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Mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS)
VDV eTicket Service GmbH & Co. KG · Köln · Nordrhein-Westfalen · Öffentliches Unternehmen
Vergabe-Ergebnis
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Los 1 VergebenMandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS)🏆 AMCON GmbH · Cloppenburg
- AMCON GmbH · Cloppenburg
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Entwicklung und Betrieb eines mandantenfähigen Produktverantwortlichen-Systems (MPS) basierend auf der (((etiCORE-Spezifikation.
- Das System dient der Überwachung und Bewertung produktbezogener Daten und Prozesse im bundesweiten elektronischen Fahrgastmanagement und Ticketing.
- Kernfunktionen umfassen regelbasiertes Monitoring, Auswertungsmöglichkeiten und die strukturierte Weiterleitung von Informationen an Dritte.
- Das Projekt ist langfristig ausgelegt und erfordert die Integration in bestehende Systemlandschaften.
- Die Ausschreibung richtet sich an Dienstleister mit Expertise in der Softwareentwicklung und im Betrieb komplexer IT-Systeme im ÖPNV-Umfeld.
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Im Rahmen der Umstellung auf die neue Version des Standards "(((etiCORE" ab 2027 soll ein mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS) entwickelt und betrieben werden. Das Sytem unterstützt Organisationen, die im bundesweiten elektronischen Fahrgastmanagement und Ticketing die Rolle des Produktverantwortlichen (Product Owner) wahrnehmen. Produktverantwortlichen-Systeme werden mit der Umstellung auf (((etiCORE fortan als "Product Owner-System" bezeichnet. Gegenstand des Projektes ist sowohl die technische Realisierung als auch der dauerhafte Betrieb des Systems. Das MPS basiert auf der (((etiCORE-Spezifikation, die ein einheitliches und interoperables Rahmenwerk für elektronisches Fahrgastmanagement und Ticketing einschließlich definierter Prozesse und standardisierter Datenformate beschreibt. Das Projekt ist langfristig ausgelegt. Das MPS dient der zentralen Zusammenführung, Überwachung und fachlichen Bewertung produktbezogener Daten und Prozesse über mehrere Bezugsberechtigte (gem. § 3 des Rahmenvertrages MPS) hinweg. Kernfunktion ist ein regelbasiertes Monitoring zur Identifikation von Auffälligkeiten und potenziellen Regelverstößen. Darüber hinaus stellt das System umfassende Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten zu Fahrberechtigungen, Statusinformationen, Transaktionen und Kontrolldaten bereit und unterstützt die operative Umsetzung fachlicher Maßnahmen durch die strukturierte We
Vollständige Beschreibung (2.294 Zeichen)
Die vollständige Beschreibung ist für registrierte Nutzer verfügbar.
Änderungen am Verfahren
3 AktualisierungenDer Auftraggeber hat dieses Verfahren mehrfach aktualisiert — chronologisch, neueste zuerst.
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✏️ Änderung
Die Mindestanforderung bzgl. des Auftragswerts der jeweiligen Referenz (gem. 3.1.3. Nr. 1a) Bewerbungsbedingungen) wurde gesenkt. Anstelle eines bestimmten Auftragswertes pro Jahr muss nur noch das Gesamtprojektkostenvolumen der jeweiligen Referenz (Aufbau, Entwicklung und Betrieb über gesamte Laufzeit) die geforderte Höhe von 400.000 EUR erreichen.
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📋 Eignungskriterien
Ergänzung der Regelungen zu: -Eignungsleihe (2.8 Bewerbungsbedingungen) -Reduzierungskriterien (3.4.2) -Zertifizierung ISO 27001 (3.1.3 Nr. 3) -Zertifizierung ISO 9001 (3.1.3 Nr. 4)
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✏️ Änderung
Änderung 1: Die in den Bewerbungsbedingungen (Ziff 3.4) bereits enthaltenen Reduzierungkriterien wurden der Bekanntmachung hinzugefügt. Änderung 2: Darüber hinaus wird für die Referenz zur Entwicklung und Betrieb (Bewerbungsbedingungen V0.95 unter 3.1.3.1 a) keine Mindesttranskationszahl/Sek mehr gefordert. Stattdessen wird im Unternehmerbogen V0.95 (unter 7.1) lediglich die Angabe der tatsächlichen Transkationen/Sek erforderlich.
Maßgeblich ist stets die Original-Bekanntmachung beim Auftraggeber. Vollständiger Verfahrensverlauf →
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Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb auf Grundlage des Vierten Teils des GWB sowie der Vergabeverordnung (VgV) vergeben. Das Vergabeverfahren ist mehrstufig. In einer ersten Stufe müssen die interessierten Unternehmen im sog. Teilnahmewettbewerb ihre Eignung darlegen. Diejenigen Unternehmen, die zu der zweiten Stufe eingeladen werden, haben die Möglichkeit, ein Angebot einzureichen, über das dann verhandelt werden kann, sog. "Angebotsverfahren" oder auch "Bieterwettbewerb". Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen oder über diese zu verhandeln; d.h. Erstangebote sind bereits verbindlich und als zuschlagsfähige Angebote auszugestalten.“
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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WertungsgesamtpreisPreis
Wirtschaftlich günstigstes Angebot über einen Zeitraum von 5 Jahren
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
4 Veröffentlichungen
- Frist 05.06.2026 Die Mindestanforderung bzgl. des Auftragswerts der jeweiligen Referenz (gem. 3.1.3. Nr. 1a) Bewerbungsbedingungen) wurde gesenkt. Anstelle eines bestimmten Auftragswertes pro Jahr muss nur noch das Gesamtprojektkostenvolumen der jeweiligen Referenz (Aufbau, Entwicklung und Betrieb über gesamte Laufzeit) die geforderte Höhe von 400.000 EUR erreichen. · in TED EU + oev
- Frist 05.06.2026 Ergänzung der Regelungen zu: -Eignungsleihe (2.8 Bewerbungsbedingungen) -Reduzierungskriterien (3.4.2) -Zertifizierung ISO 27001 (3.1.3 Nr. 3) -Zertifizierung ISO 9001 (3.1.3 Nr. 4) · in TED EU + oev
- Frist 05.06.2026 Änderung 1: Die in den Bewerbungsbedingungen (Ziff 3.4) bereits enthaltenen Reduzierungkriterien wurden der Bekanntmachung hinzugefügt. Änderung 2: Darüber hinaus wird für die Referenz zur Entwicklung und Betrieb (Bewerbungsbedingungen V0.95 unter 3.1.3.1 a) keine Mindesttranskationszahl/Sek mehr gefordert. Stattdessen wird im Unternehmerbogen V0.95 (unter 7.1) lediglich die Angabe der tatsächlichen Transkationen/Sek erforderlich. · in TED EU + oev
- Frist 05.06.2026 Original-Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier TED EU
Auftrag wurde zugeschlagen · 69 Tage nach Fristende
Auftragnehmer AMCON GmbHZuschlagswert 792.667 €1 Veröffentlichung
- 13.08.2026 Original-Veröffentlichung · in TED EU + oev aktuell
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