AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 16.04.2026 01:37 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9d896c71-5f9c-4497-8732-b94b17c6bf40/

1868-NA-Gerätezuleitungen GST18

Notice-ID: 9d896c71-5f9c-4497-8732-b94b17c6bf40 · Procedure-ID: 059b89f9-4c72-4c54-9c48-34ba12a4beed

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Stammdaten

Auftraggeber
BWI GmbH, Bonn
Veröffentlicht
20.03.2026
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Offenes Verfahren
CPV-Code
31224100 — Elektrische Ausrüstung
Branche
IT & Digitalisierung
Auftragsvolumen (Rahmen)
789.661 €
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Die BWI GmbH erwägt eine Rahmenvereinbarung über den Erwerb und die Lieferung von Gerätezuleitungen sowie Mehrfachsteckdosen (Unter- und Auftisch), Verbindungskabel mit dem Hauptmerkmal der Kaskadierbarkeit mit den Anschlüssen GST18 ® / WIELAND-GST18 ® und CEE 7/3 Type F (nachfolgend zusammen auch "Einzelkomponenten" genannt) und Zubehör wie Haltewinkel sowie Klebepads zu in Höhe von ca. 775.083 Euro (Obergrenze) netto im Wege eines offenen Verfahrens (gem. § 15 VgV) abzuschließen. Der Vertrag wird mit einer Grundlaufzeit von zwei Jahren und einer optionalen Verlängerung von zweimal 12 Monaten abgeschlossen (nach § 21 Abs. 6 VgV).

Lose

2 Lose.

Vertragslaufzeit

Periode
24 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 2× verlängerbar

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Auftrag vergeben
Vertragsabschluss
20.03.2026

Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Bonn

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).