Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen vorzulegen, die innerhalb der letzten fünf Jahre (Stichtag ist der Tag der Schlusstermin für den Eingang der Angebote) abgeschlossen oder im Wesentlichen fertiggestellt wurden.
Die Referenzen müssen insgesamt folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Erdarbeiten: Mindestens 2 Referenzprojekte mit jeweils mindestens 8.000 m³ Erdbewegungen bzw. Erdauffüllungen.
- Bohrpfahlarbeiten: Mindestens 2 Referenzprojekte mit der Herstellung von jeweils mindestens 150 Ortbetonbohrpfählen.
- Spezialtiefbauverbau: Mindestens 1 Referenzprojekt über die Herstellung einer rückverankerten Bohrpfahlwand oder eines vergleichbaren Spezialtiefbauverbaus.
- Kombinationsnachweis: Mindestens eines der eingereichten Referenzprojekte muss die Leistungen der Erdarbeiten und der Bohrpfahlarbeiten innerhalb eines gemeinsamen Gesamtprojekts umfassen.
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Mindestens eine Referenz muss die vorgenannten Leistungen der Erdarbeiten und Bohrpfahlarbeiten innerhalb eines Gesamtprojektes umfassen.