AusschreibungsRadar — Verfahrensauszug

Erstellt am 27.05.2026 22:39 · Quelle: https://ausschreibungsradar.com/ausschreibung/a38933e1-3d0b-4e06-a479-290ea4778e27/

Freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Fußgängerzone

Notice-ID: a38933e1-3d0b-4e06-a479-290ea4778e27 · Procedure-ID: a13a0a79-0e52-4d07-90e3-11408b67602d

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Stammdaten

Auftraggeber
Stadt Soltau, Soltau
Veröffentlicht
09.01.2026
Notice-Typ
Ausschreibung
Verfahrensart
Nicht offenes Verfahren
CPV-Code
71222000 — Architektur und Ingenieurwesen
Branche
Bauwesen & Infrastruktur
Rechtsgrundlage
EU-Oberschwelle

Beschreibung

Der Wettbewerb wird als nichtoffener, einstufiger freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Das Verfahren erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach § 14 VgV mit Teilnahmewettbewerb. | Die Auslobung wurde der Architektenkammer Niedersachsen zur Prüfung vorgelegt. Diese hat die Übereinstimmung mit den RPW-Richtlinien bestätigt und den Wettbewerb unter der Registrierungsnummer 213-32-25/25 in das offizielle Verzeichnis eingetragen. | Einsendeschluss Bewerbungen 09.02.2026 | Ausgabe der Unterlagen 20.03.2026 | Digitales Kolloquium 22.04.2026 | Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 30.07.2026 | Preisgerichtssitzung 30.09.2026 | Ausstellung anschließend | Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU VgV - Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Deutsch RPW 2013 - Richtlinie für Planungswettbewerbe - Deutsch

Vergabe-Status

Vergabe-Status
Vergabeergebnis liegt uns nicht vor

Zuständige Vergabekammer (laut Bekanntmachung)

Vergabekammer Niedersachsen, Lüneburg

Angabe aus der TED-Bekanntmachung. Im Streitfall ist die tatsächlich zuständige Vergabekammer nach §§ 155 ff. GWB maßgeblich, nicht zwingend die hier genannte.

Hinweis zur Verwendung: Dieser Auszug fasst die zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten zur Vergabe zusammen. Quelle der Daten ist oeffentlichevergabe.de (Beschaffungsamt des BMI), vermittelt durch AusschreibungsRadar. Der Auszug ist eine unverbindliche Aufbereitung öffentlich zugänglicher Bekanntmachungen und keine Urkunde im Sinne der ZPO. Für rechtsverbindliche Zwecke ist immer die Original-Bekanntmachung unter dem oben angegebenen Permalink heranzuziehen. Daten können sich nach dem Erstellungszeitpunkt geändert haben (Folgeversionen, Stornierungen, Korrekturen).