich zum Umfang des Gesamtvorhabens OLA- Maste aus der Erstelektrifizierung zu ersetzen. MKA280 Gemäß Festlegung AG im 05/2024 zur Vereinheitlichung der GFB auf Basis der Technischen Mitteilung (TM 4-2019-10598 I.NPS 3) vom 20.12.2019 in eine nGgB. Im Zuge der vg. Vereinheitlichung ist die Tiefe der Fundamentierung bzgl. der Gründungsrohre der GFB gemäß der Anlage 1 zu TM 4-2019-10598 I.NPS 3 auf 1,50 m Tiefe vorzusehen.. MKA300 Im Bz 2.2 sind u.a. Bestands-Oberleitungsquertragwerke im Bereich zwischen der Bahnhofshalle und SÜ Budapester Straße aufzulösen. Als Ersatzmaßnahme für die Quertragwerke sind hier Einzelmaste zu gründen und zu stellen, welche dann neue Kettenwerke aufnehmen. Im Zuge der Planungsvorbereitung AP OLA Bz 2.2, Teil 1, OLA-Maststandorte, am 16.01.2025 wurde örtlich festgestellt, dass der neue zu errichtende OLA-Mast N62-13 aufgrund der vorhandenen baulichen Gegebenheiten (Leitungsbestand, Schächte) in unmittelbarer Nähe zu einer Bestandsbahnhofsuhr auf Gittermast in Höhe der Weiche 380 zu stehen kommt, vgl. Protokoll Ortsbegang vom 16.01.25, Punkt Nr. 1.10. Mit der perspektivischen Realisierung des neuen, von Mast N62-13 zu tragenden Kettenwerkes kommt es zu einer erheblichen Annäherung von spannungsführenden Teilen der OLA an die Bestanduhr mit Unterschreitung zulässiger Abstandsmaße zwischen dem KW und der Uhr. Die resultierende Annäherung neues KW zur Uhr entspricht in etwa der Bestandsituation, die nach heutigem Stand der Technik bzw. Arbeitsschutzvorschriften nicht mehr hinnehmbar wäre. Wegen der gleisgeometrischen Zwangspunkte im Bereich der Weichenplatte vor der Mittelhalle muss der Mast N62-13 zwingend am vorgesehenen Standort angeordnet werden, um eine richtlinienkonforme und gebrauchstaugliche OLA-Anlage realisieren zu können, vgl. LP- Auszug AP OLA, Bz2.2, Teil A. Der aufgezeigte Konflikt OLA-Neuanlage und Bestandsuhr kann nur durch den ersatzlosen Rückbau der Bahnhofsuhr MKA317 Aufgrund des Vorhandenseins mehrerer Störstellen im Bereich der Gleise 360/61/62 und der daraus resultierenden Unmöglichkeit, diese aufzugraben, wurden auf dem Außenring des Rohrvortriebes des Durchlasses vier weitere Pilotbohrungen angesetzt, um die Störstellen zu verifizieren und ggf. die Kampfmittelfreiheit im Vortriebsbereich zu gewährleisten. Eine Bohrung musste aufgrund von Bohrhindernissen abgebrochen werden. Die Auswertung der drei erfolgreich durchgeführten Pilotbohrungen auf dem Außenring zusammen mit der Pilotbohrung in der Achse ergab eine Metallfreiheit im Durchörterungs-bereich. (Bei einer der auf dem Außenring durchgeführten Pilotbohrungen wurde ein Schaden am Bohrrohr festgestellt, der auf das Vorhandensein eines Hindernisses in diesem Bereich hindeutet.) Folgende Mehraufwendungen wurden erforderlich: • Herstellung von vier zusätzlichen Pilotbohrungen (davon eine abgebrochen aufgrund eines Bohrhindernisses) • Durchführung von drei Kampfmittelsondierungen in den Pilotbohrungen • Durchführung einer Kamerabefahrung in der abgebrochenen Bohrung • Stillstandskosten infolge des Bohrabbruchs • Auswertung sämtlicher Kampfmittelsondierungen zur Feststellung der Kampfmittelfreiheit im Bereich des Durchlasses
- 13.05.2025 MKA183: Der Umbau der Weichenverbindung zwischen der dem Weichenende W483 (km 63,292) und dem Weichenende W484 (km 63,311) muss im Zusammenhang mit dem Umbau der Weichen W483 und W484 ausgeführt und später im Belastungsstopfgang mit gestopft werden. Die Leistung ist entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Das Endteil mit einer Baulänge von ca. 10,35 m bei der Weichenform fehlt. // MKA290: Im Zuge der fortschreitenden Planung musste festgestellt werden, dass der Zustand Neubau Tiefentenwässerung am Gleis 352 im Bereich der STW 2 durch die Bestandsstatik nicht abgedeckt ist. D.h. der Bestand muss für den Bauzustand „Neubau Tiefenentwässerung“ untersucht werden. Gemäß Bestandsstatik STW 2 wurden die Blöcke 6 bis 11 unter Berücksichtigung einer Baugrubensohle von 109,80 bemessen. Infolge des Neubaus Tiefenentwässerung muss z.T. bis auf eine Bau-grubensohle von 109,30 abgegraben werden. Entsprechend ist dieser Zustand mit der Bestandsstatik nicht abgedeckt und muss untersucht werden. Dies steht im Zusammenhang mit der Änderung der Gründung des Bauwerks von Tiefgründung auf Flachgründung. // MKA305: Im Zusammenhang mit der Erstellung der Planung für die Baugrube am Krbw BA 1 wurde festgestellt, dass ein Querverbau zwischen den WDL A 10 und 30 an der Grenze BA 1 / BA 2 für die Sicherung der Stützenfundamente des Bestandkreuzungsbauwerkes errichtet werden muss. Die Gründungskote der Stützen des Bestandsbauwerkes liegt oberhalb der Aushubsohle für die Bodenplatte des 1. BA (bzw. des notwendigen Bodenaustausches). Gemäß Plan KDH_AP_BP220_KRBW_IB_120_926-a_004 wird der Querverbau als Totmannkonstruktion errichtet. Die Notwendigkeit wurde im Zuge der vertiefenden Erstellung der Ausführungsplanung offenkundig.
