Der Auftraggeber macht unter dem hier bezeichneten Kriterium "andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen" alle relevanten Ausschluss- und Eignungskriterien, die dafür maßgeblichen Mindestanforderungen (soweit aufgestellt) sowie die vorzulegenden Nachweise bekannt.
Generell gilt: Ein Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind von den Bietern die Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) vorzulegen:
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Eigenerklärung des Bieters zu Gesamtumsätzen und Umsätzen für gleichartige Leistungen der letzten 3 Jahre (Anlage B);
Bei vorgesehenem Einsatz von Nach- bzw. Subunternehmen ist auf Verlangen der Vergabestelle diese Eigenerklärung auch für Nach- bzw. Subunternehmen vorzulegen.