AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und Pkw im Stadtverkehr Pfaffenhofen an der Ilm
Stammdaten
- Auftraggeber
- Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Pfaffenhofen a. d. Ilm
- Veröffentlicht
- 04.12.2025
- Notice-Typ
- Vergabeergebnis
- Verfahrensart
- Einzelvergabe
- CPV-Code
- 60112000 — Transportdienste
- Branche
- Verkehr & Logistik
- Rechtsgrundlage
- EU-Oberschwelle
Beschreibung
A. Entgegen der nachfolgenden Angabe wird mit dieser Bekanntmachung die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Wege einer Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bekannt gemacht. Soweit als Verfahrensart ein „Sonstiges einstufiges Verfahren" angegeben ist, erfolgt dies nur, weil die Angabe der Verfahrensart „Inhousevergabe" technisch nicht möglich war. B. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm veröffentlicht diese gesonderte Vergabebekanntmachung nach § 39 VgV unter Bezugnahme auf ihre Vergabebekanntmachungen vom XX.XX.2025 (Veröffentlichungsnummer: XXX -2025) um ihren Dokumentationspflichten nach § 8 Abs. 2 Abs. 3 SaubFahrzeugBeschG nachzukommen. Hintergrund für diese gesonderte Bekanntmachung ist, dass die Vergabebekanntmachung nach der VO 1370/2007 keine Möglichkeit zur Mitteilung der entsprechenden Fahrzeuge vorsieht, so dass ein Rückgriff auf die entsprechenden Standardformulare notwendig ist.
Vertragslaufzeit
- Beginn
- 01.01.2026
- Ende
- 31.12.2035
Vergabe-Status
- Vergabe-Status
- Auftrag vergeben
- Vertragsabschluss
- 04.07.2025
- Zuschlagsentscheidung
- 04.07.2025
Verfahrensverlauf — alle 2 Veröffentlichungen
- Zuschlag
- Zuschlag
Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)
Vergabekammer Südbayern, München
Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.
Bieter (1)
- Stadtbus Pfaffenhofen a. d. Ilm GmbH (Pfaffenhofen a. d. Ilm)