- 13.05.2025 MKA213: Gemäß der Ausführungsplanung, welche auf dem Trassierungsentwurf beruht, muss im Gleis 340 von km 63,129 bis km 63,285 (Gesamtlänge: 156m) eine Gradientenanpassung durchgeführt werden. In dieser sind Hebungen von bis zu 14 cm enthalten und es müssen Anpassungen der Überhöhung von 25mm auf 75 mm umgesetzt werden müssen. Diese Leistung erfordert bis zu 4 Stopfgänge und hat einen großen Einbau von Verfüllschotter zur Folge, welcher zusätzliche Logistikfahrten per Lok+Wagen aus Friedrichstadt zur Folge hat. Der Trassierungsentwurf hat erst nach Vertragsabschluss final geprüft vorgelegen. // MKA225: Zur LST-IBN der Bph 1.3.1 und zum Nachbiegen der Weichen 900 und 901 wurde seitens AG sowohl am 26.09.24 ab 08:00 Uhr als auch am 29.09.24 ab 22:00 Uhr ein Zungenbiegetrupp vom Weichenwerk bestellt. Zur Ausführung dieser Leistungen wurden durch die DB InfraGO als Unterstützung Zweiwegetechnik der ARGE angefordert. // MKA226: Zur LST-IBN der Bph 1.3.1 und zum Nachbiegen der Weichen 900 und 901 wurde seitens AG sowohl am 26.09.24 ab 08:00 Uhr als auch am 29.09.24 ab 22:00 Uhr ein Zungenbiegetrupp vom Weichenwerk bestellt. Zur Ausführung dieser Leistungen wurden durch die DB InfraGO als Unterstützung Zweiwegetechnik der ARGE angefordert. // MKA240: Die Standsicherheit der Stützwand km 63,061 Str 6240 ist bisher in Bezug auf eine Absenkung der Gleise statisch untersucht worden. Die statische Betrachtung des Bauzustandes für die Errichtung des Kreuzungsbauwerkes in Bezug auf die Standsicherheit der bestehenden Stützwand ist technisch notwendig. Diese Schnittstelle konnte erst im Zuge der Erstellung der AP detailliert betrachtet werden. Die ursprünglich im Rahmen der EP erstellte Tiefgründung des Krbw mit Bohrpfählen hätte dies nicht erfordert. // MKA262: Aus betrieblichen Gründen können abweichend vom Vertrag keine Zugpausen für die Gleislagemessungen zur Verfügung gestellt werden. Die Gleislagemessung muss daher zwingend von außerhalb der Gleise mittels Glasprismen erfolgen. Das geänderte Verfahren stellt für die Null- und Schlussmessung eine geänderte Leistung und für die Überwachung/ Folgemessungen der Deformation der Gleise Mehrkosten dar. Das geänderte Messverfahren für die Null- und Schlussmessung, sowie die gänzliche Überwachung durch ein Monitoringsystem der Gleislage ist in den Leistungspositionen des HLV nicht enthalten. Änderungen gegenüber Bausoll: - geändertes Messverfahren mittels Glasprismen - keine natürlichen Zugpausen - Messung außerhalb der Gleise - gänzliche Überwachung der Deformation der Gleise durch Monitoringsystem - tägliche Messungen während Aushubarbeiten - eventuelle Wartezeiten Vermesser // MKA291: Im Rahmen der Fortschreibung der Entwurfsplanung OLA im Zuge der AP musste die Planung für das Gewerk OLA im Bereich südliches Portal KDH bis Anschluss an den Bestand Bft Dresden-Altstadt angepasst werden. Dabei kommt es zu folgenden Änderungen und Erweiterungen: - Änderung der OL-Maste an den Gleisen 351 und 352 von km 0,720 bis km 1,100 (Maste N0-3 bis N1-2) - Neubau Schalter S441 (geänderter Standort) und Speiseleitung SL DH1 - Anpassung der OL-Maste am Gleis 358 (Maste N63-24a bis N0-24) - Neubau Mast E0-14 (Ersatz Altmast) - Neubau Schalter M1 (Einspeisung NEA) - Neubau 15-kV-Kabel zum Anschluss der EZVA 2die vorgesehene Streckentrennung. Dies bedingt auch die Anpassung der Maststellung auf der STW 3. Die bereits vorliegende Planung muss angepasst werden.
- 08.05.2025 MKA222) Im Zusammenhang mit den HLV-Rückbauarbeiten muss der Ausbau der Verbindungsgleise zwischen der Kreuzung Kr502 und den Weichen W499 und W505 durchgeführt werden. Es handelt sich um die Verbindung Weichenende W499 (km 63,472) bis Kreuzungsende Kr502 (km 63,483) von 9 m Länge und die Verbindung Kreuzungsende Kr502 (km 63,516) bis Weichenende W505 (km 63,528) von 12 m Länge. Die dort ausgebauten Stoffe müssen mit zusätzlicher Logistik auf den Umschlagplatz nach Dresden Friedrichstadt gefahren werden und dort entladen werden. Die Leistung ist entsprechend der Stationierung nur für den eigentlichen Weichenbereich ausgeschrieben, die Verbindungslängen fehlen. MKA259) In betriebstechnologischen Abstimmungen mit den Nutzer-EVU´s des Bahnhofs Dresden Altstadt hat sich nachträglich das Erfordernis des Inbetrieblassens von Teilen des Gleises 103/351 in der Bph 2.2 ergeben. Im Konkreten betrifft dies den Gleisabschnitt zwischen Weiche 104 und Signal D bei km 0,864. Dadurch kommt es zu planerischen Mehraufwendungen infolge Inbetrieblassung Gl. 351 --> Planung OLA-Anlagen --> Planung Verbauten / Schotterhalterung --> Planung auf Grund von Teilung der Gl. 351 / 352 - Mehraufwendungen Ausführung --> Herstellung Verbauten / Schotterhalterung --> Umbauten der OLA-Anlagen --> Erschwerniss und Mehraufwendungen durch die Teilung der Leistungen Tiefbau, Gleistiefbau & Entwässerung der Gl. 351/ 352 --> Erschwernisse und Mehraufwendungen bei der Herstellung der Stützwandkonstruktion zw. Gl 358 u. 352 --> Erschwernisse und Mehraufwendungen bei der Logistik Um den ursprünglich geplanten Umbau des Gleises 351/103 durchführen zu können, muss das Gleis 595/565 bauzeitlich für die Umsetzfahrten ausgerüstet werden. Hierfür ist eine Ertüchtigung des Dienstweges inklusive Beleuchtung am Gleis 595/565 erforderlich. MKA309) Da es sich hierbei um Eigentum Dritter handelt, muss ein nötiger Schutz vor möglichen Beschädigungen aus den Kranarbeiten gewährleistet sein.
- 08.05.2025 MKA212 Durch die engen räumlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen ist die abgestimmte Verfahrensweise notwendig, um die Leistungen OLA in Bph 1.3.1 zu gewährleisten. Der interimsmäßige Einbau von B70-Schwellen ermöglicht einen befahrbaren Bauzustand. Dieser war im Vorfeld so nicht vorgesehen. Die genaue Lage der Schwellensätze Bestand/ Neubau ist erst aus den Verlegeplan zu erkennen und konnte in der notwendigen Detailtiefe nicht aus den Lageplänen abgeleitet werden. Die Verschiebung in den Oberbauleistungen (Herstellung Endzustand inkl. Schweißen und Schleifen) führt insbesondere dazu, dass das Schienenschleifen der Weiche W518 inkl. Anschlussbereichen nicht mehr in Bph 1.3.1 eingeordnet werden konnte und später mit eingetaktet werden muss. MKA266 Aus betrieblichen Gründen ist das Abstellen von Fahrzeugen unter OLA im bauzeitlich gekürzten Gleis 351 erforderlich. Folgende Änderungen zur Erstellung der AP OLA Bph 2.1, 1. Änderung sind daher notwendig: - Änderung der OL-Masttafel, Kettenwerksaufstellung - Änderung Lage-, Erdungs-, Schalt-, Querprofilplan - Neubau Kettenwerksverankerung am Gl. 351
