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Tief- und Rohrbauleistungen für den Bau der FGL 201.33 und 203.09
ONTRAS Gastransport GmbH · Leipzig · Sachsen
Vergabe-Ergebnis
FRIEDRICH VORWERK SE & Co. KG
Auftragnehmer
Hinweis: Nicht alle Kerndaten wurden publiziert — die Vergabestelle hat diese Bekanntmachung ohne Vertragswert veröffentlicht.
Bieter-Übersicht: 4 Angebote eingegangen, 1 Bieter namentlich publiziert — im Vergabeergebnis werden üblicherweise nur die Auftragnehmer genannt.
Das Wichtigste auf einen Blick
KI-generiert- Auftragsgegenstand sind Tief- und Rohrbauleistungen für den Bau der FGL 201.33 und 203.09.
- Der Erfüllungsort ist Leipzig.
- Es handelt sich um eine Standardausschreibung nach EU-Recht (can-standard).
- Das Vergabeverfahren ist ein nicht offenes einstufiges Verfahren mit Teilnahmewettbewerb (neg-w-call).
KI-generierte Zusammenfassung der Bekanntmachung (KI-Transparenz) — maßgeblich ist die Original-Bekanntmachung.
Beschreibung
Tief- und Rohrbauleistungen für den Bau der FGL 201.33 und 203.09
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📅 Laufzeit endet am 31.12.2027
Laut Bekanntmachung läuft dieser Auftrag bis zum genannten Datum. Ob der Auftraggeber danach erneut vergibt, entscheidet allein er; die Angabe ist ein Anhaltspunkt für Ihre Vorbereitung, keine angekündigte Ausschreibung.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
1 von 4 Angeboten kamen von kleinen oder mittleren Unternehmen (25 %)
Zuschlagskriterien
Wonach der Auftraggeber das wirtschaftlichste Angebot ermittelt.
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Abwicklungskonzept 40 %Qualität
Erläuterungen, wie Auftrag im Fall der Zuschlagserteilung praktisch umgesetzt wird (u. a. anhand Erläuterungen zu Herangehensweise, projektspezifischen Besonderheiten und Risiken)
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Angebotssumme Leistungspositionen 30 %Kosten
Wertung Angebotssumme Leistungspositionen entsprechend Ziffer 4.5 der Angebotsbedingunge
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Qualifikation Schlüsselpersonal 20 %Qualität
Erläuterung und Darstellung zu Berufserfahrung und Referenzen des Schlüsselpersonals, die die in den Angebotsbedingungen genannten Kriterien erfüllen ; die Festlegung des Schlüsselpersonals erfolgt jedoch erst mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Angebotssumme Bedarfspositionen 10 %Kosten
Wertung Angebotssumme Bedarfsspositionen entsprechend Ziffer 4..5 der Angebotsbedingungen
Quelle: Bekanntmachung (eForms) — Gewichtung wie vom Auftraggeber veröffentlicht.
Vergabe- & Vertragsbedingungen
Wichtige Bedingungen für Angebot und Ausführung — wie vom Auftraggeber bekannt gemacht.
Hinweise zur Nachprüfung & Rügepflicht
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. (4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: Bekanntmachung (eForms). Maßgeblich sind die vollständigen Vergabeunterlagen.
Verfahrensverlauf
📅 .icsVollständige Historie dieses Vergabeverfahrens — alle Phasen und Veröffentlichungen.
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Ausschreibung
Angebote werden eingeholt
1 Veröffentlichung
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Vergabeergebnis Sie sind hier
Auftrag wurde zugeschlagen · 253 Tage nach Fristende
Auftragnehmer FRIEDRICH VORWERK SE & Co. KG1 Veröffentlichung
- 25.09.2026 Original-Veröffentlichung aktuell
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Preiseinschätzung
Basierend auf 345 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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