AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Konzession betreffend die Sanierung und den Betrieb einer Jugendherberge
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Landshut, Landshut
- Veröffentlicht
- 31.10.2024
- Notice-Typ
- Ausschreibung
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- CPV-Code
- 45453100 — Bauleistungen
- Branche
- Bauwesen & Infrastruktur
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
Der Konzessionsgeber verfährt nach Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung - KonzVgV). Es handelt sich um eine Konzessionsbekanntmachung i.S.v. § 19 KonzVgV. Der Konzessionsnehmer hat für diese Bekanntmachung das Formular der Auftragsbekanntmachung genutzt, da das verwendete E-Vergabe-Portal kein Formular einer Konzessionsbekanntmachung zur Verfügung stellt. Der Konzessionsgeber ist Eigentümer einer als "Ottonianum" bekannten denkmalgeschützten Immobilie (nachfolgend als "Gebäude" bezeichnet). Das Gebäude befindet sich im Richard-Schirrmann-Weg 6 in Landshut. Der Konzessionsgeber betreibt im Gebäude seit den 1960er-Jahren in kommunaler Trägerschaft eine Jugendherberge. Das Gebäude ist sanierungsbedürftig. Der Konzessionsgeber beabsichtigt, den Betrieb der Jugendherberge im sanierten Gebäude fortzusetzen. Er hat sich daher entschieden, eine Konzession zur Sanierung des Gebäudes und zum anschließenden Betrieb der Jugendherberge im Gebäude zu vergeben. Der Konzessionsnehmer hat dabei die folgenden Leistungen jeweils auf das alleinige wirtschaftliche Risiko zu erbringen: - Planung der Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen (einschließlich der Grünanlagen) und Sanierung des Gebäudes und der Außenanlagen gemäß den erfolgten Planungen des Konzessionsnehmers. - Betrieb einer Jugendherberge im sanierten Gebäude. Die Dauer der Konzession beläuft sich auf 30 Jahre.
Vertragslaufzeit
- Periode
- 30 Jahre
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Vergabeergebnis liegt uns nicht vor
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.