- 06.05.2025 MKA254: Entsprechend der Darstellung im Weichenverlegeplan ist die Weichenverbindung zwischen den Weichen W495 und W498 mit einer Länge von 18,00 m in den Teilpauschalen für Rückbau, Neubau und DUA- Stopfung nicht mit vorgesehen. Die Leistungen sind entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Die gegenüber liegenden Endteile sowie Verbindung mit einer Baulänge von ca. 18,00 m bei der Weichenform fehlen. // MKA257: Entsprechend der Darstellung im Weichenverlegeplan/ WSK ist die Weichenverbindung zwischen den Weichen W496 und W499 mit einer Länge von 9,00 m in den Teilpauschalen für Rückbau, Neubau und DUA- Stopfung nicht mit vorgesehen. Die Leistungen sind entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Die gegenüber liegenden Endteile sowie Verbindung mit einer Baulänge von ca. 9,00 m bei der Weichenform fehlen. // MKA263: In Bauphase 1.3.2 ist der Einbau der Weichen 501/ 502 vorgesehen. Dafür ist Gleis 505 zwischen km 63,565 bis km 63,624 zurück zu bauen. Der WA der W502 liegt bei km 63,607. Bei einer Weichenlänge von 33,2 m sowie 15 m B90- Schwellen vor dem WA und einem Weichenendteil von ca. 7 m ist damit der Ausbaubereich abgedeckt. Für den Einbau ist nur die Weiche 502 zwischen km 63,574 bis km 63,607 im LV berücksichtigt. Für den Einbau in Gleis 505 ist der Bereich der B 90- Schwellen vor dem WA mit 15 m berücksichtigt. Der Gleisbereich km 63,624 bis km 63,631 mit einer Länge von 7 m ist in den Teilpauschalen für Rückbau, Neubau und DUAStopfung nicht mit vorgesehen. // MKA270: Erweiterung des Darstellungsbereiches der Schaltpläne OLA bis zu den Bf-Trennungen (gesamte Speiseinsel). Erstellung der Schaltpläne OLA je EBSÜ-Änderung der gesamten Speiseinsel Dresden Hbf einschl. der Änderungen BV Dresden Altstadt GE/WE Komplex. Farbliche Kenntlichmachung der Speisung im Stromlaufplan. Diese Leistungen sind im Zusammenhang mit benachbarten Bauvorhaben notwendig. Bedingt durch die zeitliche Verschiebung des Bauvorhabens KDH sind diese Leistungen zusätzlich erforderlich. // MKA274: Im Rahmen des Nachweises des Teilabbruches durch den Planer wurde festgestellt, dass das Widerlager Achse 10 keine Sicherung des Bestandes benötigt. Das Widerlager Achse 30 benötigt allerdings eine Sicherung durch Anker. (siehe hierzu Plan: KDH_AP_BP220_KRBW_IB_120_921-a_004_Kreuzungsbauwerk EÜ km 63,215_Ankerversetzplan_Bestand A30 West) Folgende Mehraufwendungen sind damit verbunden: - Planungsaufwendungen für die Planung der zusätzlichen Anker am WDL A 30 (Bestand) - Herstellung (einschl. des Kernens des Bestandswiderlagers) und Spannen der Anker - Mehraufwendungen beim Abbruch WDL A 30 2. BA durch den Rückbau der Anker // MKA276: Gemäß Ausschreibungsplan STW1 ist die Dienstweg OK = SOK d.h. die Geländerhöhe befindet sich 1,00 m über SOK, gemäß Ausschreibungsplan Krbw ist die Dienstweg OK = der Schotterbett OK, d.h. die Geländerhöhe befindet sich 80 cm über SOK. Entsprechend ergibt sich zwischen STW 1 und Krbw ein Höhensprung des Geländers. Der Höhensprung des Geländers muss entsprechend angepasst/ verzogen werden. Folgende Mehrkosten entstehen: - Mehraufwendungen Planung - Mehraufwendungen Ausführung // MKA293: Umplanung OLA infolge geänderter Trassierung der Weiche 366 sowie Kr 365. Mit Datenübergabe 129Trassierung Weichenerneuerung Mittelhalle 2022 vom 30.01.2025 wurde festgestellt, dass die Trassierung im Bereich Gleis 263 von den ursprünglich übergebenen Planungsgrundlagen abweicht (Ivl- Plan 6258 DN). Diese Trassierung wurde in der Entwurfsplanung Oberleitung (EP OLA) nicht berücksichtigt. Der OL- Mast N62-9 wurde entsprechend EP OLA so geplant, dass der Mast bei einer Öffnung der Weiche 366 von 0,40 m angeordnet wurde. Nach der jetzt vorliegenden Trassierung und einer Überprüfung in der Örtlichkeit beträgt die Weichenöffnung am Maststandort 0,58 m. Mit dem Standort des Mastes N62-9 ist die entsprechend EP geplante Anordnung der Kettenwerke über der Kr 365 und W 366 nicht regelkonform möglich. Es ist eine andere technische Lösung oder ein zusätzlicher neuer Mast erforderlich. // MKA294: Entsprechend der Ausschreibung soll in der Bph. 3.1 im Bft Dresden- Altstadt ein Kettenwerk über den Weichen W105 bis W110 neu errichtet werden. Das neue Kettenwerk kreuzt 3 Kettenwerke mit jeweils unterschiedlichen Schaltgruppen. Dafür sind 3 Streckentrenner erforderlich, im Entwurf sind nur 2 dargestellt. Für das neue Kettenwerk soll am Mast 205 ein neuer Mehrgleisausleger errichtet werden. Dafür ist ein Mast mit einer Länge von 11,00 m oder 12,50 m erforderlich. Der Bestandsmast 205 hat ein-e Höhe von 7,00 m über SOK. Die im Entwurf geplante Lösung ist unvollständig und technisch nicht regelwerks-konform ausführbar. Es ist eine Fortschreibung des Entwurfs und Berücksichtigung in der AP erforderlich.
- 06.05.2025 MKA244: AO166: Der direkte Fahrweg 53,54 -> BG1 -> W977 -> W910 -> Gleis 26-> DKW32 war zeitweise nicht mehr möglich, da die DKW 329 im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ausgebaut wurde. Diese Umbaumaßnahme wurde nicht vorher besprochen und war somit niemandem im Projekt bekannt. Um dennoch die für die IBN der Bph 1.3.2 notwendigen Logistikfahrten durchführen zu können, wurde ein Interimsfahrweg über Gleis 53-> W715 in den Bahnhof Friedrichstadt eingerichtet. Dafür wurde die Stilllegung der Weiche 715 aufgehoben, Spurhalter eingebaut und der Prellbock im Gleis 53 wurde ausgebaut. Dieser Fahrweg konnte dann ab 08.10.2024 nachmittags genutzt werden. Dafür war eine zusätzliche Koordination von 2 Tagen durch einen Bauleiter notwendig. Nach Beendigung der Umbaumaßnahme am 12.10.24 wurde der Prellbock wieder eingebaut und der Interimsfahrweg wieder verschlossen. // MKA245: Im Zuge der Oberleitungsarbeiten muss im Gleis 322 ein Prellbock ausgebaut werden um im Bereich hinter dem Prellbock, eine Gründung herzustellen, einen Mast zu stellen und das Kettenwerk anzuhängen. Da der Bestandsprellbock nicht den aktuellen DB Anforderungen entspricht, darf er nicht wieder eingebaut werden. Aus diesem Grund soll seitens der ARGE ein neuer Prellbock geplant, berechnet, geliefert, ins Gleis 322 verfahren und eingebaut werden. // MKA273: Im Zuge der Durchführung der Kampfmittelsondierarbeiten wurden in der Achse 30 des Krbw Hohlräume festgestellt. Es handelt sich um den Bereich hinter dem Widerlager A 30 der Gleisachsen 362 und 363. Mit Hinblick auf die später herzustellenden Verpressanker wurde mittels einer zusätzlichen Bohrung überprüft, ob sich der Hohlraum lediglich im Bereich der Verbauachse befindet oder noch weiter in Gelände reicht. Auch bei dieser Bohrung wurde der Hohlraum angetroffen. Da zu diesem Zeitpunkt die Größe des Hohlraums nicht definieren werden konnte und die Gefahr einer Bodenabsackung im Zuge der Sondierarbeiten zu groß war, wurde entschieden, die Arbeiten für die Kampfmittelsondierung einzustellen. Am 12.12.2024 wurde die BÜW des AG telefonisch (Frau Welde und Frau Hartmann) entsprechend informiert. Weitere zielführende Untersuchungen fanden in der 51. KW 2024 durch die BÜW E & C statt. Der Hohlraum mit Wasserfüllung wurde bestätigt. Im Zusammenhang mit dem Hohlraum fallen zusätzliche Leistungen an. - Folgekosten aus der Behinderung gemäß Anzeige Nr. 053 - Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hohlraumerkundung (Vorbereitung und Unterstützung der Erkundung, Auspumpen des Hohlraumes...) - Aufwendungen, die sich aus