AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Quelle: oeffentlichevergabe.de (https://oeffentlichevergabe.de/ui/de/notices/9dac1cc9-f4dd-40fd-bf3c-2c8cf267ee5b) · Abgerufen am 01.08.2026 03:16 über https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/9dac1cc9-f4dd-40fd-bf3c-2c8cf267ee5b/

Patientenportal (RÜCKVERSETZUNG)

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Stammdaten

Auftraggeber
Bonifatius Hospital Lingen gGmbH, Lingen
Veröffentlicht
08.01.2025
Notice-Typ
Vergabeergebnis
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
CPV-Code
48510000 — Software
Branche
IT & Digitalisierung
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) plant die St. Bonifatius Hospitalgesellschaft die Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme eines digitalen Aufnahme- und Behandlungsmanagements (Patientenportal). Diese Softwarelösung wird als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt und soll die medizinische Versorgung sowie die internen Abläufe modernisieren und effizienter gestalten. Das Projekt wird durch Mittel des Krankenhausstrukturfonds gefördert und zielt darauf ab, den gesamten Patientenpfad digital abzubilden und die Patienten aktiv in den Behandlungsprozess einzubinden. Änderung: Es wird darauf hingewiesen, dass eine reine Cloud-Lösung beschafft werden soll. Keine O-Premise Lösung und auch keine Hybrid-Lösung.

Vertragslaufzeit

Periode
36 Monate
Verlängerungsoption
bis zu 1× verlängerbar

Vergabe-Status

Auftragnehmer
EMENTO GmbH
Vertragsabschluss
17.12.2024
Zuschlagsentscheidung
04.12.2024

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Bieter (1)

Subunternehmer

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).