Vertrag geändert Büro & Verwaltung
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Dienstleistungsauftrag EU-Oberschwelle Rahmenvertrag
Geändert: Die Änderung ist gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB gerechtfertigt. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags o…

Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern

Goethe Institut e.V. · München · Bayern

Beschreibung

Der Goethe-Institut e.V. plant die Beschaffung einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Produktion von gedrucktem Prüfungsmaterial sowie dessen Weiterverarbeitung gemäß den Vorgaben des Goethe-Instituts. Angestrebt wird der Vertragsschluss mit drei (3) Vertragspartnern. Die Einzelaufträge werden im Rahmen von Mini-Wettbewerben auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergeben. Die Vertragsdauer für die Rahmenvereinbarung beträgt maximal vier Jahre ab Zuschlagserteilung. Unabhängig davon endet die Rahmenvereinbarung durch Ausschöpfung, wenn die Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto) erreicht ist.

Änderungen am Verfahren

2 Aktualisierungen

Der Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.

  1. 📅 Frist verlängert

    Verlängerung der Angebotsfrist

  2. 🧾 Zuschlagskriterien

    Ergänzung der wesentlichen Aspekte der Zuschlagskriterien

Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →

KI-Eignungsanalyse

KI-generiert

Branche: Büro & Verwaltung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rahmenvereinbarung für Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern.
  • Vertragsschluss mit bis zu drei Partnern, Einzelvergabe über Mini-Wettbewerbe.
  • Vertragsdauer maximal vier Jahre oder bis 900.000 EUR netto erreicht sind.
  • Erfahrung im Druckwesen und der Weiterverarbeitung von Materialien nach Vorgaben ist erforderlich.

Gesucht wird eine Rahmenvereinbarung für die Druckproduktion von Prüfer- und Kandidatenblättern für das Goethe-Institut e.V.

mit bis zu drei Vertragspartnern. Die Vergabe erfolgt über Mini-Wettbewerbe.

Weitere Eignungskriterien: Die Laufzeit beträgt maximal vier Jahre oder bis zu einem Auftragswert von 900.000 EUR netto.

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Diese Kurzanalyse ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung und keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Original-Bekanntmachung (oeffentlichevergabe.de). Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.

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📅 Laufzeit endet am 30.04.2028

Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Er kann laut Bekanntmachung bis zu 2× verlängert werden — das Laufzeitende ist dann nicht das Vertragsende. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.

Weitere auslaufende Aufträge ansehen →

Zuschlagskriterien

Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt hat — bekanntgegeben in der Ausschreibung zu diesem Verfahren.

Los 1 · Rahmenvereinbarung: Druck von Prüfer- und Kandidatenblättern
  • Preis 33,3 %

    Gesamtwertungspreis für die Vertragsdauer auf Grundlage fiktiver Abnahmemengen

  • Qualität 33,3 %

    Konzept zur Sicherstellung der Einhaltung von Lieferfristen

  • Qualität 33,3 %

    Arbeitsprobe (Druck)

Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.

Verfahrensverlauf

📅 .ics

Vollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.