der Festlegung des AG zum weiteren Umgang mit dem Hohlraum ergeben. - Verfüllung des Hohlraums // MKA281: Das Gleis 351 ist bis zur Weiche 104 ab der Bauphase 2.2 (08.12.24) als Baugleis eingerichtet und wird in der Bauphase 2.2 umgebaut. Nach dem Rückbau diese Bestandsgleises sind im Zuge der angepassten Trassierung Tiefbauarbeiten, Oberbauarbeiten und OLA-Leistungen für den Gleisneubau geplant. Weiterhin wird der Baugleisbereich als Baufreiheitsmaßnahme für den Bau der Stützwand bahnrechts km 0,753 - km 0,799 (6258) des Kreuzungsbauwerkes benötigt. Die Bauphhase 2.2 umfasst ca. 14 Monate Bauzeit. Einkürzung des Baufeldes zur Ermöglichung betrieblich erforderlicher Rangierfahrten zwischen DA Abf (Bf Dresden Altstadt Abstellbahnhof) und DA Gbf (Bf Dresden Altstadt Güterbahnhof). Aufgrund dieser Änderung müssen die geplanten Arbeiten in eine spätere Bauphase verschoben werden. Darüber hinaus werden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Anpassung LST-Planung PT1 - Betriebsstellen DH und DA - Anpassung der OLA-Einspeisung für den in Betrieb zu haltenden Gleisabschnitt Gleises 351 - Anpassungen von Gleisquerungen im benannten Bereich - für den Umbau des Gleises 352 wird ein zusätzlicher Verbau zwischen Gleis 351 und 352 erforderlich. Ab der Bauphase 2.2 wird die Strecke 6258 mit den unterführten Gleisen 351 und 352 für den Neubau des Kreuzungsbauwerkes für ca. 17 Monate bis zur Bauphase 3.3 komplett gesperrt. Zugfahrten in und aus Richtung Freital/Werdau können ausschließlich über das Gleis 358 zum Dresden Hauptbahnhof geführt werden. Damit ist die Verfügbarkeit des Gleises 358 für die Aufrechterhaltung des Betriebes von außerordentlicher Bedeutung. Betrieblich ist es weiterhin zwingend notwendig, Rangierfahrten zwischen DA Abf und DA Gbf abzuwickeln. Aufgrund der Fahrmöglichkeiten zwischen DA Abf und DA Gbf sind zwingend Umsetzfahrten in Richtung Hauptbahnhof erforderlich. Nach aktueller Planung wäre dies nur möglich, wenn man in das Gleis 358 rangieren würde. Da dies aber das letzte in Betrieb befindliche Streckengleis zwischen Dresden Hauptbahnhof und Dresden Plauen ist 1 erfolgen. Ohne die Anpassung des Baubereichs Gleis 351 ist die Sicherstellung des aktuellen Bahnbetrieb nicht gegeben. // MKA295: Die Wetterlage/Witterung für die eingetakteten Sperrpausen (im Winterzeitraum) konnte im Generellen abgeschätzt werden, jedoch handelt es sich mit dem zeitlich vorgegebenen Abstand von min. 4 Tagen um eine Schätzung/Beurteilung von Wetter. Die Einschätzung der Witterung für die letzte Schicht war, dass die Witterung sich so gestaltet, dass die Stopfarbeiten durchgeführt werden können. // MKA296: Bei der Herstellung des Verbaues an der Achse 30 des Kreuzungsbauwerks wurde im Bereich des OLA - Mastes 63-25 ein gemauerter und teilverfüllter Hohlraum angetroffen. Gemäß Festlegung des AG ist der Hohlraum zu beräumen, der angrenzende Bereich auf weitere Hohlräume zu prüfen und im Anschluss zu verdämmen. - Teilrückbau Verbauausfachung - Beräumung des Hohlraumes - Kontrolle des angrenzenden Verbaubereichs auf weiteren Hohlraum - Herstellung Verbauausfachung und Verdämmung des Hohlraumes
- 11.04.2025 IAus betrieblichen Gründen ist das Abstellen von Fahrzeugen unter OLA im bauzeitlich gekürzten Gleis 351 erforderlich. Folgende Änderungen zur Erstellung einer 1. Änderung zur AP Bph. 2.1: • Änderung der OL- Masttafel, Kettenwerksaufstellung • Änderung Lage-, Erdungs-, Schalt-, Querprofilplan • Neubau bauzeitliche Kettenwerksverankerung am Gleis 351 mit Einfall Schalter S441 Der erfroderliche Einbau der ZRDV resultiert aus der finalen Abnahmeprüfung LST und wurde erst unmittelbar vor Inbetriebnahme der Weichen als Auflage festgelegt.
- 03.04.2025 AO 192 Gemäß Ausschreibungsplan STW1 ist die Dienstweg OK = SOK d.h. die Geländerhöhe befindet sich 1,00 m über SOK, gemäß Ausschreibungsplan Krbw ist die Dienstweg OK = der Schotterbett OK, d.h. die Geländerhöhe befindet sich 80 cm über SOK. Entsprechend ergibt sich zwischen STW 1 und Krbw ein Höhensprung des Geländers. Der Höhensprung des Geländers muss entsprechend angepasst/ verzogen werden. Folgende Mehrkosten entstehen: - Mehraufwendungen Planung - Mehraufwendungen Ausführung AO 179 In Bauphase 1.3.2 ist der Einbau der Weichen 501/ 502 vorgesehen. Dafür ist Gleis 505 zwischen km 63,565 bis km 63,624 zurückzubauen. Der WA der W502 liegt bei km 63,607. Bei einer Weichenlänge von 33,2 m sowie 15 m B90- Schwellen vor dem WA und einem Weichenendteil von ca. 7 m ist damit der Ausbaubereich abgedeckt. Für den Einbau ist nur die Weiche 502 zwischen km 63,574 bis km 63,607 im LV berücksichtigt. Für den Einbau in Gleis 505 ist der Bereich der B 90- Schwellen vor dem WA mit 15 m berücksichtigt.
- 25.03.2025 LÄ191 Im Rahmen des Nachweises des Teilabbruches durch den Planer wurde festgestellt, dass das Widerlager Achse 10 keine Sicherung des Bestandes benötigt. Das Widerlager Achse 30 benötigt allerdings eine Sicherung durch Anker. (siehe hierzu Plan: KDH_AP_BP220_KRBW_IB_120_921-a_004_Kreuzungsbauwerk EÜ km 63,215_Ankerversetzplan_Bestand A30 West) Folgende Mehraufwendungen sind damit verbunden: - Planungsaufwendungen für die Planung der zusätzlichen Anker am WDL A 30 (Bestand) - Herstellung (einschl. des Kernens des Bestandswiderlagers) und Spannen der Anker - Mehraufwendungen beim Abbruch WDL A 30 2. BA durch den Rückbau der Anker
- 20.03.2025 VAE293_ Umplanung OLA infolge geänderter Trassierung der Weiche 366 sowie Kr 365. Mit Datenübergabe 129Trassierung Weichenerneuerung Mittelhalle 2022 vom 30.01.2025 wurde festgestellt, dass die Trassierung im Bereich Gleis 263 von den ursprünglich übergebenen Planungsgrundlagen abweicht (Ivl- Plan 6258 DN). Diese Trassierung wurde in der Entwurfsplanung Oberleitung (EP OLA) nicht berücksichtigt. Der OL- Mast N62-9 wurde entsprechend EP OLA so geplant, dass der Mast bei einer Öffnung der Weiche 366 von 0,40 m angeordnet wurde. Nach der jetzt vorliegenden Trassierung und einer Überprüfung in der Örtlichkeit beträgt die Weichenöffnung am Maststandort 0,58 m. Mit dem Standort des Mastes N62-9 ist die entsprechend EP geplante Anordnung der Kettenwerke über der Kr 365 und W 366 nicht regelkonform möglich. Es ist eine andere technische Lösung oder ein zusätzlicher neuer Mast erforderlich. VAE294_Entsprechend der Ausschreibung soll in der Bph. 3.1 im Bft Dresden- Altstadt ein Kettenwerk über den Weichen W105 bis W110 neu errichtet werden. Das neue Kettenwerk kreuzt 3 Kettenwerke mit jeweils unterschiedlichen Schaltgruppen. Dafür sind 3 Streckentrenner erforderlich, im Entwurf sind nur 2 dargestellt. Für das neue Kettenwerk soll am Mast 205 ein neuer Mehrgleisausleger errichtet werden. Dafür ist ein Mast mit einer Länge von 11,00 m oder 12,50 m erforderlich. Der Bestandsmast 205 hat ein-e Höhe von 7,00 m über SOK. Die im Entwurf geplante Lösung ist unvollständig und technisch nicht regelwerks-konform ausführbar. Es ist eine Fortschreibung des Entwurfs und Berücksichtigung in der AP erforderlich.
