Mehr Details
Dresdner Bahn, Blankenfelde-Mahlow, Strecke 6138, Errichtung LSW 12 und 13.2
DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Fahrweg (Bukr 16) · Frankfurt Main · Hessen
Neue Ausschreibungen in „Bauwesen & Infrastruktur" — jede Woche per Email
Kostenlos · 1 Email pro Woche · Ein-Klick-Abmeldung · DSGVO-konform
Beschreibung
Errichtung der Lärmschutzwände 12 und 13.2 an der Strecke 6138 km 17,587- 17,605 sowie an der Straße Glasower Damm in Blankenfelde-Mahlow im Rahmen des BV. Dresdner Bahn. Die LSW 12 ist 39 m lang entlang der Straße Glasower Damm (senkrecht zum ca. Bahn km 27,7 der Strecke 6126) und 5 m über OK Straße . Die LSW 13.2 ist 47 m lang, 6 m hoch und läuft auf der Böschung sowie entlang der Straße.
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Ausschreibung für die Errichtung von zwei Lärmschutzwänden (LSW 12 und 13.2) an der Dresdner Bahn in Blankenfelde-Mahlow.
Hinweis nach EU AI Act Art. 50: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell (Google Gemini) erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de. Details zu unserer KI-Nutzung: KI-Transparenz.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
-
Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
-
Vertragsänderung Sie sind hier
Zusätzliche Lieferungen/Leistungen beauftragt
3 Veröffentlichungen
- 06.10.2025 AvL 003 Gemäß Gemäß Vertrag ist der AN mit der Errichtung der LSW 12 und 13.2 beauftragt. Im Nachgang soll die Böschung um beide Lärmschutzwände bepflanzt werden. Da die vorhandene Böschung zu steil für eine Bepflanzung ist, muss sie mit geeignetem Oberboden angefüllt und profiliert werden. Dazu ist Oberboden des AG aus dem Schönefelder Dreieck zu verwenden. Diese Leistungen waren nicht Vertragsbestandteil und mussten angeordnet werden. Die Leistung ist unbedingt für den Projekterfolg erforderlich und lässt sich nicht von der Gesamtmaßnahme trennen. Diese Leistungen stellen für den AN eine zusätzliche Leistung dar, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung sind. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur eine zeitintensive Neuvergabe und Einarbeitung eines zweiten AN bedeuten aktuell
- 20.05.2025 VAE 002 Ergän - Gemäß Vertrag ist der AN mit der Errichtung der LSW 12 und 13.2 beauftragt. Im Zuge der Gründungsarbeiten wurden weitere Hindernisse im Boden angetroffen. Die Hindernisse im Boden sind abzubrechen und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen. Diese Leistungen waren nicht Vertragsbestandteil und mussten angeordnet werden. Die Leistung ist unbedingt für den Projekterfolg erforderlich und lässt sich nicht von der Gesamtmaßnahme trennen. Diese Leistungen stellen für den AN eine zusätzliche Leistung dar, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung sind. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur eine zeitintensive Neuvergabe und Einarbeitung eines zweiten AN bedeuten.
- 01.04.2025 AvL001: Gemäß Vertrag ist der AN mit der Errichtung der LSW 12 und 13.2 beauftragt. Die bisher unbekannte Entwässerungsrigole der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow an der SÜ Glasower Damm liegt im Bereich der Aufstellflächen für die Baumaschinen. Deshalb muss die Entwässerungsrigole mit Baggermatratzen gesichert werden. Die Forderungen der Gemeinde zur Sicherung der Entwässerungsrigole sind einzuhalten. Diese Leistung war nicht Vertragsbestandteil und mussten angeordnet werden. Die Leistung ist unbedingt für den Projekterfolg erforderlich und lässt sich nicht von der Gesamtmaßnahme trennen. Diese Leistungen stellen für den AN eine zusätzliche Leistung dar, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung sind. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur eine zeitintensive Neuvergabe und Einarbeitung eines zweiten AN bedeuten. // AvL002: Gemäß Vertrag ist der AN mit der Errichtung der LSW 12 und 13.2 beauftragt. Im Zuge der Suchschachtungen wurde Beton im Boden angetroffen. Die Betonplatte und ggf. weitere Hindernisse im Boden sind abzubrechen. Diese Leistungen waren nicht Vertragsbestandteil und mussten angeordnet werden. Die Leistung ist unbedingt für den Projekterfolg erforderlich und lässt sich nicht von der Gesamtmaßnahme trennen. Diese Leistungen stellen für den AN eine zusätzliche Leistung dar, die nicht Bestandteil der beauftragten Leistung sind. Eine Veränderung des Gesamtcharakters des Vertrages ist nicht gegeben. Ein Wechsel des AN würde nicht nur eine zeitintensive Neuvergabe und Einarbeitung eines zweiten AN bedeuten.
-
Vergabeergebnis
Auftrag wurde zugeschlagen · 37 Tage nach Fristende
Auftragnehmer BUG Verkehrsbau SE1 Veröffentlichung
Preiseinschätzung
Basierend auf 3.594 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
Ähnliche Ausschreibungen
📬
Ähnliche Ausschreibungen per E-Mail
Erhalten Sie automatisch passende Aufträge — bevor Ihre Wettbewerber davon erfahren.
💡 Mehr als wöchentlich? Watchlist ab 9 €/Mo: täglich + Frist-Reminder + Zuschlag-Info →
Personalisiertes Suchprofil einrichten → · Für Einkaufsabteilungen: Rechnung per Überweisung →