  1. Vertragsänderung Sie sind hier

    Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände

    1 Veröffentlichung

    • 26.08.2026 Die Änderung ist gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB gerechtfertigt. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ist eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert. Nach Erwägungsgrund 109 der RL 2014/24/EU bezeichnet der Begriff „unvorhersehbare Umstände“ Umstände, „die auch bei einem nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch den öffentlichen Auftraggeber unter Berücksichtigung der […] bewährten Praxis im betreffenden Bereich […] nicht hätten vorausgesagt werden können.“ Im Einzelnen: • Dass eine Produktaktualisierung oder eine Anpassungsmöglichkeit der Einzelabrufmenge erforderlich werden würde, war für den Auftraggeber zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vergabeverfahrens nicht vorhersehbar. Der Bedarf des Goethe Institut e.V. war in den Jahren zuvor stets zuverlässig gleichgeblieben. Es bestand somit eine bewährte Praxis. Hierfür spricht auch, dass sich der Bedarf über die ersten zwei Jahre der Geltung der Rahmenvereinbarung nicht verändert hat. • Der Gesamtcharakter der Rahmenvereinbarung ändert sich durch die Änderung nicht, da es sich weiterhin um die Produktion und Lieferung von gedrucktem Prüfungsmaterial, insbesondere von Prüfer- und Kandidatenblättern und Baukästen handelt. Dem Auftraggeber wird durch die Änderung lediglich ermöglicht, den genauen Inhalt der Druckaufträge, insbesondere hinsichtlich der Baukästen, und der Einzelabrufmengen entsprechend des neuen Bedarfs anzupassen. Weder wird die geschuldete Leistung durch eine andersartige Leistung ersetzt, noch ändert sich die Art der Beschaffung grundlegend (vgl. Erwägungsgrund 109 RL 2014/24/EU). Diese Regelung ist daher einschlägig. Für den Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB gilt zudem: Gemäß § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB darf die Vergütung in diesen Fällen den Wert des ursprünglichen Auftrages um nicht mehr als 50 % übersteigen. Der Wert des ursprünglichen Auftrags ist in diesem Fall die in § 7 Abs. 2 der Rahmenvereinbarung festgelegte Höchstabrufmenge/das Höchstabrufvolumen von 900.000 EUR (netto). Dieser Höchstwert wurde durch die Änderung nicht betroffen und ist nach wie vor gleich, sodass § 132 Abs. 2 S. 2 GWB eingehalten wird. Unter diesen Voraussetzungen kann eine Auftragsänderung auf den Ausnahmetatbestand des § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB gestützt werden. Die Zulässigkeit der Änderung wird im vorliegenden Fall auch durch die Regelung des § 132 Abs. 3 GWB bestätigt. Denn es handelt sich um eine Änderung, die die Voraussetzungen des § 132 Abs. 3 GWB erfüllt. Diese sind, dass sich der Gesamtcharakter des Auftrags nicht ändert und der Wert der Änderung die jeweiligen Schwellenwerte nach § 106 GWB nicht übersteigt (Nr. 1) und nicht mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes beträgt (Nr. 2). Alle drei Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Dass der Gesamtcharakter des Auftrags gleichbleibt, wurde bereits oben unter 2. dargestellt. Der Höchstwert von 900.000 EUR (netto) wird durch die Änderung der Rahmenvereinbarung nicht geändert. Der Wert der Änderung beträgt somit 0 EUR und überschreitet damit weder die Schwellenwerte nach § 106 GWB, noch beträgt er mehr als 10 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes. aktuell
  2. Vergabeergebnis

    Auftrag wurde zugeschlagen · 77 Tage nach Fristende

    Auftragnehmer (3) Kastner AG · Pinsker Druck und Medien GmbH · Produkt 3 GmbH & Co. KG

Preiseinschätzung

Basierend auf 20 vergleichbaren Vergabeergebnissen:

Unteres Quartil 237.208 €
Median 1.979.372 €
Oberes Quartil 24.967.710 €

Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.

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900.000 €
Auftragsvolumen (Rahmen)

Angebotsfrist 09.04.2024, 11:00 Uhr (abgelaufen)
Auftragsart Dienstleistungsauftrag
Schwierigkeit Mittel KI
Auftraggeber Goethe Institut e.V.
Standort München, Bayern
Veröffentlicht 26.08.2026
CPV-Code 79810000
Unternehmensberatung und -dienstleistungen (Was ist das?)
Erfüllungsort München, Kreisfreie Stadt
Laufzeit 01.05.2024 – 30.04.2028
Verlängerungsoption bis zu 2× verlängerbar

Vergabeberatung
HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH · München

Alert für ähnliche Ausschreibungen
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Vertragsänderung (?)
Modifikation aufgrund unvorhersehbarer Umstände
Vertrag 24.05.2024 (45 T. nach Frist)

Ø Bieter in der Branche 6.6
Methodik & Datenbasis

Historischer Durchschnitt aus 85.320 vergleichbaren Vergaben — keine Prognose für diese Ausschreibung.


Erfasste Abschluss-Meldungen 90%
Methodik & Datenbasis

Anteil der erfassten Verfahren in Büro & Verwaltung mit veröffentlichter Zuschlag-Bekanntmachung. Basis: 5.182 Verfahren. Die tatsächliche Zuschlagsquote liegt typischerweise höher, weil viele Vergabestellen Ergebnisse verspätet oder gar nicht melden.


Markt-Insights

Ø Zuschlagsdauer 23 Tage
Schätzwert-Abweichung -4%
KMU-Bieteranteil 39%

Preis-Kalkulator

Historische Preisdaten für diese Branche in Bayern
Preis-Kalkulator freischalten →


Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Bonn

Hinweis zur Zuständigkeit

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht unbedingt die hier genannte.

Erweiterte Daten

Quelle: oeffentlichevergabe.de · 2/3 Kernfelder

Nicht in der Bekanntmachung: Verfahrensart

Daten korrigieren →

Quelle: oeffentlichevergabe.de

Bekanntmachung über die zentrale Vergabeplattform des Bundes. Vollständige Vergabeunterlagen und Angebotsabgabe auf der Original-Plattform der Vergabestelle:

Vergabestelle

Goethe Institut e.V. · München