Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Fußgängerzone
Stadt Soltau · Soltau · Niedersachsen
Beschreibung
Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. | Die Auslobung wurde der Architektenkammer Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Übereinstimmung mit den RPW-Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 213-32-25/25 in das offizielle Verzeichnis eingetragen. | Einsendeschluss Bewerbungen 09.02.2026 | Ausgabe der Unterlagen 20.03.2026 | Digitales Kolloquium 22.04.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 30.07.2026 | Preisgerichtssitzung 30.09.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch
KI-Eignungsanalyse
KI-generiertBranche: Bauwesen & Infrastruktur
Es handelt sich um einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb für die Fußgängerzone der Stadt Soltau.
Hinweis: Diese Kurzanalyse wurde automatisiert von einem KI-Modell erstellt und ist ausschließlich ein Hilfsmittel zur schnellen Orientierung. Sie ersetzt keine Prüfung der Original-Vergabeunterlagen und ist keine Eignungs- oder Rechtsberatung. Die verbindlichen Angaben entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de.
Weitere Pflichtangaben aus der Bekanntmachung
„Die Gesamtanzahl der Teilnehmenden ist auf 15 einschließlich 5 vorausgewählter Teilnehmender begrenzt. | Der Wettbewerb richtet sich an Landschaftsarchitekt:innen. Im Verhandlungsverfahren ist ein:e Nachunternehmer:in für verkehrsanlagenplanerische Leistungen und ggf. Lichtplanung zu benennen. | Nachstehende Anforderungen an die Berufszulassung an natürliche bzw. juristische Personen sind von den Teilnehmenden zu erfüllen: 1.) natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt:in berechtigt sind und gemäß EG-Richtlinien in der Bundesrepublik Deutschland tätig werden können. 2.) juristische Personen, sofern deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf einschlägige Planungsleistungen ausgerichtet ist und ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in und der / die Verfasser:in der Planungsleistungen, die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllt. | Bei Bewerbungsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; es ist ein:e bevollmächtigte:r Vertreter:in zu benennen. Mitglieder von Bewerbungsgemeinschaften sowie Mitarbeiter:innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge. | Alle Teilnehmenden haben ihre Teilnahmeberechtigung sorgfältig zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung. Bei Zweifeln über die Teilnahmeberechtigung wird eine Rücksprache mit der Architektenkammer empfohlen.“
Preiseinschätzung
Basierend auf 624 vergleichbaren Vergabeergebnissen:
Statistische Auswertung öffentlicher Zuschlagswerte. Keine Preisempfehlung.
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