- 05.02.2025 281_Das Gleis 351 ist bis zur Weiche 104 ab der Bauphase 2.2 (08.12.24) als Baugleis eingerichtet und wird in der Bauphase 2.2 umgebaut. Nach dem Rückbau diese Bestandsgleises sind im Zuge der angepassten Tras-sierung Tiefbauarbeiten, Oberbauarbeiten und OLA-Leistungen für den Gleisneubau geplant. Weiterhin wird der Baugleisbereich als Baufrei-heitsmaßnahme für den Bau der Stützwand bahnrechts km 0,753 - km 0,799 (6258) des Krezungsbauwerkes benötigt. Die Bauhphase 2.2 umfasst ca. 14 Monate Bauzeit. Einkürzung des Baufeldes zur Ermöglichung betrieblich erforderlicher Rangierfahrten zwischen DA Abf (Bf Dresden Altstadt Abstellbahnhof) und DA Gbf (Bf Dresden Altstadt Güterbahnhof). Aufgrund dieser Änderung müssen die geplanten Arbeiten in eine spätere Bauphase verschoben werden. Darüber hinaus werden folgende zusätzliche Leistungen erforderlich: - Anpassung LST-Planung PT1 - Betriebsstellen DH und DA - Anpassung der OLA-Einspeisung für den in Betrieb zu haltenden Gleisabschnitt Gleises 351 - Anpassungen von Gleisquerungen im benannten Bereich - für den Umbau des Gleises 352 wird ein zusätzlicher Verbau zwischen Gleis 351 und 352 erforderlich. Ab der Bauphase 2.2 wird die Strecke 6258 mit den unterführten Gleisen 351 und 352 für den Neubau des Kreuzungsbauwerkes für ca. 17 Monate bis zur Bauphase 3.3 komplett gesperrt. Zugfahrten in und aus Richtung Freital/Werdau können ausschließlich über das Gleis 358 zum Dresden Hauptbahnhof geführt werden. Damit ist die Verfügbarkeit des Gleises 358 für die Aufrechterhaltung des Betriebes von außerordentlicher Bedeutung. Betrieblich ist es weiterhin zwingend notwendig, Rangierfahrten zwischen DA Abf und DA Gbf abzuwickeln. Aufgrund der Fahrmöglichkeiten zwischen DA Abf und DA Gbf sind zwingend Umsetzfahrten in Richtung Hauptbahnhof erforderlich. Nach aktueller Planung wäre dies nur möglich, wenn man in das Gleis 358 rangieren würde. Da dies aber das letzte in Betrieb befindliche Streckengleis zwischen Dresden Hauptbahnhof und Dresden Plauen ist und entsprechende Kapazitäten nicht zur Verfügung stehen, müssen die entsprechenden Rangierbewegungen über das Gleis 351 erfolgen. Ohne die Anpassung des Baubereichs Gleis 351 ist die Sicherstellung des aktuellen Bahnbetrieb nicht gegeben.
- 05.02.2025 AO 189: zusätzliche Leistungen für das Stopfen von Weichen im Baufeld Projekt KDH
- 05.02.2025 146_ Der direkte Fahrweg 53,54 -> BG1 -> W977 -> W910 -> Gleis 26-> DKW32 war zeitweise nicht mehr möglich, da die DKW 329 im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ausgebaut wurde. Diese Umbaumaßnahme wurde nicht vorher besprochen und war somit niemandem im Projekt bekannt. Um dennoch die für die IBN der Bph 1.3.2 notwendigen Logistikfahrten durchführen zu können, wurde ein Interimsfahrweg über Gleis 53-> W715 in den Bahnhof Friedrichstadt eingerichtet. Dafür wurde die Stillegung der Weiche 715 aufgehoben, Spurhalter eingebaut und der Prellbock im Gleis 53 wurde ausgebaut. Dieser Fahrweg konnte dann ab 08.10.2024 nachmittags genutzt werden. Dafür war eine zusätzliche Koordination von 2 Tagen durch einen Bauleiter notwendig. Nach Beendigung der Umbaumaßnahme am 12.10.24 wurde der Prellbock wieder eingebaut und der Interimsfahrweg wieder verschlossen.
- 29.01.2025 054 - Neben den fehlenden Konstruktionsvorgaben der Bohrpfahlgründungen für Eckstielmasten mit Abmessungen von > 100x12 ist die schienengebundene Bohrtechnik bei den vorliegenden Bodenverhältnissen nur begrenzt einsetzbar. Die Bohrkronen sind für den wiederstandsfähigen Fels nicht ausreichen. Zudem sind einige Gründungspunkte nicht im Radius des vorhandenen Borhgerätes. Aus diesen Gründen wird anstelle der Bohrrohrgründung eine Ortbetongründung angesetzt.
- 28.01.2025 LÄ186 Erweiterung des Darstellungsbereiches der Schaltpläne OLA bis zu den Bf-Trennungen (gesamte Speiseinsel). Erstellung der Schaltpläne OLA je EBSÜ-Änderung der gesamten Speiseinsel Dresden Hbf einschl. der Änderungen BV Dresden Altstadt GE/WE Komplex. Farbliche Kenntlichmachung der Speisung im Stromlaufplan.Diese Leistungen sind im Zusammenhang mit benachbarten Bauvorhaben notwendig. Bedingt durch die zeitliche Verschiebung des Bauvorhabens KDH sind diese Leistungen zusätzlich erforderlich.
- 28.01.2025 LÄ166 Der direkte Fahrweg 53,54 -> BG1 -> W977 -> W910 -> Gleis 26-> DKW32 war zeitweise nicht mehr möglich, da die DKW 329 im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme ausgebaut wurde. Diese Umbaumaßnahme wurde nicht vorher besprochen und war somit niemandem im Projekt bekannt. Um dennoch die für die IBN der Bph 1.3.2 notwendigen Logistikfahrten durchführen zu können, wurde ein Interimsfahrweg über Gleis 53-> W715 in den Bahnhof Friedrichstadt eingerichtet. Dafür wurde die Stillegung der Weiche 715 aufgehoben, Spurhalter eingebaut und der Prellbock im Gleis 53 wurde ausgebaut. Dieser Fahrweg konnte dann ab 08.10.2024 nachmittags genutzt werden. Dafür war eine zusätzliche Koordination von 2 Tagen durch einen Bauleiter notwendig. Nach Beendigung der Umbaumaßnahme am 12.10.24 wurde der Prellbock wieder eingebaut und der Interimsfahrweg wieder verschlossen. // LÄ174 Gem. der Regelzeichnung EII 10.08.01 Eingrabmast 4m LpH für nGgB sind die Gründungen bis 1,50m unter GOK zu führen und erfordern infolge der angeschweißten Fußplatte 300x200mm sowie der Kabeleinführungen 395x100mm ein Rohrdurchmesser d=500mm mit entsprechender Betonsohle. Die unter Bau-Soll genannten Leistungen sind bisher vertraglich nicht geregelt. Als wesentliche Abweichungen sind der erhöhte Baugrubenaushub und die damit in Verbindung stehende Entsorgung, die Beschaffung des Materials mit geänderter Dimensionierung der Vollwandrohre in Länge und Durchmesser und die geänderten/erhöhten Leistungen zum Verfüllen der Baugrube einschl. Schüttgut und Betonsohle zu nennen. Darüber hinaus erhöht sich die Stückzahl in Pos.76.6.60 von 19 St. auf 42 St. (gem. AP GfB Abstellgleise Gl.322-328). Diese Änderungen sind sowohl durch Änderungen im Regelwerk als auch durch vertiefende Betrachtung im Rahmen der AP bedingt.
- 15.01.2025 159-Gemäß PT1- Planung soll beim Bauphasenwechsel Bph 2.1 - Bph 2.2 die Gleissperre SGsXII in Dresden Altstadt von der Weiche 168 in die Weiche 169 versetzt werden. Dafür müssen Gleisbauleistungen parallel zu den LST-Arbeiten erfolgen. Um den Umbau zu realisieren müssen unter anderem Schwellen Verschlagen werden, Rippenplatten von der Weiche 168 in die Weiche 169 umgebaut werden, inkl. Neubohren der Holzschwellen nach Anzeichnung durch LST usw. Dies wurde im Zuge der größeren Planungstiefe der AP erst erkennbar.
- 15.01.2025 156- Nach der Montage von W514 und W517 gab es beim Anbau der LST-Baustoffe Bedenken von Seiten des An´s, trotz korrektem Einbau oberbauseitig und LST-seitig. Zur Klärung dieser Bedenken und wurde umgehend Fachpersonal vom Hersteller der Weichenfahrbahn Voestalpine auf die Baustelle geordert. Dies war notwendig, um den Bauablauf nicht länger wie nötig zu stören.
- 15.01.2025 164- Die am Gleis 360 vorgefundenen Stufenfundamente wurde deutlich tiefer als 0,8 m unter EOK abgebrochen. Die massiven Stufenfundamente sind ca. 1,20 m tief und mit massiven Anschlüssen auf Peiner Stahlträger gegründet. Auf Grund des notwendigen Bodenaustausches ist ein Ausbau bis 2,0 m unter SO notwendig. Durch die Stahlträger in den Fundamenten sowie die Verankerung der Träger in den Fundamenten ist der Abbruch deutlich aufwändiger als bei einem Fundament ohne Tiefgründung. Außerdem sind Brennarbeiten für den Ausbau der Stahlträger notwendig Dies war erst im Zuge der Bauausführung erkennbar.
- 08.01.2025 MKA218: Im Rahmen der Herstellung der Querung km 0,515 im URV wurde auf der Strecke von der Startgrube Nord zur Zielgrube kurz vor der Stützwand ein Hindernis aus Beton getroffen. Ein Durchbohren war nicht möglich. Infolgedessen musste im Bereich des Gl. 380 am km 0,515 das Gleis geöffnet werden (Schwellen verschlagen), der Querungsbereich geöffnet, die Stützwand untergraben und das Betonhindernis im Querungsbereich händisch beseitigt werden. MKA199: Gemäß der freigegebenen Planung(KDH_AP_BP122_GA_OB_002_111) der Bauphase 1.2.2 ist im Gleis 382 zusätzlich der Umbau des Gleises von km 0,353 - 0,392 geplant. Diese Änderungen der AP zum Entwurf ergeben sich gemäß Erläuterungsbericht aufgrund der zusammenhängenden Tragschichten. Die PSS des Gleises 382 solle zusammen mit der benachbarten Weiche 355 (alt W388) eine einheitliche geneigte Fläche bilden, um die Entwässerung in Richtung der Tiefenentwässerung zwischen den Gleisen 381 und 268 sicherzustellen. (Ergebnis aus Besprechung zu Planerfrage 199). Aus den oben genannten Änderungen ergeben sich für den Umbau der Weichenverbindung folgende Zusatzleistungen: km 0,353 - 0,392 (Länge 39,00m) Vollständiger Gleisrückbau (nicht im LV enthalten) km 0,353 - 0,392 (Länge 39,00m) Vollständige Gleiserneuerung (nicht im LV enthalten) km 0,353 - 0,339 (Länge 39,00m) Belastungsstopfgang (nicht im LV enthalten) MKA200: Gemäß der freigegebenen Planung (KDH_AP_BP122_GA_OB_002_111) der Bauphase 1.2.2 ist im Gleis 380 zusätzlich der Umbau des Gleises von km 0,497 - 0,538 geplant. Diese Änderungen der AP zum Entwurf ergeben sich aus dem AG-seitig geänderten Trassierungsentwurf, welcher negative Hebewerte in diesem Bereich beinhaltet. Um diese Trassierung umzusetzen, muss der gesamte Bereich inkl. Tiefbauarbeiten umgebaut werden (gemäß Erläuterungsbericht AP / Auf Grundlage der Abstimmung mit AG aus Planerfrage 199) Aus den oben genannten Änderungen ergeben sich für den Umbau der Weichenverbindung folgende Zusatzleistungen: km 0,497 - 0,538 (Länge 41,00m) Vollständiger Gleisrückbau (nicht im LV enthalten) km 0,497 - 0,538 (Länge 41,00m) Vollständige Gleiserneuerung (nicht im LV enthalten) km 0,497 - 0,538 (Länge 41,00m) Belastungsstopfgang (nicht im LV enthalten) km 0,497 - 0,538 (Länge 41,00m) Tiefbauarbeiten (Einbaudicke KG1 30cm) MKA224: Aufgrund der verschobenen neuen Gleislagen gegenüber der Altgleise gemäß Trassierungsentwurf befindet sich die Weiche W519 inkl. des dort herzustellenden Gleisanschlusses zu nah am in Betrieb befindlichen alten Nachbargleis 360 und der in diesem Gleis befindlichen W504. Da als Sicherungsmaßnahme durch die BZS eine feste Absperrung auf 2,10m festgelegt wurde und diese FA in der Weiche aufgrund der Schienen im abzweigenden Strang nicht hergestellt werden kann, müssen diese abzweigenden Schienen im Vorfeld ausgebaut werden. Weiterhin müssen im abzweigenden Strang die Holzschwellen abgesägt werden um die Baufreiheit für das neu zu bauende Gleis (inkl. Schotterhalterung) herzustellen. In diesem Zusammenhang soll die Weiche 504 auf Forderung des ALV im geraden Strang mittels Anbaustopfgerät gestopft werden, um die Gleislagestabilität zu gewährleisten. Diese notwendigen Anpassungen waren erst im Zuge der größeren Planungstiefe der AP erkennbar. MKA227: Für die zu verlegenden Kabel reicht das vorhandene Kabelgefäßsystem auf der Nordseite des Gl. 314 nicht aus. Außerdem müssen die neuen Kabel entlang des Gleises 313 zum Hauptbahnhof geführt werden (Anbindepunkt). Somit wurde eine Querung des Gl. 314 ca. bei km 63,0 (Strecke 6240) zur Verlegung der Kabel in Richtung Gl. 313 notwendig. Dies wurde im Zuge der größeren Planungstiefe der AP erst erkennbar.
- 08.01.2025 MKA196: Gemäß der freigegebenen Planung (KDH_AP_BP122_GA_OB_002_111) der Bauphase 1.2.2 ist der Umbau der Weichenverbindung von km 0,462 bis km 0,473 (Länge 11 m) geplant. Diese Änderungen der AP zum Entwurf ergeben sich aus den AG-seitig erstellten Weichenverlegeplänen der Weichen W393 und W395 in der die Weichenverbindung mit durchgehenden W10003 Weichenschwellen festgelegt wurden. (bauseits bereits vorhanden) Aus den oben genannten Änderungen ergeben sich für den Umbau der Weichenverbindung folgende Zusatzleistungen: km 0,462 - km 0,473 (Länge 11,00m) Belastungsstopfgang (nicht im LV enthalten) MKA223: Im Zusammenhang mit den HLV-Rückbauarbeiten muss der Ausbau der Verbindungsgleise zwischen der Kreuzung Kr500 und den Weichen W498 und W504 durchgeführt werden. Es handelt sich um die Verbindung Weichen-ende W498 (km 63,471) bis Kreuzungs-ende Kr502 (km 63,483) von 12m Länge und die Verbindung Kreuzungsende Kr500 (km 63,516) bis Weichenende W504 (km 63,530) von 14m Länge. Die dort ausgebauten Stoffe müssen mit zusätzlicher Logistik auf den Umschlag-platz nach Dresden Friedrichstadt gefahren werden und dort entladen werden. Die Leistung ist entsprechend der Stationierung nur für den eigentlichen Weichenbereich ausgeschrieben, die Verbindungslängen fehlen. MKA232: Der Umbau der Weichenverbindung zwischen dem Weichenende W501 (neu W517) (km 63,561) und dem Weichenende W502 (neu W519) (km 63,574) muss im Zusammenhang mit dem Umbau der Weichen W501 (neu W517) und W502 (neu W519) ausgeführt und später im Belastungsstopfgang mit gestopft werden. Die Leistungen sind entsprechend der Stationierung nur für Zungenvorrichtung, Mittelstück und Herzstück der Weiche ausgeschrieben. Die gegenüber liegenden Endteile mit einer Baulänge von ca. 13,20 m bei der Weichenform fehlen.
- 02.12.2024 MKA 189 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war weder der Umfang der Umbauten in der UZ Dresden Hbf noch der Umfang der in die Software einzuarbeitenden Differenzenliste nicht abschätzbar. MKA 219 Bestandsignales 380Y ins Gleis 380 festgestellt. Das Bestandssignal musste einschließlich Fundament umgesetzt werden.
- 29.11.2024 AO 117 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde. AO 122 Aufgrund Anpassung der Trassierung und Berücksichtigung der vor Ort befindlichen Gleisneigung müssen die Prellböcke neu geplant und berechnet werden, woraufhin in beiden Gleisen ein Prellbock Typ 6 erforderlich wird. Dieser Typ 6 Prellbock erfordert beim Einbau entgegen des ursprünglich geplanten Typ 4 einen erhöhten Arbeitsaufwand aufgrund der zusätzlichen Bremselemente. Die Lieferung erfolgt durch den AN. Aufgrund des Bauzustandes muss der GEA im Gleis 329 aufgrund von technischer Notwendigkeit durch einen neuen Prellbock ersetzt werden. AO 144 Aufgrund der bauzeitlichen Umbauten des Mastes 63-15a ist die statische Belastung zu groß auf die bestehende Verankerung. Um den statischen Beanspruchungen gerecht zu werden ist eine zusätzliche Rückverankerung mit einem Schraubenanker unerlässlich. aktuell
- 28.11.2024 MKA 139 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war nicht absehbar, dass der AN die zusätzlichen Leistungen erbringen kann und damit die Beistellugen der Leistungen nicht erforderlich ist.
- 25.09.2024 190 - Im Zuge der vertieften Betrachtung der Ausführungsplanung wurde festgestellt, dass hinter der Weiche 394 bei km 0,4+83 eine zusätzliche Kabelquerung notwendig ist und die ursprünglich geplante Kabelquerung bei km 0,5+20 in zwei Querungen aufgeteilt werden, um den Richtlinien Ril 836.4502 Abs 2 Pkt. (2) zu entsprechen.
- 25.09.2024 AO102 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde. AO107 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 25.09.2024 AO 119 - Im Rahmen der Bauphase 1.2.2 im Bauvorhaben Kreuzungsbauwerk Dresden Hauptbahnhof vom 21.07. - 31.08.24 sollen im Baufeld Zungenbiegearbeiten durch den Zungenbieger des AN stattfinden. Eine Gestellung über das Weichenwerk im Auftrag der DB ist nicht möglich. Die Leistung ist zur Einhaltung der Abnahmewerte der Weichen erforderlich. AO 118 - Das bestehende Versorgungskabel muss zur Schaffung von Baufreiheit umverlegt werden. Diese regelkonforme Umverlegung erfordert die Erstellung eines zusätzlichen Kabeltrogs, der das Versorgungskabel der Weichenheizstation aufnimmt. Der wird mit den dafür notwendigen Biegeradien neben dem bestehenden Kabeltrog errichtet. Während der Bauausführung wurde ein Verbindungskabel zwischen Trafostation und Hauptverteilung Dresden- Altstadt vorgefunden. In den zur Verfügung stehenden Bestandsplänen war die Lage des Kabels nicht verzeichnet. Um Baufreiheit zu schaffen, muss das Kabel umverlegt werden. Ohne die Einrichtung eines zusätzlichen Kabeltrogs zur Aufnahme des Versorgungskabels kann die Weichenheizung nicht wieder in Betrieb genommen werden, wodurch ein sicherer Bahnbetrieb nicht möglich ist. Eine Nutzung des bestehenden Kabeltroges ist aufgrund der notwendigen erhöhten Biegeradien nicht möglich. 192 - Die geforderten Festigkeitswerte konnten auf dem Planum im Bereich der Gleise 340/380 km 63,350 - 63,400 nicht nachgewiesen werden. Ein Bodenaustausch in diesem Bereich ist notwendig, um die Stabilität, Sicherheit und Dauerhaftigkeit der Gleisanlagen zu gewährleisten.
- 21.08.2024 181 - In der Abstimmung der AP zwischen LST+ OLA ist die Anpassung der Streckentrennung Gleis 351/ 352 notwendig. 182 - Umplanung der Standorte von Masten und MGL - Auslegern zur Einhaltung der Signalsicht für geänderte Signalstandorte am Gl. 351 Mit Protokoll vom 06.02.2024 wurde festgelegt, dass die die Hängesäulen an den Masten N0-8, N0-10 und N0-12 bahnlinks des Gleises 351 anzuordnen sind. Für Mast N63-25 wurde festgelegt, dass die Hängesäule zwischen Gleis 361 und 362 anzuordnen ist. Für diese Änderungen sind längere Maste und Mehrgleisausleger sowie größere Fundamente erforderlich. Es entsteht größerer Aufwand für die Montage. Die Änderungen sind in den Plänen darzustellen. 173 - Die Neuerrichtung des Mischwasserkanals wurde auf Grundlage von Bodenerkundungen und den in diesem Zusammenhang erstellten Baugrundgutachten geplant. Aufgrund dieser Unter-suchungen wurden die Trasse des Durchlasses sowie das entsprechende Herstellungs verfahren (Microtunneling) gewählt. Trasse und Herstellungsverfahren sind auf Basis des Baugrundgutachtens definiert. Erst nach Erstellung der Start und Zielgrube konnte mittels Pilotbohrungen in Vortriebsachse die Trasse konkret auf Störstellen im Untergrund untersucht werden. Beim Pilotverfahren wird physisch nach Hindernissen im Baugrund gesucht. Anschließend wird mittels Sonden nach Kampfmitteln erkundet. Bei dieser Untersuchung wurde ein Hindernis im Zusammenhang mit Kampfmittelverdacht und ein Hohlraum entdeckt. Für den Leistungserfolg des Bauvorhabens ist es nunmehr erforderlich den Hohlraum zu verdämmen und das Hindernis über eine offene Baugrube mit Verbau zu entfernen. 23 - Gemäß Schreiben Nr. 043 der DB AG vom 03.02.2023 und Übergabe Planungsgrundlage 010, sind das Kreuzungsbauwerk und der Pumpenschacht an die zukünftige Trassierung der Sachsen-Franken Magistrale anzupassen. Dies ist keine vertragliche Grundleistung. Im Detail muss die ausgeschriebene Bauwerksgeometrie des Kreuzungsbauwerks sowie die globale Lage des Pumpenschachts erneut angepasst werden. Die Bauwerksgeometrie sowie die globale Lage sind Teile der Planungsgrundlagen, d.h. durch die neuerlichen angeordneten Anpassungen und Abstimmungen mit der DB Netz AG (EBA) verzögert sich der Planungsfortschritt erheblich.
- 20.08.2024 151 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 16.07.2024 LÄ044: Die Fortschreibung der PT1-Planung BZ 1.3.1 war zur Angebotsabgabe nicht bekannt und ist zur Erreichung des Projektzieles erforderlich. // LÄ041: Zu den Leistungen fehlen entsprechende Leistungspositionen im Vertrag.
- 16.07.2024 LÄ131: Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 15.07.2024 LÄ100_ Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 12.07.2024 161 - Zusätzlich entstehen folgende wesentliche Änderungen zur Ausschreibung: - Auflösen Joch in zwei Einzelmaste N62-20, N62-21 - Verschiebung der Maste N62-20, N62-21 nach Erfordernis Gleislage - Entfall der Ausleger über 3 Gleise - Umbau der SL DNS1/2 F-Bahn auf gleiszugewandte Seite - Neubau der Schalter 484 und 463 - Neubau Ausleger am Mast 62-49 (mit vers. Isolation) - Entfall Neubau Fundament und Mast E62-51 Es werden folgende zusätzlichen Planungsleistungen erforderlich: - Erstellung einer Entwurfsplanung Endzustand für die OL-Maste E62-41 bis E62-51 - Ortsbegehung zur Prüfung der Realisierbarkeit des Entwurfes in der Örtlichkeit - Abstimmungen und Besprechungen - Übernahme der Ergebnisse der EP in die Ausführungsplanung OLA Durch die Fortschreibung der EP im Rahmen der AP ist dieser Umstand zu berücksichtigen und für die Umsetzung des Gesamtvorhabens unverzichtbar. 160 - Zur Begehung der OSE-Bestandsanlage am 22.02.2024 wurde festgestellt, dass die bestehenden OSE-Kabel 017 und 018 unter dem Kreuzungsbauwerk (Krbw) verlaufen. Zur Baufeldfreimachung für den Neubau des Krbw ist eine zusätzliche Umver-legung der beiden Kabel erforderlich. Diese Leistung ist in der Ausschreibung nicht beschrieben /nicht ersichtlich. Für die erforderliche Umverlegung ist eine zusätzliche Ausführungsplanung zu erstellen. Die Umverlegung von Bestandskabeln war im Zuge der EP nicht detailliert vorgesehen. Durch die Fortschreibung der EP im Rahmen der AP ist dieser Umstand zu berücksichtigen und für die Schaffung der Baufreiheit unter dem Kreuzungsbauwerk unverzichtbar. 048 - Im Zuge der geforderten gutachterlichen Stellungnahme zur möglichen Abgrabetiefe bei der Herstellung des Trägerbohlverbaus (Einbau der Holzausfachung) nach RIL 836.4302 Abs. 7 wurden die nachfolgenden Empfehlungen ausgesprochen und deren Umsetzung durch Mail des AG vom 07.03.2023 zugestimmt: - Einbau der Holzausfachung von GOK bis 116 m NH76 im Zuge vollständiger Aushub (Böschung) und Einbau eines Trennvlieses an der Verbaurückseite sowie Einbau einer lagenweise verdichteten Rückverfüllung hinter der Verbauwand aus dem Aushubmaterial - Dokumentation des Antreffens der Böden SE und SW im Zuge des Einbaus der Holzausfachung Außerdem ergeben sich aus dem Gutachten weitere zusätzliche Aufwendungen im Rahmen der Verbauherstellung /- unterhaltung: - Sicherung der Verbauflächen gegen Herausrieseln von feinen Sanden, zur Vermeidung von Setzungserscheinungen, - bereichweise muss die Aushubtiefe im Verbaubereich je Lage auf 0,5m begrenzt und in diesen Abschnitten ausgebohlt werden (gegenüber 1,0m geplanter Aushubtiefe). Leistungen sind durch Fortschreibung der EP im Zuge der AP erforderlich. 089 - Erst im Rahmen der PT1-Planung sowie im Austausch mit dem Autor der Til 819.1310 für die Betriebsstelle Dresden Altstadt wurde festgestellt, dass zur Herstellung einer dem aktuellen Regelwerk entsprechenden Lösung das Signal um ca. 16m versetzt weden muss. Dies war im Rahmen der EP nicht ersichtlich und offenbarte sich erst bei einer Erhöhung der Planungstiefe im Rahmen der AP. 18 - Mit Wirkung zum 16.01.2023 ist eineAktualisierung der Ril 132.0118 in Kraft getreten. Gemäß Aktualisierung 04 werden umfangreiche Informationen für die Sicherungspläne abgefragt und verarbeitet. Die umfangreichen zusätzlichen Informationen betreffen u.a.: Die dataillierte Beschreibung der Art der Arbeitsstelle, detaillierte Angaben über den zeitlichen Arbeitsfortschritt, Angaben zur Breite des Arbeitsbereichs der Arbeitsstelle in beide Richtungen, Breite der Wege zur Arbeitsstelle und Logistik, Benennung Eingleisstelle, Sammelplatz, Angaben zu Arbeiten beteiligter Dritter, Angaben zum vorgeschlagenen Sicherungsunternehmen sowie Angaben zur zuständigen Sicherungsüberwachung. 165 - Gemäß Entwurfsplanung sowie Bauphasenplanung wird die Weiche 475 ab Bauphase 2.1 nur noch im linken Strang befahren. Es war ursprünglich vorgesehen die Weiche im eingebauten Zustand in Linkslage stillzulegen. Auf Basis der aktuellen Bauzustandstrassierung erfolgt eine Verschwenkung des Gleises, welche nun abweichend von der Entwurfsplanung einen Rückbau sowie Lückenschluss im Bereich der Weiche 475 erforderlich macht. Als Ausführungszeitraum ist das Ende der Bauphase 1.3.2 bzw. Beginn Bauphase 2.1 (Anfang November 2024) vorgesehen.
- 12.07.2024 AO108_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 10.07.2024 LÄ150_ Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 10.07.2024 LÄ137_ Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 10.07.2024 071 - Die Arge KDH baut als erstes und muss daher die bauliche Voraussetzung für die weiteren beteiligten Parteien (Sachsen- Franken-Magistrale, DB Imm) im Baufeld Gleisdreieck Rosenstraße zur Entwässerung herstellen. 038 - Die LV-Position 01.10.0090 „Kabel bauzeitlich umlegen“ ist vertraglich zu Kabel/ Kabelbündel: „aus bis zu 5 Kabeln“ vereinbart. Es wird erforderlich, eine größere Anzahl von Kabeln umzuverlegen.
- 01.07.2024 175 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde. 064 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 19.06.2024 NT159 - Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbringenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 18.06.2024 NT158 - Anpassung Erdungsplanung an den erweiterten Schienenrückbaubereich mit Sammelleitung am Gleis 516 inkl. Anschluss der Maste sowie der Einbau bauzeitlicher Schienen- und Gleisverbinder zur Überbrückung des erweiterten Rückbaubereiches.
- 03.05.2024 AO080_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO074_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Planunterlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO083_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO081_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO020_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO087 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO 024_Die Fremd0berwachung als unabhängige Stelle wurde zur Geologie im vg. Bereich Gleis 360 eingeschaltet und hat die o.g. Feststellungen und Anweisungen getroffen.
- 03.05.2024 AO077_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO082_Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 03.05.2024 AO028_Die statische Nachrechnung der beiden Bestandswiderlager im Zuge der Ausführungsplanung hat ergeben, dass das nördliche Widerlager ohne weitere verbessernde Maßnahmen für den Neuaufbau des Kreuzungsbauwerkes nicht standsicher ist. Zur Ertüchtigung muss eine rückwärtige Verankerung eingebracht werden.
- 08.02.2024 AO 068 Umplanung der OLA-Maste 63-40 und 63-41
- 08.02.2024 AO 039 Absammeln von Amphibien im Bereich des neuen Regenrückhaltebeckens/ Pumpwerks am Kreuzungsbauwerk Dresden-Hbf
- 08.02.2024 AO 073 Änderung final abgestimmter Schaltpläne
- 08.02.2024 AO 059 Mehrlänge Gleisbau Gleis 516 im Zusammenhang mit BW 900
- 08.02.2024 AO 071 Anpassung der Mittelausleger des S-Bahn Gleises 502
- 02.02.2024 AO072 Standhöhe des Verbaus und die Angabe einer Bewertung zum anstehenden Baugrund, ob ein Trägerbohlverbau zulässig ist
- 02.02.2024 AO 069: Erweiterung der prov. Baustellenüberfahrt zur Eingleisstelle (Zusammenhang Änderung RIL 431)
- 02.02.2024 AO066 zus. OLA-Mast N62-18b mit Schalter 557
- 02.02.2024 AO060 Scheinfugen KRBW
- 02.02.2024 AO068 Umplanung der OLA-Maste 63-40 und 63-41
- 02.02.2024 ANO031 Umplanung Einbauort Trenner 7 (Gl. 505) über die EÜ Rosenstraße mit: • Neubau Schalterleitung von Mast N63-39 über Mast 63-41 zu Mast N63-41 • Neubau Schaltereinfall in das Kettenwerk Gl. 505 hinter Trenner 7.
- 02.02.2024 AO 070: Prüfung der bauzetlichen Trenner in der Berleitungsanlage
- 02.02.2024 AO065 zus. OLA-Mast N63-30
- 23.01.2024 Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufes. Die zu erbrigenden Leistungen betreffen unmittelbar die vom AN zu erstellenden Anlagen, sodass eine Vergabe an Dritte zu erhöhtem Abstimmungsbedarf führen würde.
- 05.12.2023 Zum Erreichen des Projektzieles sind die nachgelieferten Weichenfehlteile abzuladen, zu kontrollieren und zwischenzulagern
- 10.11.2023 Aufgrund des plötzlichen Wegfalls des Planprüfers der PT2 Planung wurde das Projekt KDH um ca. ein Kalenderjahr verlängert. Dies hat unter anderem zur Folge, dass Abstellkapazitäten im Dresdner Hauptbahnhof ein weiteres Jahr nicht für den Betrieb zur Verfügung stehen. Um den Eisenbahnbetrieb weitere Möglichkeiten zum Abstellen von Zügen zu ermöglichen, wird die Verlängerung der Elektrifizierung des Gleises 256 notwendig..
- 10.11.2023 Gemäß Bauherrenwunsch.
- 10.11.2023 Als Bauhilfsmaßnahme zur Herstellung der Fußverankerung Bereich Stützwand 1.
Preiseinschätzung
Basierend auf 2.551 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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